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Aasfresser abgeschossen

Prozess gegen »Geierfonds«: Londoner Gericht gibt Kuba recht. Inhaber der kubanischen Schuldtitel nicht berechtigt, die Beträge einzufordern.

Vorläufiger Abschuss des hässlichen Aasfressers: Die kubanische Regierung hat in einem Prozess um Altschulden am Dienstag vor dem »High Court of England and Wales« ein Urteil gegen einen »Geierfonds« erwirkt, der von dem Land und der Nationalbank Kubas (BNC) die Zahlung von 72 Millionen US-Dollar verlangt. Das Urteil bestätigte die Position der Regierung, dass CRF nicht befugt ist, den Betrag im Namen der ursprünglichen Gläubiger einzufordern. Demnach ist der 2009 auf den Kaimaninseln gegründete »Private-Equity-Fonds CRF-I Limited« kein Gläubiger des Staates, was bedeutet, dass die Republik Kuba aus dem Verfahren ausgeschieden ist. Künftig kann der Prozess nur noch gegen die Banco Nacional de Cuba geführt werden, die aber keine Rechtsfähigkeit oder Befugnis hat, das Land zu vertreten. Präsident Miguel Díaz-Canel begrüßte die Entscheidung. »Wieder einmal sind die Feinde der Nation unterlegen. Ihre Lügen prallten auf ein professionelles und angesehenes Gericht«, schrieb der Staatschef am Dienstag im Kurznachrichtendienst Twitter.

Als »Geierfonds« bezeichnete Investoren wie CRF kaufen meist Schuldtitel zu Schleuderpreisen auf und versuchen dann, vor internationalen Gerichten die sofortige Rückzahlung der vollen Summe einzuklagen. Im aktuellen Fall geht es um die Abtretung von zwei Darlehen in Höhe von 72 Millionen US-Dollar nebst überfälliger Zinsen aus den 1980er Jahren. Kuba erkennt CRF nicht als Gläubiger an und argumentiert, dass die Schulden nicht rechtmäßig erworben wurden. Zu Beginn des Prozesses hatte die 1997 gegründete Zentralbank von Kuba (BCC), der viele Funktionen der BNC übertragen wurden, darauf hingewiesen, dass die BNC nicht befugt gewesen sei, im Namen der kubanischen Regierung zu handeln oder die Abtretung von Staatsschulden ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums für Finanzen und Preise und des Ministerrats zu genehmigen.

CRF-Berater Jeetkumar Gordhandas hatte zugegeben, mit Vertretern der BNC vereinbart zu haben, den Fonds als Gläubiger kubanischer Staatsschulden anzuerkennen. Dies sei »einzig und allein zu dem Zweck« erfolgt, »die jetzige Klage zur Erzwingung der Zahlung einzuleiten«, so Gordhandas gegenüber der spanischen Nachrichtenagentur Efe. Der mittlerweile wegen Bestechung inhaftierte ehemalige BNC-Abteilungsleiter Raul Olivera Lozano bestätigte, dass Gordhandas ihm Geld angeboten hatte, damit er der Übertragung der Titel zustimmt, was vorschriftswidrig und ohne Rücksprache mit der Regierung auch erfolgt sei. Laut BCC ist der Fonds kein legitimer Inhaber der Schuldpapiere, da von der Zentralbank niemals eine Zustimmung zum Verkauf an CRF erfolgt sei. Die Titel seien mit »illegalen Mitteln« an den Fonds gelangt. Das jetzt in London ergangene Gerichtsurteil bestätige, »dass die Unregelmäßigkeiten der BNC-Mitarbeiter, die gerichtlich geahndet wurden, für die kubanische Regierung ein triftiger Grund waren, ihre Zustimmung zur Abtretung der Schulden zugunsten der CRF zu verweigern«, stellte die KP-Zeitung Granma am Dienstag fest.

Laut Reuters ist aber damit zu rechnen, dass CRF den Fall weiterverfolgt. »Kuba hat einen Punkt gewonnen, aber wir erwarten nicht, dass dies das endgültige Ergebnis beeinflusst, das ein vollständiger Sieg für die CRF sein wird«, erklärte der CRF-Vorsitzende David Charters. Mit der Klage gegen Kuba beabsichtigte der »Geierfonds«, einen Nettogewinn zwischen 1.200 und 2.000 Prozent des von ihnen gezahlten Einsatzes für den Erwerb der Titel zu erzielen, schätzte der lateinamerikanische Nachrichtensender Telesur. Laut CRF-Berater Gordhandas hat der »Geierfonds« kubanische Schuldtitel im Wert von insgesamt 1,2 Milliarden Euro angehäuft.

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

Veröffentlichung
mit freundlicher Genehmigung von

junge Welt

Volker Hermsdorf
junge Welt, 06.04.2023