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Vorwärts zum Sozialismus!

Kubas Verfassung tritt in Kraft. Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft als Staatsziel festgeschrieben.

Am heutigen Mittwoch wollen die 614 Abgeordneten der kubanischen Nationalversammlung im Kongresspalast von Havanna die neue Verfassung der Republik Kuba proklamieren. Die Parlamentarier setzen damit das neue Regelwerk in Kraft, das von der Bevölkerung am 24. Februar per Referendum mit 86,8 Prozent der Stimmen angenommen wurde.

Die neue Verfassung definiert Kuba im ersten Artikel als »demokratischen, unabhängigen und souveränen sozialistischen Rechtsstaat«. In der von den Kubanern angenommenen Präambel heißt es, dass »nur im Sozialismus und Kommunismus« der Mensch »zu voller Würde gelangen« könne. Artikel 5 legt den Aufbau des Sozialismus und das Fortschreiten zu einer kommunistischen Gesellschaft als Staatsziel fest. Daneben enthält die neue Verfassung das Recht auf Arbeit und bezahlbaren Wohnraum, die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels wie auch das Verbot rassistischer oder diskriminierender Handlungen. Artikel 16 untersagt eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und verurteilt Imperialismus, Faschismus, Kolonialismus und Neokolonialismus. Bewaffnete Aggressionen werden als Verbrechen und Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet. Auch die Entwicklung, Stationierung oder Lagerung von Atom- oder anderen Massenvernichtungswaffen werden verboten.

Anschließend liegt vor den Abgeordneten viel Arbeit, denn eine Reihe von Gesetzen und Regelungen müssen erarbeitet oder an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu gehört ein neues Wahlgesetz, das die Wahl des Staatsrates und des Präsidenten sowie eines Premierministers regelt. Auf der Agenda steht auch ein neues Familiengesetz, über das abschließend ebenfalls in einer Volksabstimmung entschieden werden soll. Als Zeitraum für die Anpassung der Vorschriften sind Fristen zwischen sechs und 24 Monaten vorgesehen.

Nachdem es die neue Verfassung offiziell in Kraft gesetzt hat, wird sich das kubanische Parlament am Sonnabend – in einer weiteren außerordentlichen Sitzung – mit einer Zwischenbilanz des Mitte 2017 von den Abgeordneten beschlossenen »Nationalen Plans zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bis zum Jahr 2030« beschäftigen. In diesem wird unter anderem die »Beibehaltung und Festigung der entscheidenden Rolle des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln« hervorgehoben, zugleich aber die Anerkennung und der Ausbau »verschiedener Formen des Eigentums und des Wirtschaftens« empfohlen. Auch die Entwicklung der Sozialsysteme, die Verbesserung der Einkommen, der Ausbau erneuerbarer Energiequellen, die Förderung der Landwirtschaft und eine Ausweitung der Bürgerbeteiligung gehören zu den Inhalten.

Wie schon der Termin des Referendums knüpft auch das Datum der Proklamation der neuen Verfassung an die Tradition des kubanischen Befreiungskampfes an. Während der Volksentscheid an den 1895 begonnenen Unabhängigkeitskrieg gegen die spanische Kolonialherrschaft erinnerte, wird am Mittwoch der 150. Jahrestag der Gründung der ersten kubanischen Republik, der »Republik in Waffen« gefeiert. Am 10. April 1869 hatten die Mambí-Rebellen, die für ein von spanischer Herrschaft befreites Kuba kämpften, die »Verfassung von Guáimaro« verabschiedet, in der die Sklaverei abgeschafft und der Kampf für die Unabhängigkeit verankert wurde. Sie war die erste Verfassung in der Geschichte des Landes.

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

Veröffentlichung
mit freundlicher Genehmigung von

junge Welt

Volker Hermsdorf, Havanna
junge Welt, 10.04.2019