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Klage abgewiesen

Spanien: Berufung auf drittes Kapitel von Helms-Burton-Gesetz zu Kuba gescheitert.

Exilkubaner, die ausländische Unternehmen vor US-Gerichten wegen der Nutzung ihrer nach dem Sieg der Revolution enteigneten Häuser und Grundstücke auf Schadensersatz verklagen wollen, haben Ende letzter Woche einen Dämpfer erhalten. Die Richterin Cecilia Maria Altonaga vom US-Bezirksgericht in Florida hat am Donnerstag entschieden, ein gegen den spanischen Hotelkonzern Meliá und touristische Buchungsdienste wie Expedia, Booking oder Trivago angestrebtes Verfahren, das am Freitag beginnen sollte, nicht zuzulassen. Damit hat sich die Hotelkette zumindest vorerst mit Erfolg gegen die extraterritoriale Anwendung der US-Blockadegesetze gewehrt.

Meliá war im September mit einer Sammelklage konfrontiert worden, die eine Kanzlei in Miami im Namen von 40 Mandanten eingereicht hatte. Diese Klage, die alle 40 Anlagen des Unternehmens in Kuba betraf, sei »die bisher weitreichendste Aktion unter Berufung auf das dritte Kapitel des Helms-Burton-Gesetzes«, berichtete das US-Rechtsportal Law. Dessen Inkrafttreten war bislang von allen US-Präsidenten ausgesetzt worden, bis Donald Trump es im April 2019 erstmals aktivierte. Seit dem 2. Mai können Exilkubaner in den USA gegen Personen oder Firmen, die in Kuba aktiv sind, klagen, wenn ihr Besitz im Zuge der Revolution konfisziert wurde. US-Außenminister Michael Pompeo drohte: »Wer in Kuba Geschäfte macht, sollte genau untersuchen, ob er dies auf Grundstücken tut, die von einem gescheiterten kommunistischen Experiment gestohlen wurden.« Unter den jetzt abgewiesenen Klägern befanden sich auch die Erben des ehemaligen Großgrundbesitzers Rafael Lucas Sánchez Hill sowie die Enkel des früheren Hotelbesitzers Antonio Mata álvarez, der sein Luxushotel »San Carlos« in Cienfuegos während des Spanischen Bürgerkrieges in eine Einrichtung zur Unterstützung der Francofaschisten umgewandelt hatte.

Im September war die Familie Sánchez Hill bereits in Spanien mit einer Klage gegen die Meliá-Kette gescheitert. In der ersten, nach Aktivierung des Helms-Burton-Gesetzes in Europa registrierten Entscheidung erklärten die zuständigen Richter in Palma de Mallorca: »Die Gerichte eines anderen Landes dürfen sich nicht darauf einlassen, die Rechtmäßigkeit eines kubanischen Gesetzes aus dem Jahr 1960 oder Maßnahmen, die ein souveräner Staat durchgeführt hat, zu überprüfen.« Meliá-Vizepräsident Gabriel Escarrer begrüßte den »nach internationalem und eigenem spanischen Recht« erfolgten Beschluss. Er versicherte zugleich, dass die Aktivierung des Helms-Burton-Gesetzes nicht die Entschlossenheit seines Unternehmens beeinträchtigen werde, weiter mit der touristischen Industrie Kubas zusammenzuarbeiten. Der spanische Handelsattaché in Kuba, Federico Ferrer, bezeichnete das Helms-Burton-Gesetz als ein »Regelwerk, das darauf abzielt, die kubanische Wirtschaft zu ersticken und der kubanischen Bevölkerung zu schaden«.

Während auch andere spanische Hotelketten wie Iberostar und Barceló sich bisher nicht vor den Drohungen der US-Regierung einschüchtern ließen, entfernte die mittlerweile mehrheitlich vom US-Konzern Expedia übernommene deutsche Buchungsplattform Trivago im November etliche kubanische Hotels aus ihren Suchmaschinen. Havannas Außenministerium warnte am Wochenende davor, dass Washington durch Zwangsmaßnahmen versuche, souveräne Staaten zur Befolgung eines Gesetzes zu zwingen, dessen Ziel darin bestehe, die Investitions- und Handelsbeziehungen mit der Insel zu unterbrechen. Kubas Präsident Miguel Díaz-Canel versicherte am Sonnabend per Twitter allerdings: »Wir werden nicht vor dem Imperium in die Knie gehen.«

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

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Volker Hermsdorf

junge Welt, 07.01.2020