Dokumente aus Kuba
Dokumente, Regierungserklärungen, Reden und Reflektionen von Fidel Castro, Erklärungen des kubanischen Außenministeriums, Veröffentlichungen der Nationalversammlung, Berichte der kubanischen Regierung sowie Beiträge Kubas vor den Vereinten Nationen.
IV. Parteitag der Kommunistischen Partei Cubas, Oktober 1991
BESCHLUSS ÜBER DIE VERVOLLKOMMNUNG DER ORGANISATION UND DES FUNKTIONIERENS DER VERWALTUNGSORGANE DER VOLKSMACHT
Die Erfahrung und die Ergebnisse, die seit der Gründung der Verwaltungsorgane der Volksmacht zusammengetragen wurden, bestätigen die Richtigkeit der Konzeption, die die Grundlage für die Organisation dieser Institutionen bildet.
Auch wenn in all diesen Jahren offensichtlich die Mittel beschränkt waren und Fehler im Handeln der Kader und Funktionäre sowie bürokratische Äußerungen und Formalismus auftraten, so haben diese Verwaltungsorgane doch vielfältige und wichtige Aufgaben im Bereich der Wirtschaft und der Verteidigung erfüllt, sie stellten ebenfalls den geeignetsten Weg dar, um Lösungen für Probleme sozialen Charakters zu finden, für die ohne das Zutun dieser Institutionen keine angebrachte Antwort möglich gewesen wäre.
In seiner Analyse bestätigt der IV. Parteitag das demokratische Wesen des Systems von Institutionen, die die Verwaltungsorgane unserer Volksmacht darstellen. Dieses System basiert hauptsächlich auf der Übereinstimmung der Interessen zwischen der Regierung, der Verwaltung und den Massen, auf der tatsächlichen Beteiligung des Volkes an der Lösung seiner eigenen Probleme, auf der Ausübung des freien Wahlrechtes unter der Wahrung von Gleichberechtigung und Geheimhaltung, auf den Rechenschaftslegungen der Abgeordneten vor ihren Wählern sowie auf der Befugnis letzterer, jeglichen Beschluß aufzuheben.
Die Basiszelle der gesamten Struktur der kubanischen Volksmacht ist der Wahlkreis, dessen Konzeption und Funktionieren sich im wesentlichen in der Gestalt des Abgeordneten konzentrieren und der die legitimsten und authentischsten Beiträge zu unserem demokratischen System beisteuert.
Aber selbst wenn positive Ergebnisse in der Tätigkeit der Verwaltungsorgane der Volksmacht zu verzeichnen sind, so sind doch auch einige Probleme vorhanden, die negativen Einfluß auf die Wirksamkeit ihrer Bestrebungen und die volle Wahrnehmung ihrer Rolle sowie viele ihrer Ziele ausüben.
In den Wahlvorgängen, mit denen die Abgeordneten für die Vollversammlungen der einzelnen Provinzen sowie die Deputierten der Nationalversammlung gewählt werden, in den Gründungsurkunden derselben und in der Auswahl seiner Exekutivorgane sind formelle Elemente vorhanden, die die Authentizität dieses Prozesses gefährden. Die Ungenauigkeiten und Widersprüchlichkeiten in den konstitutionellen und gesetzlichen Regelungen für die Organisation und das Funktionieren der Volksmacht, sowie das Fehlen von vervollständigenden Regulierungen, die den Arbeitsinhalt und die Befugnisse jedes einzelnen Verwaltungsorgans präzisieren und konkretisieren, verhindern eine wirksame Aktivität des Systems, und dies wirkt sich mit besonderer Stärke äußerst negativ auf die Beziehungen zu den Verwaltungsorganen und den zentralen Organismen aus, die sich auf eine allgemein und unklar abgefasste doppelte Unterordnung stützen.
Besondere Bedeutung kommt auch den Unannehmlichkeiten zu, die durch die Besetzung der Exekutivkomitees mit Delegierten ihrer eigenen örtlichen Vollversammlungen verursacht werden sowie von der doppelten Unterordnung der Arbeitskommissionen unter die Vollversammlungen einerseits und unter ihre Exekutivkomitees andererseits, wobei der Einfluß letzterer die Oberhand gewinnt, was zu der Anomalie führt, daß sich in der Praxis die Vollversammlungen ihren Exekutivkomitees unterordnen und nicht andersherum, wie es das Prinzip dieser organisatorischen Konzeption ursprünglich vorsah.
Die Anwesenheit einer komplizierten und wenig beweglichen Struktur für die operative Tätigkeit der örtlichen Verwaltungen begrenzt neben anderen Schwierigkeiten die Möglichkeit, daß die Vollversammlungen ihre Leitungsfunktionen vorschriftsmäßig wahrnehmen und als Gegengewicht zu den Verwaltungsapparaten handeln können. Die Folgen dieser reellen Situation wirken sich bis auf die Bemühungen des Abgeordneten aus, dessen Autorität und die Möglichkeiten, seine Rolle als Vertreter des Volkes wahrzunehmen, eingegrenzt werden.
Deshalb bringt der Aufruf zum IV. Parteitag Folgendes zum Ausdruck: »Die Arbeit der Volksmacht, von ihrer Basis bis zur Nationalversammlung, verlangt eine Reflexion, die all das Positive und Wertvolle aufzeigt, das diese Organe seit 1976 erreicht haben, und die es gleichzeitig ermöglicht, sie von Formalismus und anderen Schwächen zu befreien«, und etwas weiter im Text unterstreicht er die Notwendigkeit, »die Kontrolle des Volkes über die Aktivitäten der Regierung noch mehr zu stärken und dazu beizutragen, daß die Vollversammlungen der Gemeinden und Provinzen die wahre Rolle als Vertreter der höchsten staatlichen Autorität auf dieser Ebene wahrnehmen können«. Auch verlieh der Aufruf der Pflicht Nachdruck, die Arbeit der Nationalversammlung der Volksmacht zu analysieren, so daß »im besonderen erreicht wird, daß die hauptsächlichsten Probleme des Landes aus der tiefstmöglichsten Perspektive heraus untersucht werden können, die von den Arbeitskommissionen und der individuellen Erfahrung der einzelnen Deputierten erstellt werden muß; dies ist Bedingung dafür festzustellen, wo die Bemühungen der Regierung und jedes einzelnen Verwaltungsorgans auf Resonanz stoßen müssen«.
Im Beschluß des Politbüros vom Mai 1990 über den Prozeß der Diskussion des erwähnten Aufrufs, wurde ebenfalls als grundlegender Aspekt die Abgrenzung hervorgehoben, die zwischen den Funktionen des Staates und der Regierung, der politischen und ideologischen Arbeit und der wirtschaftlich-administrativen Arbeit an sich herrscht.
Diese Äußerungen wurden im Rahmen der öffentlichen Diskussion des Aufrufes zum IV. Parteitag weitestgehend unterstützt und sogar noch bereichert, dies hatte verschiedene Kriterien und Vorschläge zur Folge, die darauf abzielen, einen Weg zu finden, auf dem es gelingt, diese Prinzipien in der Aktivität der Verwaltungsorgane der Volksmacht zu verwirklichen.
Als das Organisationskomitee des IV. Parteitages auf dem XI. Plenum des Zentralkomitees ins Leben gerufen wurde, wurde auch die Kommission gegründet, die mit dem Studium der Verbesserung der Verwaltungsorgane der Volksmacht betraut wurde. Sie nahm eine detaillierte Analyse der Ergebnisse vor, die zu diesem Aspekt aus der Diskussion des Aufrufes hervorgingen, untersuchte die Meinungen der einzelnen Beratungsgruppen in den Provinzen, die die Kommission unterstützten, und die Erfahrungen, die in diesen Jahren im Hinblick auf die Vervollkommnung dieser Institutionen gesammelt wurden, als deren Folge sie eine Reihe von praktischen Maßnahmen, Methoden und Verfahrensweisen vorschlug, die, wenn sie beim Funktionieren unserer staatlichen Repräsentationsorgane Anwendung finden würden, ihre Beteiligung anheben würden, da sie ihnen eine größere, breitere Teilnahme des Volkes verleihen würden.
Der IV. Parteitag ist der Meinung, daß die Bemühungen um die Bewahrung und die Weiterentwicklung der wertvollen Erfahrungen und der Beiträge unseres Systems der Volksmacht, die im Laufe einer mehr als 15jährigen Praxis erreicht wurden, vor allem anderen berücksichtigen müssen, daß es unerläßlich ist, daß die führende Rolle der Partei verschmilzt mit der Rolle, die den Verwaltungsorganen der Volksmacht zukommt.
Unter unseren Bedingungen der Existenz einer einzigen Partei, bedeutet alles, was eine wachsende Beteiligung des Volkes im Schoße ihrer Institutionen der Volksmacht und einen größeren Respekt der Autorität und der Persönlichkeit derselben darstellt, gleichzeitig die Stärkung der Fähigkeit der Partei, ihre führende Rolle in der Gesellschaft auszuüben.
Dem wachsenden legitimen Bestreben unserer Bevölkerung, auf eine aktivere und direktere Art und Weise im Entscheidungsprozeß mitzuwirken, wie sie in der Diskussion des Aufrufes zum IV. Parteitag zum Ausdruck kommt, muß auf der Grundlage des Aufrufs eine Lösung geboten werden, wie es die außergewöhnlichen Umstände verlangen, die die gegenwärtige Etappe kennzeichnen.
Wenn wir inmitten unserer objektiven Schwierigkeiten, die uns im Hinblick auf den Einsatz der geringen materiellen Mittel ständig vor Alternativen stellen und uns zwingen, uns auf die Prioritäten zu konzentrieren, die Beteiligung des Volkes am Entscheidungsprozeß auf organisierte und konstruktive Weise erhöhen, wird es uns möglich sein, für jeden Aspekt die notwendige Zustimmung zu erhalten, und dies läuft auf einen doppelten Kompromiß der Mehrheit gegenüber der Verfechtung und der Durchführung der Abmachungen hinaus. Gleichzeitig würde dies die Massen an soliden Beschlüssen beteiligen, wie sie aus diesen Beratschlagungen hervorgehen, was ein größeres Verständnis gegenüber unserer Politik sowie ihre Unterstützung bedeuten würde.
Infolgedessen beschließt der IV. Parteitag unter Berücksichtigung der zum Ausdruck gebrachten Überlegungen und der Studienergebnisse der erwähnten Kommission, der Nationalversammlung der Volksmacht folgende Empfehlungen zu übermitteln:
ERSTENS:
Im Zusammenhang mit dem Wahlsystem und seiner Vorgehensweisen eine Einschätzung vorzunehmen:
l. Unter Beachtung der politischen Reife unseres Volkes und der Erfahrung, die es in bezug auf die verschiedensten Formen der Mitwirkung in den Institutionen der Volksmacht gesammelt hat, erscheint es unter den gegenwärtigen Umständen günstig, daß. die Wahl der Deputierten der Nationalversammlung und der Abgeordneten der Vollversammlungen der einzelnen Provinzen durch die direkte Stimmabgabe der Wähler erfolgt, wobei untersucht werden muß, auf welche Art und Weise diese erfolgen soll, die vor allem auf der Grundlage der spezifischen Bedingungen unseres Landes festgelegt werden muß, aber auch unter Berücksichtigung anderer Erfahrungen.
2. Die Untersuchung der Möglichkeiten, die Befugnisse der Wahlkommissionen mit dem Ziel zu erhöhen, jene überaus formellen Vorgehensweisen zu beseitigen, die vor allem in den Gründungsurkunden der Vollversammlungen der Volksmacht und bei der Wahl ihrer Exekutivorgane vorhanden sind.
3. Die Annahme der Maßnahmen, die nötig sind, damit die Kandidaturkommissionen ihre Kompetenzen so effektiv wie möglich wahrnehmen.
4. Das Studium der Gesetzesregulierungen hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Organisation und Gründung von Wahlkommissionen und Vollversammlungen, mit dem Ziel, die für diese Formalitäten festgelegten Zeitabläufe flexibler zu gestalten.
ZWEITENS:
In Erfüllung der Notwendigkeit der Beseitigung von Hindernissen und Formalismen, die die völlige Ausübung der Funktionen der Vollversammlungen und der Delegierten beschränken:
1. Das Studium, ob es angebracht ist oder nicht, die Dauer des Mandats der Abgeordneten der Vollversammlungen der Volksmacht der einzelnen Gemeinden und Provinzen Zu verlängern. 2. Die Untersuchung der Möglichkeit, die Vorgehensweisen beweglicher und flexibler zu gestalten, wenn es sich erforderlich macht, die Abberufung von Abgeordneten und Deputierten vorzunehmen, ebenso wie die Prozesse zur Besetzung der dadurch frei gewordenen Posten.
3. Die Absicherung der wirksamen Beteiligung der Vollversammlungen im Prozeß der Auswahl von Kandidaten und von Vorschlägen für die Besetzung von Posten, deren Wahl oder Ernennung ihrer Kompetenz unterliegt.
DRITTENS:
Die Untersuchung der Regulierungen, die die Organisation und das Funktionieren der örtlichen Organe der Volksmacht bestimmen, mit dem Ziel, Korrekturen vorzunehmen, die es ermöglichen, ihre Leitungs- und Verwaltungstätigkeit auf den Zwischenstufen und an der Basis noch mehr zu verbessern, und zu diesem Zwecke die Festlegung einer Struktur, die ihre Kompetenzen und Beziehungen in Zusammenhang mit anderen Organen und Organismen des Staates auf sich nehmen, festlegen und noch konkreter gestalten könnte, dafür wäre es angebracht, folgende Präzisionen zu berücksichtigen:
1. Die Einbeziehung in die entsprechenden Gesetzesnormen der Definition des Verwaltungsorgans der Volksmacht in der Gemeinde und der Reichweite seiner Befugnisse im Rahmen der örtlichen Gesellschaft unter dem Prinzip, daß jede Gemeinde als eigenständige juristische Persönlichkeit handelt und daß ihre örtlichen Organe funktionell dem Prinzip der Unmittelbarkeit Rechnung tragen müssen, daß sie den Status von Hilfsorganismen und -körperschaften der Macht besitzen, die der Staat auf zentraler Ebene im ganzen Nationalgebiet ausübt, und daß sie außerdem die Staats- und Verwaltungsfunktionen ihrer Zuständigkeit ausüben müssen.
2. Die Präzisierung der Reichweite der Zuständigkeiten der Gemeinde im bezug auf die Körperschaften, die in ihrem Gebiet ansässig sind, aber einer anderen Unterordnung gehorchen, und in Zusammenhang mit denen, die ihr direkt unterstehen und die ausschließlich mit dem Ziel gegründet worden sind, die Bedürfnisse der Gemeindeverwaltung zu befriedigen.
3. Bei der Organisation der provinziellen Regierung und bei den Zuständigkeiten, die den Autoritäten und Verwaltungsorganen, die auf dieser Ebene geschaffen wurden, zugewiesen werden, muß die Provinz in Übereinstimmung mit ihrer Wesensart als Verbindungsglied zwischen der zentralen Regierung und der Regierung der Gemeinde betrachtet werden, deshalb müssen ihre Hauptfunktionen innerhalb ihrer Abgrenzung in der Koordination und Kontrolle bestehen, in der Durchsetzung der Politik und der Programme und Pläne, die von den höhergestellten Verwaltungsorganen des Staates beschlossen wurden, dies hat mit der Unterstützung der Gemeinden, die in ihr Territorium eingeschlossen sind, zu erfolgen und muß im Übereinklang mit den Interessen derselben stehen.
4. In den Provinzen und Gemeinden muß organisch und funktionell unterschieden werden zwischen den staatlichen Organen mit repräsentativem Charakter und den Verwaltungs- und Exekutivorganen, dabei ist das Prinzip zu wahren, daß beide Arten von Organen von den Präsidenten der jeweiligen Vollversammlungen geleitet werden, wobei die entsprechenden Zuständigkeiten so festgelegt werden müssen, daß sie sich deutlich auf das Umfeld ihrer Funktionen und Beziehungen beschränken, all dies mit dem Ziel, sowohl die Autorität der Abgeordneten zu heben, als auch die Kontrolle der Vollversammlungen über die Tätigkeit der Verwaltungsapparate.
VIERTENS:
Mit der Absicht, zur Stärkung der Bemühungen der Nationalversammlung der Volksmacht beizutragen, wird diese berücksichtigen, daß es angebracht ist, sich mehr auf die Arbeitskommissionen in ihrer Eigenschaft als Mittel für die Ausübung ihrer Zuständigkeiten zu verlassen; diese Kommissionen so zu organisieren, daß die spezifischen Interessen nationalen Charakters der Staatsfunktion, die der Vollversammlung zukommt, berücksichtigt werden und ihre Befugnisse, ihre Beteiligung und ihre konkreten Verantwortungen so zu erweitern, daß sie eine aktivere Rolle spielen können und von Formalitäten bereinigt werden, die noch vorhanden sind.
FÜNFTENS:
Das Studium der möglichen Erweiterung der Rechte der Deputierten und Abgeordneten. Dafür scheint es angebracht, zu verfügen, daß die Funktionen des Deputieren und der Abgeordneten von ihnen erfüllt werden können unabhängig davon, welche Stellung sie inne haben; daß ihr Ausbildungsniveau erhöht wird, damit sie die Verantwortlichkeiten, die ihnen zufallen, korrekt ausüben können; daß sie genauestens informiert sind über ihre Kompetenzen, über den Stand der Aufgaben und Pläne, die das Land oder das Territorium durchführt, und über die Bemühungen, die die Regierung in dieser Hinsicht unternimmt, um so Wege zu finden, die es gestatten, diese Bemühungen in Zusammenhang zu bringen mit den Problemen des Territoriums, das sie repräsentieren, sowie mit seiner Bevölkerung, damit diese Bemühungen mehr Anerkennung und soziale Berücksichtigung erfahren.
SECHSTENS:
In Berücksichtigung der Empfehlungen dieses Beschlusses bei der Vervollkommnung der Verwaltungsorgane der Volksmacht wird der Nationalversammlung vorgeschlagen, weiterhin diejenigen möglichen Änderungen der Verfassung der Republik in Betracht zu ziehen, die darauf abzielen, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, und dabei gleichzeitig die Erfahrungen zu berücksichtigen, die in der mehr als 15jährigen Gültigkeit der Verfassung gesammelt wurden, hierbei empfiehlt der Parteitag, daß in die Studien, die vorgenommen werden, auch andere Aspekte des Textes Eingang finden, die nicht eigens mit diesem Ziel zusammenhängen, die jedoch eine Aktualisierung oder Präzisierung benötigen.
Unter anderen Aspekten könnten dafür diejenigen Stellen in Betracht kommen, die sich auf die Prinzipien unseres politischen Systems beziehen und auf die Art und Weise, auf die ein angemessener Verfassungsschutz für dieses System geschaffen werden bzw. der vorhandene verstärkt werden kann.
Es ist angebracht, bei der Umsetzung dieses Vorhabens auf die reiche Geschichte und die kubanische institutionelle und verfassungsrechtliche Tradition als Leitgedanke und Inspirationsquelle zurückzugreifen, die ihre Ursprünge in den ersten Befreiungskämpfen unserer Mambises (1) haben.
Mit dem Ziel, zur Wirksamkeit der Verwaltungsorgane der Volksmacht und ihrem Funktionieren beizutragen, müssen die Leitungsorganismen und die Basisorganisationen der Partei ein besonderes. Augenmerk auf die Aktivitäten und Bemühungen derjenigen richten, die in ihnen tätig sind, und darunter besonders auf die Arbeit der Parteimitglieder. In dieser Funktion beschließt der IV. Parteitag:
ERSTENS:
Die Schaffung der Möglichkeit, daß das Handeln der Parteimitglieder der Basisorganisationen und der Organismen durch die Anwendung der geeigneten Methoden der Partei beiträgt zur Stärkung der Autorität und der Anerkennung der Abgeordneten, Deputierten, der Verwaltungsorgane der Volksmacht selbst und ihrer Funktionäre, indem darauf hingearbeitet wird, daß unter den Entscheidungen, die zu treffen in ihrer Befugnis liegt, die besten die Oberhand gewinnen, und diese so die notwendige Unterstützung für ihre wirksamste Erfüllung darstellen.
ZWEITENS:
Die Dringlichkeit derjenigen Aktivitäten im Rahmen der Parteiarbeit, die darauf gerichtet sind, die Festigung der Wechselbeziehungen zwischen den Verwaltungsorganen der Volksmacht und der kommunistischen Jugendorganisation UJC (2) und den restlichen gesellschaftlichen Massenorganisationen zu fördern, in dem Bestreben, die Massen bewußt und jedesmal mehr. in die Aufgaben des Aufbaus, der Befestigung und der Verteidigung der sozialistischen Gesellschaft einzubeziehen.
DRITTENS:
Die Intensivierung auf der Suche nach den Wegen und Methoden, die es ermöglichen, die Beteiligung der gesellschaftlichen Massenorganisationen am Prozeß der Aufstellung der Kandidaturen der Abgeordneten der Vollversammlung der Provinzen und der Deputierten der Nationalversammlung der Volksmacht zu erweitern, weshalb es in dieser Hinsicht angebracht ist, die Möglichkeit zu untersuchen, daß die politischen, gesellschaftlichen und Massenorganisationen unter ihren Mitgliedern Pre-Kandidaten für die genannten Posten wählen können, und daß diese eine der Quellen darstellen, die die Kandidatur-Kommissionen bei der Ausarbeitung der entsprechenden Projekte hinzuziehen können.
VIERTENS:
Die Förderung einer größeren Beteiligung und Verantwortlichkeit der Verwaltungsorgane der Volksmacht und ihrer Funktionäre bei der Umsetzung einer wirksamen Anwendung der Kaderpolitik und bei dem Versuch, zu erreichen, daß in jedem Moment und mit mehr Nachdruck darauf bestanden wird, daß für jeden Posten oder jede Verantwortlichkeit die Fähigsten ernannt werden, und zwar im Hinblick auf ihre Qualifizierung, auf ihre Erfahrung und ihre Hingabe zur Arbeit, Eigenschaften zu denen sich zusätzlich ihre Verdienste, die Standhaftigkeit und die Treue gesellen, die sie gegenüber dem Vaterland und der Revolution vertreten.
FÜNFTENS:
Die Beauftragung des Zentralkomitees mit der Schaffung einer Kommission, die es in dem Vorhaben unterstützt, die Gesetzesentwürfe und andere organisatorische Maßnahmen, die sich in Vorbereitung befinden und mit den Ziel in Anwendung gebracht werden, die in diesem Beschluß geplanten Vorhaben in die Tat umzusetzen, während des gesamten Prozesses ihrer Ausarbeitung genauestens kennenzulernen, zu analysieren und einzuschätzen.
1) Mambises nannten sich die Soldaten des kubanischen Befreiungsheeres, die im 19. Jahrhundert während der Unabhängigkeitskriege gegen Spanien für die Befreiung ihres Vaterlandes kämpften.
2) UJC, Unión de Jóvenes Comunistas, Kommunistische Jugendorganisation Kubas
14.10.1991, Havanna
Quelle: IV. Parteitag der Kommunistischen Partei Cubas - Dokumente
Herausgeber: Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba