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Spanischer Journalist in Prozess wegen Verteidigung Kubas freigesprochen

Mit dem Urteil im Prozess gegen José Manzaneda, Cubainformación und Euskadi-Cuba wurde die Klage abgewiesen.

Freispruch für Cubainformación
Das Urteil verpflichtet Javier Larrondo zur Zahlung der Prozesskosten
Foto: Cubainformación entnommen


Das 31. Strafgericht in Madrid (Spanien) sprach den Journalisten José Manzaneda, Koordinator von Cubainformación und die Gesellschaft Euskadi-Cuba, von den drei Anklagen frei, die der Vorsitzende der Nichtregierungsorganisation Prisoners Defenders, Javier Larrondo, erhoben hatte. Die Justizbehörde wies die Anklagen ab, in denen sechs Jahre Gefängnis und 70.000 Euro gefordert wurden, und die Kläger müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.

In Erklärungen gegenüber Granma drückte Manzaneda seine Freude darüber aus, dass der "gesunde Menschenverstand" gesiegt habe, und beschuldigte die Vereinigten Staaten, die Urheber dieser Art von Aggression gegen Kuba zu sein, und zwar mit Hilfe von Handlangern, die unter ihrem Befehl stehen.

"Es handelt sich hier um eine Beleidigung der kubanischen medizinischen Zusammenarbeit. Sie versuchen, einer Freundschafts- und Solidaritätsgesellschaft wirtschaftlich zu schaden, wie im Fall von Euskadi-Cuba und seinem sehr bescheidenen Medium, Cubainformación, das ihnen sehr lästig ist, weil es Ungerechtigkeiten anprangert", sagte er.

Laut einer Pressemitteilung der Verteidigerin Endika Zulueta San Sebastián verweist das Urteil auf das Fehlen rechtlicher und juristischer Voraussetzungen, um die Stichhaltigkeit der Anklage wegen Verleumdung und Aufstachelung zum Hass zu prüfen, die gegen den Artikel "Schaffung einer Gesundheitskrise in Kuba, das Ziel des Krieges gegen seine medizinische Zusammenarbeit" erhoben wurde.

Es war dies der Text , der zu einer Klage führte, wegen des Begriffs "Kriegsverbrecher", mit dem Larrondo versehen wurde, weil er mit der US-Regierung bei der Blockierung der Mittel des Gesundheitsministeriums und bei einem Angriff auf die medizinische Zusammenarbeit Kubas in mehreren Ländern kollaborierte.

Die Schlussfolgerungen - so San Sebastián in seinem Bericht, der von Cubainformación wiedergegeben wird - schließen den verletzenden Charakter des Begriffs "Kriegsverbrecher" aus und betrachten ihn als "journalistische Übertreibung", die im kommunikativen Kontext des Textes analysiert wird.

Die Anwältin erläuterte, dass das Gericht dem Autor keine beleidigende Absicht unterstellt, sondern "eine Absicht der Kritik, der Beschuldigung oder der politischen Zensur, die sich innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit bewegt".

Schließlich fügte sie hinzu, dass das Urteil Larrondo die Kosten des Verfahrens auferlegt, da "die anklagende Partei bei ihrer Anschuldigung gegen die Vereinigung Euskadi-Cuba mit erheblichem Leichtsinn vorgegangen ist", da eine juristische Person die beschriebenen Straftaten nicht begehen kann.

Granma
Granma, 21.02.2024