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Dialog zwischen Kuba und der Europäischen Union über einseitige Zwangsmaßnahmen
Kuba und die Europäische Union vereinbaren gemeinsame Maßnahmen gegen die extraterritoriale Anwendung der US-Blockade.
Die vierte Runde des Dialogs zwischen Kuba und der Europäischen Union (EU) über einseitige Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen Kuba, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten fand am Mittwoch, den 24. April 2024, in Brüssel, Belgien, statt.
Rodolfo Benítez Verson, Generaldirektor für multilaterale Angelegenheiten und internationales Recht des kubanischen Außenministeriums, und Pelayo Castro Zuzuárregui, stellvertretender Generaldirektor für die Amerikas des Europäischen Auswärtigen Dienstes, leiteten die jeweiligen Delegationen.
Der Austausch, der praktisch an die Gespräche vom März 2021 anknüpft, fand in einer respektvollen und konstruktiven Atmosphäre statt. Die Parteien tauschten aktuelle Informationen über die Schäden aus, die die US-Blockade aufgrund ihres extraterritorialen Charakters sowohl für die kubanische Bevölkerung als auch für EU-Bürger und wirtschaftliche und kommerzielle Interessen verursacht.
Die Verschärfung dieser illegalen und kriminellen Politik wurde durch die willkürliche Aufnahme Kubas in die vom US-Außenministerium einseitig erstellte Liste der Länder, die als Sponsoren des Terrorismus gelten, deutlich gemacht.
Die kubanische Seite begrüßte die einstimmige Position der Europäischen Union zur Unterstützung der Resolution, die auf Vorschlag Kubas jährlich von der UN-Generalversammlung verabschiedet wird und die Aufhebung der Blockade fordert.
Die Delegationen erörterten praktische Maßnahmen zum Schutz der legitimen Beziehungen zwischen beiden Seiten und tauschten ihre Erfahrungen mit US-Gerichtsverfahren auf der Grundlage des Helms-Burton-Gesetzes aus.
Es wurde vereinbart, einen technischen Austausch zwischen Experten beider Seiten über die extraterritorialen Auswirkungen des Helms-Burton-Gesetzes, das die Blockade gegen Kuba kodifiziert, durchzuführen.
Instrument zum Schutz der Mitgliedsstaaten
Man war sich einig über die Bedeutung der wirksamen Umsetzung der Verordnung 2271/96 des Europarates, die seine Mitgliedstaaten vor den extraterritorialen Auswirkungen des genannten US-Gesetzes schützt.
Es wurde das Interesse geäußert, weiterhin gemeinsam Mechanismen und Rahmenbedingungen zu ermitteln, die zur Förderung des Handels, der Investitionen und der Zusammenarbeit zwischen Kuba und der Europäischen Union, zur Förderung des Austauschs und zum Schutz der legitimen Interessen der Akteure auf beiden Seiten beitragen.
Weitere Zusammenarbeit
Es wurde vereinbart, einen spezifischen Austausch über Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kuba zu führen, die zur Diversifizierung und wirtschaftlichen Aufwertung und Entwicklung der Insel beitragen.
Die Delegationen kamen überein, auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung, der souveränen Gleichheit, der Rechtmäßigkeit und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten einen kontinuierlichen Dialog über einseitige Zwangsmaßnahmen, auch in multilateralen Gremien, zu führen.
Als Ergebnis des Dialogs wurden vier Vereinbarungen getroffen:
KUBA UND DIE EUROPÄISCHE UNION VEREINBAREN IM RAHMEN DES IV. DIALOGS ÜBER EINSEITIGE ZWANGSMASSNAHMEN:
1. im Rahmen des laufenden Zyklus der Umsetzung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit einen fachlichen Austausch zwischen Experten der beiden Parteien über die extraterritorialen Auswirkungen des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes zu veranstalten,
2. weiterhin gemeinsam mögliche Mechanismen und Rahmenbedingungen zu sondieren, die dazu beitragen, ein günstiges Umfeld für die Förderung von Handel, Investitionen und Zusammenarbeit zwischen Kuba und der Europäischen Union zu schaffen, den Austausch zu fördern und die legitimen Interessen der Akteure auf beiden Seiten zu schützen,
3. in den multilateralen Gremien, in denen Fragen im Zusammenhang mit diesem Dialog erörtert werden, einen reibungslosen Austausch zu pflegen, soweit dies erforderlich ist,
4. einen spezifischen Austausch über innovative Konzepte und Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kuba zu pflegen, die zur wirtschaftlichen Diversifizierung und Erneuerung als Element zur Förderung der Entwicklung Kubas beitragen können.
Außenministerium der Republik Kuba
Brüssel, Belgien, 26. April 2024