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Kein Interesse an Völkerrecht
USA erheben Anspruch auf kubanisches Eigentum. Für Havanna ist das »null und nichtig«
Das kubanische Außenministerium hat am Montag abend (Ortszeit) in scharfer Form gegen eine Ausweitung der exterritorialen Anwendung der US-Blockade protestiert. Havanna reagierte damit auf die Entscheidung des Weißen Hauses, ab dem 19. März juristische Klagen gegen rund 200 kubanische Unternehmen zuzulassen, die mit früherem US-Eigentum arbeiten, das nach dem Sieg der Revolution im Jahr 1959 verstaatlicht worden war. Das US-Außenministerium hatte die davon betroffenen Firmen bereits im November 2017 auf eine »schwarze Liste« gesetzt. Grundlage für die jetzt erfolgte Verschärfung der Sanktionen ist Teil III des von US-Präsident William Clinton im März 1996 unterzeichneten Helms-Burton-Gesetzes, mit dem die Beziehungen Kubas zu anderen Staaten und ausländischen Institutionen verhindert oder erschwert werden sollen.
Während dieser Teil des Gesetzes von bisherigen Regierungen komplett ausgesetzt worden war, zieht US-Präsident Donald Trump jetzt die Sanktionsschraube gegen Kuba weiter an. Zur Klage berechtigt sollen vorerst nur Bürger der USA sowie Exilkubaner mit US-Staatsangehörigkeit sein. US-Bürgern wird zudem verboten, Finanztransaktionen mit den aufgelisteten Einrichtungen zu tätigen. Eine Entscheidung darüber, ob auch ausländische Unternehmen zu Klagen ermächtigt werden oder davon betroffen sein können, wurde zunächst für 30 Tage aufgeschoben. Washington sieht in der Fristsetzung offenbar auch eine Möglichkeit, andere Staaten zu einer rücksichtsloseren Unterstützung des Putschversuches in Venezuela zu bewegen.
Da viele spanische Unternehmen in Kuba tätig sind, werde von Spanien erwartet, »den Druck auf das Maduro-Regime zu erhöhen«, zitierte die in Miami erscheinende Tageszeitung Nuevo Herald am Montag eine mit der Diskussion »vertraute Quelle«. Der ultrarechte US-Senator Marco Rubio bezeichnete an gleicher Stelle die Entscheidung der Trump-Regierung als eine »starke Botschaft, dass die Vereinigten Staaten nicht tatenlos zusehen werden«, während das kubanische Regime weiterhin »Maduros mörderische Mafiafamilie« unterstütze. Kubas Präsident Miguel Díaz-Canel kommentierte die erneuten Provokationen kurz und knapp per Twitter: »Die US-Regierung zeigt ihre Verachtung für den Rest der Welt.«
Havanna betrachtet die weitere Verschärfung der US-Blockade als »feindseligen Akt« von Politikern, die Kuba weiterhin als ihren »kolonialen Besitz« betrachten. Die Anwendung von Teil III des Helms-Burton-Gesetzes sei eine eklatante Verletzung des Völkerrechts und zugleich ein Angriff auf die Souveränität auch anderer Nationen, warnte das kubanische Außenministerium. In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass für alle Verstaatlichungen »faire und angemessene« Entschädigungen angeboten worden seien, die von der US-Regierung jedoch abgelehnt wurden.
Nach dem kubanischen Gesetz zur Verteidigung der Würde und Souveränität vom Dezember 1996 sei das Helms-Burton-Gesetz rechtswidrig, jeder daraus abgeleitete Anspruch einer natürlichen oder juristischen Person sei deshalb »null und nichtig«. Etwaige Forderungen könnten nur »auf der Grundlage der Gleichheit und des gegenseitigen Respekts zwischen den Regierungen der USA und Kubas« verhandelt werden, wobei auch Havannas Ansprüche auf Kompensation für die durch die US-Blockade und durch Terrorakte verursachten Schäden behandelt werden müssten.
Kubas Position wird Jahr für Jahr von der UN-Generalversammlung unterstützt, die das Ende der US-Blockade fordert. In der EU-Verordnung 2271/96 vom November 1996 wurde für jedes EU-Mitgliedsland verbindlich festgelegt, dass die exterritoriale Wirkung illegal ist und gegen europäische Gesetze verstößt. Auch die Bundesregierung bestätigte mehrfach, zuletzt in Beantwortung einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Februar 2015, dass die »extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht verletzt«. Havanna sicherte derweil ausländischen Wirtschaftspartnern und Unternehmen erneut zu, dass alle Investitionen und gemeinsamen Projekte durch die am 24. Februar angenommene Verfassung garantiert seien.
Veröffentlichung |
Volker Hermsdorf
junge Welt, 06.03.2019