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Nachrichten aus und über Kuba

Nachrichten, Berichte, Reportagen zu aktuellen Entwicklungen, Hintergründen und Ereignissen in Kuba, internationale Beziehungen und der Solidarität mit Kuba.


In guter Verfassung

Dokumentiert: Heute beginnt in Kuba die Diskussion des Entwurfs der neuen Konstitution des Landes. In Auszügen stellt junge Welt das Papier vor.

Das kubanische Parlament hat Ende Juli einstimmig den Entwurf für eine neue Verfassung verabschiedet. Sie soll Anfang kommenden Jahres die bisher gültige aus dem Jahr 1976 ablösen. Vom heutigen Montag bis zum 15. November ist die Bevölkerung aufgerufen, das Papier zu diskutieren. Dazu sind landesweit mehr als 135.000 Veranstaltungen in Stadtteilen, Arbeits- und Ausbildungsstätten geplant. Rund 800.000 gedruckte Exemplare des Entwurfs waren bereits nach kurzer Zeit vergriffen, 200.000 Nachdrucke sind in Auslieferung. Die neue Verfassung tritt in Kraft, wenn zwei Drittel der Abgeordneten im Parlament und die Mehrheit der Bürger in einem Volksentscheid dafür stimmen. Da zahlreiche Rechte aufgenommen und etliche Bestimmungen modifiziert wurden, soll die Konstitution neben der Präambel statt bisher 137 künftig 224 Artikel umfassen. Wir dokumentieren im folgenden einige der neuen Passagen der Verfassung. Die Redaktion bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei Angelika Becker, der Vorsitzenden des Netzwerks Cuba, für die Übersetzung. (jW)

Präambel


Wir, die kubanischen Bürger,
inspiriert vom Heroismus und Patriotismus derer, die für ein freies, unabhängiges, souveränes, demokratisches Vaterland und für soziale Gerechtigkeit gekämpft haben, und zusammengeschmiedet durch die Opferbereitschaft unserer Vorfahren;
von den Ureinwohnern, die sich der Unterwerfung widersetzt haben;
von den Sklaven, die sich gegen ihre Herren erhoben haben;
von denjenigen, die das nationale Bewusstsein und die kubanische Sehnsucht nach Vaterland und Freiheit geweckt haben,
von den Patrioten, die 1868 die Unabhängigkeitskriege gegen den spanischen Kolonialismus begannen und die den letzten Ansturm von 1895 bis zum Sieg 1898 führten, der ihnen dann durch die Intervention und die militärische Besetzung durch den Yankee-Imperialismus entrissen wurde;
von denjenigen, die während mehr als fünfzig Jahren gegen die imperialistische Vorherrschaft, die politische Korruption, gegen das Fehlen von Rechten und Freiheiten des Volkes kämpften, gegen Arbeitslosigkeit und Ausbeutung durch Kapitalisten und Grundbesitzer;
von den Mitgliedern der Gruppe der »Generation des 100. Jubiläums« von José Martí (1853–1895), die uns inspiriert von seiner Lehre zum revolutionären Volkssieg vom Januar 1959 geführt haben;
von denen, die die Revolution bis zum Tod verteidigten und damit zu ihrer endgültigen Konsolidierung beitrugen;
von denen, die in großem Maße heldenhafte internationalistische Missionen erfüllten;
vom großen Widerstand und der Einheit unseres Volkes;
geleitet
von den Ideen und dem Beispiel von Martí und Fidel sowie der Philosophie von Marx, Engels und Lenin;
entschlossen,
die siegreiche Revolution voranzubringen und sich dabei auf die Einheit aller revolutionären Kräfte und des Volkes zu stützen, diese Revolution, die die völlige nationale Unabhängigkeit erkämpfte, die revolutionäre Volksmacht errichtete, demokratische Transformationen umsetzte und den Aufbau des Sozialismus begann;
im Bewusstsein,
dass die Führerschaft der Kommunistischen Partei Kubas, die aus dem Einigungswillen der Gruppen, die entscheidend zum Sieg der Revolution beitrugen, entstand, und die nationale Einheit die grundlegenden Säulen beim Aufbau des Sozialismus und die Garantie unserer politischen, ökonomischen und sozialen Ordnung darstellen;
uns identifizierend
mit den Forderungen, wie sie im Konzept der Revolution durch den Comandante en Jefe Fidel Castro Ruz am 1. Mai des Jahres 2000 ausgedrückt wurden;
erklären wir
unseren Willen, dass diesem Gesetz aller Gesetze der Republik die große Hoffnung von José Martí vorangestellt wird: »Ich will, dass das erste Gesetz unserer Republik die Ehrfurcht der Kubaner vor der uneingeschränkten Würde des Menschen ist«;
nehmen wir
nach freier Abstimmung und durch ein Referendum die folgende Verfassung an.

I. Politische Grundlagen


Kapitel I: Die grundlegenden Prinzipien der Nation

Artikel 1:
Kuba ist ein sozialistischer Rechtsstaat, demokratisch, unabhängig und souverän, organisiert von allen und für das Wohlergehen von allen, als einheitliche und unteilbare Republik, begründet in der Arbeit, der Würde und der Moral ihrer Staatsbürger. Sein wesentliches Ziele ist die Garantie der politischen Freiheit, der Chancengleichheit, der Gerechtigkeit, der sozialen Gleichheit, der Solidarität, des Humanismus, der Wohlergehens sowie des individuellen und kollektiven Wohlstands. (…)
Artikel 3: (…) Das Bekenntnis zum Sozialismus als politischem System, wie es durch diese Verfassung festgelegt ist, ist unwiderruflich.
Die Bürger haben das Recht, mit allen Mitteln – wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt auch bewaffnet – gegen jeglichen Versuch zu kämpfen, die durch die Verfassung festgelegte politische, soziale und ökonomische Ordnung zu stürzen. (…)
Artikel 5: Die geeinte Kommunistische Partei Kubas, die sich als organisierte Vorhut der kubanischen Nation auf Martí, Fidel, Marx und Lenin beruft und vom demokratischen Charakter der Revolution und der ständigen Verbindung mit dem Volk getragen wird, ist die oberste leitende Kraft der Gesellschaft und des Staates. Sie organisiert und orientiert die gemeinsamen Kräfte zum Aufbau des Sozialismus. Sie arbeitet daran, die patriotische Einheit der Kubaner zu bewahren und zu stärken sowie die ethischen, moralischen und bürgerlichen Werte zu entwickeln. (…)

Kapitel II: Die internationalen Beziehungen

Artikel 16:
Die Republik Kuba (…)
d) tritt für die Einheit aller Länder der Dritten Welt ein und verdammt den Imperialismus, den Feind des Friedens und der Völker, den Faschismus, den Kolonialismus, den Neokolonialismus und jegliche andere Form der Unterdrückung;
e) schützt die Umwelt und bekämpft den Klimawandel, der das Überleben der menschlichen Spezies bedroht, auf Basis der Anerkennung der gemeinsamen Verantwortung und mit Orientierung auf die Errichtung einer international gerechteren und gleichberechtigten ökonomischen Ordnung und der Abschaffung des irrationalen Modells der kapitalistischen Produktion und des Konsums;
f) verteidigt und schützt die Menschenrechte und weist jegliche Form von Rassismus oder Diskriminierung zurück;
g) verurteilt die direkte oder indirekte Einmischung in innere und äußere Angelegenheiten der Staaten, insbesondere die bewaffnete Aggression, die ökonomische, kommerzielle und finanzielle Blockade sowie jegliche andere Form der ökonomischen oder politischen Nötigung, der physischen Gewalt gegen Personen und alle Arten von Einmischung und Bedrohung der Integrität der Staaten und der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Elemente der Nationen; (…)
i) bezeichnet den Aggressionskrieg und die Eroberung als internationales Verbrechen und erkennt die Legitimität des Kampfes für die nationale Befreiung und des bewaffneten Widerstands gegen Interventionskriege an und betrachtet es daher als internationalistische Pflicht, sich mit den Angegriffenen und den Völkern in ihrem Kampf für ihre Befreiung und Selbstbestimmung zu solidarisieren;
j) bemüht sich um eine allgemeine und vollständige Abrüstung, lehnt die Existenz, Verbreitung und den Gebrauch von Atom- und Massenvernichtungswaffen sowie den Cyberkrieg und die Entwicklung und Anwendung neuer Waffen ab, einschließlich von Drohnen. (…)
Artikel 19: Die Republik Kuba gewährt allen Asyl, die wegen ihrer Ideale oder aufgrund ihres Kampfes für demokratische Rechte, gegen Imperialismus, Faschismus, Kolonialismus, Neokolonialismus und jegliche Form von Unterdrückung, Diskriminierung und Rassismus verfolgt werden; die eintreten für die nationale Befreiung; für die Rechte und Forderungen der Arbeiter, Bauern, Frauen, Studenten, der Ureinwohner und der Umweltschützer; sowie denjenigen, die wegen ihrer politischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Aktivitäten für den Fortschritt, den Sozialismus und den Frieden verfolgt werden.

II. Ökonomische Grundlagen


Artikel 20: In der Republik Kuba herrscht ein ökonomisches System, das auf dem sozialistischen Eigentum des ganzen Volkes an den grundlegenden Produktionsmitteln als hauptsächlicher Eigentumsform beruht sowie auf der planvollen Leitung der Wirtschaft, die den Markt berücksichtigt und in Abhängigkeit von den Interessen der Gesellschaft reguliert.
Artikel 21: Folgende Eigentumsformen werden anerkannt:
a) das sozialistische Eigentum des ganzen Volkes: Dabei handelt der Staat als Repräsentant und zum Nutzen des Volkes als Eigentümer;
b) das genossenschaftliche Eigentum: Es wird getragen von der kollektiven Arbeit ihrer Anteilseigner und den genossenschaftlichen Prinzipien;
c) das gemischte Eigentum: Es wird gebildet aus zwei oder mehr Formen von Eigentum;
d) das Eigentum von politischen, sozialen oder Massenorganisationen;
e) das private Eigentum an bestimmten Produktionsmitteln gemäß den Bestimmungen;
f) das persönliche Eigentum: Dies betrifft die Verfügung über Güter, die, ohne Produktionsmittel zu sein, zur Befriedigung von materiellen oder geistigen Bedürfnissen ihres Besitzers beitragen.
Ein Gesetz regelt das Nähere dieser und anderer Formen des Eigentums. Der Staat fördert diejenigen Formen mit sozialem Charakter.
Artikel 22: Der Staat wirkt darauf ein, dass es keine Konzentration von Eigentum in den ß von natürlichen oder nichtstaatlichen juristischen Personen gibt, um Grenzen zu setzen in Übereinstimmung mit den sozialistischen Werten von Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit. Ein Gesetz legt die Regeln fest, die eine wirksame Umsetzung garantieren.
Artikel 23: Zum sozialistischen Eigentum des ganzen Volkes gehören: der Grund und Boden, der nicht den Einzelbauern oder den Genossenschaften gehört, der Boden, die Minen, die belebten und nicht belebten Ressourcen (auf die die Repu­blik innerhalb der kubanischen Wirtschaftszone ein Monopolrecht hat), die Wälder, die Gewässer und die Kommunikationswege. Diese Güter sind auf alle Zeit unveräußerlich, können nicht beschlagnahmt werden und daher nicht in das Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen übergehen. (…)
Artikel 28: Der Staat fördert ausländische Investitionen als bedeutenden Hebel der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und erbringt dafür Garantien auf der Basis des Schutzes und des rationellen Gebrauchs der Ressourcen sowie der Achtung der Souveränität und der nationalen Unabhängigkeit. Ein Gesetz legt die näheren Bestimmungen für die Entwicklung der ausländischen Investitionen auf dem nationalen Gebiet fest. (…)

IV. Rechte, Pflichten und Garantien


Kapitel II: Individuelle Rechte

Artikel 43:
Der Staat garantiert allen seinen Bürgern das Leben, Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit, Frieden, Gesundheit, Erziehung, Bildung, kulturelle Teilhabe und umfassende Entwicklung. (…)
Artikel 57: Der Staat garantiert den Gebrauch, die Nutzung und die freie Verfügung über das Eigentum in Übereinstimmung mit dem Gesetz. (…)
Artikel 59: Der Staat erkennt an, respektiert und garantiert die Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Rede. (…)
Artikel 60: Die Pressefreiheit wird gewährleistet. Dieses Recht wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz umgesetzt. Die grundlegenden Medien der sozialen Kommunikation, in jeglicher Form von Trägerschaft, sind sozialistisches Eigentum des ganzen Volkes, was ihre Nutzung im Dienste der ganzen Gesellschaft sicherstellt. Der Staat legt die Prinzipien der Organisation und der Funktionsweise für alle Kommunikationsmedien fest.
Artikel 61: Das Versammlungs-, Demonstrations- und Vereinigungsrecht wird seitens des Staates anerkannt, wenn zulässige und friedliche Ziele verfolgt werden und es mit Respekt vor der öffentlichen Ordnung und bei Befolgung der Grundregeln des Gesetzes ausgeübt wird.

Kapitel III: Soziale, ökonomische und kulturelle Rechte

(…)
Artikel 68: Die Ehe ist der freiwillig geschlossene Bund zwischen zwei Personen mit der rechtlichen Befähigung dazu, ein gemeinsames Leben zu führen. Sie beruht auf der absoluten Gleichheit der Rechte und Pflichten der Eheleute, die verpflichtet sind, den Haushalt und die Erziehung der Kinder in gemeinsamer Anstrengung zu übernehmen, in einer Weise, die in Übereinstimmung mit der Entwicklung ihrer gesellschaftlichen Aktivitäten steht.
Artikel 69: Alle Kinder haben die gleichen Rechte, ob sie innerhalb oder außerhalb der Ehe gezeugt wurden. (…)
Artikel 73: Der Staat, die Gesellschaft und die Familie haben die Pflicht, ältere Personen zu schützen und darin zu unterstützen, am sozialen Leben teilzuhaben.
Artikel 74: Der Staat, die Gesellschaft und die Familie haben die Verpflichtung, Menschen mit jeglicher Art von Behinderung zu schützen und zu unterstützen. Der Staat gewährleistet die notwendigen Bedingungen für ihre Rehabilitation oder die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen.
Artikel 75: Arbeitsfähige Personen haben das Recht, eine würdige Anstellung zu erhalten, in Übereinstimmung mit ihrem Berufswunsch, ihrer Qualifikation und Fähigkeit sowie den wirtschaftlichen Erfordernissen der Gesellschaft.
Artikel 76: Die Arbeit wird vergütet in Abhängigkeit von der geleisteten Arbeit, der Komplexität der Tätigkeit und der erreichten Ergebnisse. Dies ist Ausdruck des sozialistischen Verteilungsprinzips »Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung«. Alle Personen erhalten den gleichen Lohn für eine Arbeit gleichen Werts.
Artikel 77: Die Arbeit von Kindern und Heranwachsenden ist verboten. (…)
Artikel 79: Das Recht auf soziale Sicherheit wird anerkannt. Der Staat garantiert die soziale Sicherheit und den geeigneten Schutz aller Arbeiter, die aus Altersgründen, wegen Mutter- oder Vaterschaft, Invalidität oder Krankheit gehindert sind zu arbeiten. Im Todesfall gewährleistet der Staat einen ähnlichen Schutz für die Familie. (…)
Artikel 82: Das Recht der Menschen auf eine würdige Wohnung wird anerkannt. (…)
Artikel 83: Das öffentliche Gesundheitswesen steht allen Bürgern offen. Der Staat garantiert den Zugang und die Unentgeltlichkeit der Dienste: der Vorbeugung, der Behandlung und der Rehabilitation. (…)
Artikel 84: Die Erziehung ist ein Recht aller Menschen und eine Verantwortung des Staates, der Gesellschaft und der Familie. Der Staat garantiert seinen Bürgern die Dienste eines unentgeltlichen und frei zugänglichen Erziehungswesens für eine integrierte Bildung von der Vorschule bis zur universitären Ausbildung in Übereinstimmung mit den sozialen Erfordernissen und den sozioökonomischen Notwendigkeiten des Landes. (…)
Artikel 86: Alle Bürger haben das Recht, in einer gesunden Umwelt zu leben. (…)
Artikel 87: Alle Bürger haben das Recht auf Zugang zu Wasser zu einem angemessenen Entgelt und zum rationellen Verbrauch. (…)
Artikel 88: Das Recht der Menschen auf Ernährung wird anerkannt. Der Staat arbeitet daran, die Ernährungssicherheit der gesamten Bevölkerung zu erreichen. (…)
Artikel 90: Alle Bürger haben das Recht, am kulturellen und künstlerischen Leben der Nation teilzuhaben. (…)

VI. Die Struktur des Staates


Kapitel II: Die Nationalversammlung der Volksmacht und der Staatsrat

Artikel 97:
Die Nationalversammlung der Volksmacht ist das höchste Organ des Staates. Sie repräsentiert das ganze Volk und drückt seinen souveränen Willen aus.
Artikel 98: Die Nationalversammlung der Volksmacht ist das einzige Organ in der Republik mit dem Recht der Verfassungs- und der Gesetzgebung.
Artikel 99: Die Nationalversammlung der Volksmacht ist zusammengesetzt aus Deputierten, die durch freie, gleiche, direkte und geheime Wahl von den Wählern gewählt wurden, im Verhältnis und gemäß des Verfahrens, wie es das Gesetz vorsieht. (…)
Artikel 102: Die Nationalversammlung der Volksmacht wählt aus ihren Reihen den Staatsrat, das Organ, das sie zwischen den Sitzungen repräsentiert, ihre Beschlüsse umsetzt und das die sonstigen Funktionen erfüllt, die ihm durch die Verfassung und das Gesetz zukommen. (…)
Artikel 104: Die Nationalversammlung der Volksmacht
a) wählt den Präsidenten und den Vizepräsidenten der Republik; (…)
d) ernennt auf Vorschlag des Präsidenten der Republik den Premierminister; (…)

Kapitel III: Präsident und Vizepräsident der Republik

Artikel 120:
Der Präsident der Republik ist der Staatschef.
Artikel 121: Der Präsident der Republik wird von der Nationalversammlung der Volksmacht aus der Mitte der Deputierten gewählt für eine Periode von fünf Jahren, und er legt ihr Rechenschaft ab über seine Amtsführung. (…) Der Präsident der Republik kann sein Amt bis zu zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben, nach diesen kann er es nicht erneut übernehmen.
Artikel 122: (…) Darüber hinaus ist gefordert, dass er jünger als sechzig Jahre ist, wenn er zum ersten Mal in dieses Amt gewählt wird. (…)

Kapitel IV: Die Regierung der Republik

Artikel 128:
Der Ministerrat ist das höchste ausführende und verwaltende Organ und ist die Regierung der Republik.
Artikel 129: Der Ministerrat besteht aus dem Premierminister, den Vizepremierministern, den Ministern, dem Sekretär und aus weiteren Mitgliedern, die vom Gesetz bestimmt werden. An den Sitzungen des Ministerrats nimmt auf Grundlage eines eigenen Rechts der Generalsekretär des Kubanischen Gewerkschaftsbundes teil. (…)
Artikel 131: Der Ministerrat legt regelmäßig Rechenschaft über seine Aktivitäten vor der Nationalversammlung der Volksmacht ab. (…)

VIII. Die lokalen Organe der Volksmacht


Kapitel I: Die Provinzregierung

Artikel 165:
In jeder Provinz regiert eine Provinzregierung, die von einem Gouverneur und einem Provinzrat geleitet wird. (…)
Artikel 169: Der Gouverneur repräsentiert den Staat in seinem Territorium und ist der höchste ausführend-administrative Verantwortliche in seiner Provinz.
Artikel 170: Der Provinzgouverneur wird durch die Nationalversammlung der Volksmacht auf Vorschlag des Präsidenten der Republik oder gegebenenfalls durch den Staatsrat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. (…)

Kapitel II: Die lokalen Organe der Volksmacht

Artikel 180:
Die Gemeindeversammlung der Volksmacht ist das höchste lokale Organ der Volksmacht innerhalb seiner Gemeindegrenzen und hat infolgedessen die höchste Autorität, die staatlichen Funktionen in seinem Territorium auszuüben, daher erfüllt sie im Rahmen ihrer Kompetenzen die Aufgaben, die die Verfassung und die Gesetze ihr zuschreiben.
Artikel 181: Die Gemeindeversammlung wird gebildet von den Delegierten, die in einem Wahlbezirk gewählt wurden, und zwar durch freie, gleiche, direkte und geheime Wahl.
Artikel 182: Die Gemeindeversammlung der Volksmacht wird alle fünf Jahre erneuert, dies ist die Dauer der Gültigkeit des Mandates der Delegierten. (…)

IX. Das Wahlsystem


Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 199:
Alle Bürger im Besitz der bürgerlichen Rechte haben das Recht, sich am politischen Geschehen zu beteiligen, direkt oder mittelbar durch ihre gewählten Repräsentanten in den Organen der Volksmacht. Sie können sich zur Wahl dieser Organe der Volksmacht aufstellen lassen und an den regelmäßigen Wahlen, Volksabstimmungen oder Referenden gemäß der im Gesetz vorgesehenen Form teilnehmen. Diese Wahlen sind frei, gleich, direkt und geheim. Jeder Wähler hat das Recht auf eine Stimme. (…)

X. Verteidigung und nationale Sicherheit


Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 212:
Der kubanische Staat begründet seine Verteidigungspolitik wie seine Politik der nationalen Sicherheit vor dem Hintergrund des Ziels der Bewahrung der Souveränität und der Unabhängigkeit der Nation unter Abwägung der Risiken und Bedrohungen, die seine Interessen berühren können. Die strategische Verteidigungskonzeption beruht auf der Doktrin des Volkskriegs. (…)

XI. Die Reform der Verfassung


Artikel 221: Diese Verfassung kann nur durch die Nationalversammlung der Volksmacht reformiert werden, durch eine namentliche Abstimmung und mit einer Mehrheit, die nicht unter zwei Dritteln der Gesamtheit aller seiner Mitglieder liegt. (…)

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

Veröffentlichung
mit freundlicher Genehmigung von

junge Welt

Übersetzung: Angelika Becker
Junge Welt, 13.08.2018