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Legitimen Handel schützen

EU-Botschafter in Havanna nennt US-Blockadegesetz gegen Kuba inakzeptabel.

Die von Washington verhängten Einreiseverbote für spanische Geschäftsleute, deren Unternehmen in Kuba tätig sind, führen zu einem handfesten Konflikt zwischen der EU und den USA. Der Botschafter der Europäischen Union in Kuba, Alberto Navarro, erklärte am Montag gegenüber der spanischen Tageszeitung El País, dass nach seiner Kenntnis in den USA derzeit mindestens 20 ausländische Firmen, darunter sechs aus der EU, unter Berufung auf den von Donald Trump in Kraft gesetzten dritten Teil des Helms-Burton-Gesetzes verklagt werden. Nach diesem Passus können Exilkubaner gegen in Kuba tätige Personen oder Firmen Anzeige erstatten, die auf nach der Revolution enteigneten Grundstücken Geschäfte betreiben. Das erste bekannte Opfer ist der Vizepräsident des spanischen Hotelkonzerns »Meliá«, Gabriel Escarrer, der am Mittwoch vergangener Woche bestätigt hatte, dass die Trump-Regierung ihm deshalb die Einreise in die USA verweigert. Dies sei inakzeptabel, und die EU werde alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um ihre Bürger und Firmen zu schützen, versicherte Navarro.

El País hatte am Montag unter Berufung auf den Diplomaten berichtet, dass auch Vertreter der Hotelkette »NH«, der Buchungsportale »Trivago«, und »Booking.com«, die Manager der Banken »BBVA« und »Société Générale« sowie anderer Unternehmen, die nicht genannt werden wollten, aus demselben Grund nicht in die USA einreisen dürften. Navarro lägen entsprechende Briefe des US-Außenministeriums an 14 Personen vor. Außerdem hätten seine Anwälte ihn darüber informiert, dass die US-Behörde zwischen 70 und 80 weitere Einreiseverbote vorbereite. Ihn erinnerten Inhalt und Stil dieser Mitteilungen an das Chicago der 1930er Jahre, entrüstete sich der EU-Botschafter. Washington gebe dem Empfänger 45 Tage Zeit, um zurückzutreten, Unternehmensanteile zu verkaufen oder mit den Klägern einen Vergleich zu schließen. Andernfalls werde die Person nach Ablauf dieser Frist mit einem Einreiseverbot in die USA belegt. Navarro nannte diese Vorgehensweise »der ersten Weltmacht« eine »Schande«.

Als »Skandal« bezeichnete es der Diplomat, dass die US-Behörden zunehmend auch den vierten Teil des Helms-Burton-Gesetzes anwendeten, der die verhängten Einreiseverbote auf enge Verwandte, Ehepartner und minderjährige Kinder ausweitet. Dieser Teil des Gesetzes sei »unerhört und eine Verirrung«. Navarro führte an, dass »nicht einmal die Strafen für die schlimmsten Verbrechen, wie zum Beispiel Mord«, an die Kinder weitergegeben würden. »Wenn das Helms-Burton-Gesetz wegen seines extraterritorialen Charakters an sich schon illegal ist, so ist der vierte Teil zudem unmoralisch und unmenschlich«. Navarro führte weiter aus, dass das Gesetz völkerrechtswidrig sei, weil es über US-Grenzen hinaus angewandt werden soll. »Wenn ein Land Gesetze verabschiedet, die uns nicht gefallen, wie zum Beispiel die Todesstrafe in den USA, können wir das kritisieren, aber auch nicht mehr.«

Navarro werde täglich von Geschäftsleuten in Havanna über den steigenden Druck durch die Blockade informiert. »Der Direktor einer Firma klagte darüber, dass er ein Viertel seiner täglichen Arbeitszeit darauf verwenden müsse, eventuelle Folgen der Blockade abzuwenden.« Das Ziel der Trump-Regierung sei klar, sagte der EU-Vertreter. »Sie versuchen, Verwirrung und Unsicherheit über Kuba zu schaffen und Unternehmen von Investitionen auf der Insel abzuhalten.« Seine Priorität als Botschafter sehe er deshalb jetzt darin, die Interessen der europäischen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Navarro erinnerte daran, dass die EU Washington 1996 nach Verabschiedung des Helms-Burton-Gesetzes vor der Welthandelsorganisation verklagt und eigene Antiblockadegesetze verabschiedet hatte. »Wenn nötig, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen«, versicherte er und betonte, dass er sich in diesem Punkt mit Brüssel und dem Außenbeauftragten der EU, Josep Borrell, der Kuba und das Problem sehr gut kenne, einig sei. »Wie so viele andere Sanktionen schadet dieses Gesetz nur unschuldigen Menschen oder solchen, die in gutem Glauben legitimen Handel mit Kuba treiben wollen.«

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

Veröffentlichung
mit freundlicher Genehmigung von

junge Welt

Volker Hermsdorf

junge Welt, 11.02.2020