Nachrichten aus und über Kuba
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Mit zweierlei Maß
Geht es um Kuba, wird als Verletzung der Bürger- und Menschenrechte angeprangert, was anderswo gängige Praxis ist.
Der Lateinamerikasonderberater von US-Präsident Joseph Biden, Juan Gonzalez, drohte Kuba am 22. Oktober mit »weiteren und schärferen Sanktionen«, falls »die Organisatoren der Protestmärsche vom 15. November strafrechtlich verfolgt werden sollten«. Geht es um Kuba, wird als Verletzung der Bürger- und Menschenrechte angeprangert, was im Westen gängige Praxis ist.
So beantragte die Staatsanwaltschaft nach dem G20-Gipfel Anfang Juli 2017 in Hamburg gegen 85 Demonstranten Haftbefehle. Noch Tage nach den Protesten und international kritisierten Polizeieinsätzen saßen 51 Personen in Untersuchungshaft. Drei Wochen später waren es immer noch 35. Ein Kunststudent aus Warschau wurde inhaftiert, weil dies, so das Landgericht Hamburg, »zur Verteidigung der Rechtsordnung« – also zur Abschreckung anderer – angezeigt sei. Einem 27jährigen, der mit einem Laserpointer einen Polizeihubschrauber angeleuchtet haben soll, wurde »versuchter Mord« vorgeworfen. Anderen Protestteilnehmern drohten wegen »gefährlicher oder versuchter gefährlicher Körperverletzung« mindestens sechs Monate Gefängnis, theoretisch sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug.
»In all diesen Fällen gibt es keinen Beleg dafür, was der einzelne in der Masse der Demonstranten getan hat. Die Vorwürfe stützen sich nur darauf, dass die Leute dabei waren, unabhängig davon, was sie selbst taten«, stellte die Süddeutsche Zeitung am 27. Juli 2017 fest. Journalisten, die über Proteste und Polizeieinsätze berichten wollten, wurden behindert. Einen Tag nach Gipfelbeginn entzogen die Behörden 32 Pressevertretern ihre Akkreditierungen. Journalistenverbände kritisierten Pfeffersprayattacken und Schlagstockeinsätze gegen Berichterstatter. Mehrere Journalisten wurden von Polizisten getreten, bedroht und beschimpft. In mindestens einem Fall richtete ein Beamter sein Gewehr auf einen Pressefotografen.
Obwohl derartige Szenen in Kuba unbekannt sind, steht die sozialistische Inselrepublik am Pranger. Dabei haben einige Organisatoren der für den 15. November angekündigten »Proteste«, die auf die Beseitigung der 2019 in einer Volksabstimmung mit 86,8 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommenen sozialistischen Verfassung abzielen, großes Glück, in Kuba zu leben. In der BRD müssten sie für vergleichbare Aktivitäten und ihre Kontakte zu Terroristen - nach Paragraph 81 des Strafgesetzbuchs – »mit lebenslanger oder einer Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren« rechnen. Schon auf die »Vorbereitung« solcher, vom Gesetz in Paragraph 83 als »hochverräterisch« bezeichneten, Unternehmen stehen in Deutschland zwischen einem Jahr und zehn Jahre Haft. In den USA kann ein »Verrat gegen die Vereinigten Staaten« durch »Hilfe für ihre Feinde« sogar mit der Todesstrafe geahndet werden. Auch minderschwere Vergehen wie die »Verunglimpfung oder Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole« (Paragraph 90a) sind in der Bundesrepublik Straftatbestände.
Veröffentlichung |
Volker Hermsdorf
junge Welt, 09.11.2021