Nachrichten aus und über Kuba
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Der lange Arm der USA
Über den Versuch, aus Kuba über das Internet in Deutschland ein Buch zu bestellen.
Die US-Blockade gegen Kuba nimmt zuweilen absurde Formen an. Wie umfassend Washingtons Versuch ist, das sozialistische Bollwerk vor der eigenen Haustür zu isolieren, erfuhr ich am vergangenen Wochenende in Havanna am eigenen Leib. Mein Bemühen, von dort aus beim Internetanbieter Amazon zwei Bücher zu bestellen, wurde von dem in der Europäischen Gemeinschaft registrierten Unternehmen zurückgewiesen. Als einzigen Grund dafür, die Order nicht auszuführen, nannte Amazon den derzeitigen Aufenthaltsort des Bestellers.
Die Bestellung hatte ich in Havanna von meinem Laptop aus per Internet aufgegeben. Obwohl Auslieferung, Anlieferung und Zahlung – wie üblich – in Deutschland erfolgen sollten, teilte das Unternehmen am Sonnabend mit: »Aufgrund von Exportkontrollen und Gesetzen und Verordnungen bezüglich Wirtschaftssanktionen können wir Transaktionen von Ihrem aktuellen Standort nicht verarbeiten.«
Die völkerrechtswidrige US-Blockade gegen Kuba richtet sich damit also nicht nur gegen die Insel, Unternehmen oder Staaten, die mit Partnern in Kuba Handel treiben wollen, sondern auch gegen jeden Bürger, der sich zu Besuch dort aufhält. Washington verbietet mittlerweile nicht nur der eigenen Bevölkerung, nach Kuba zu reisen. Die Vereinigten Staaten schränken auch EU-Bürger, die dies tun, in ihren Rechten und Möglichkeiten ein. Obwohl dies internationales, europäisches und deutsches Recht verletzt, werden Bürger der Bundesrepublik von ihrer Regierung nicht vor den Rechtsbrechern geschützt.
Wie die deutsche Postbank, die Ende März eine Überweisung des Verlages 8. Mai an dessen kubanischen Kooperationspartner Granma Internacional verweigerte, verstößt auch Amazon gegen europäisches Recht. Unter Berufung auf die US-Blockade setzt der Versandhändler sich über die bereits am 22. November 1996 erlassene Verordnung Nr. 2271/96 des Europäischen Rates hinweg. Darin wird festgestellt, dass die Regelungen der US-Blockade gegen Kuba »völkerrechtswidrig« und in der EU »illegal« sind.
»Diese Verordnung ist für jedes EU-Mitgliedsland verbindlich«, erläuterte der emeritierte Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg, Norman Paech, Anfang April gegenüber jW. Unter anderem sei es in der EU ansässigen Unternehmen verboten, »Forderungen von US-Stellen nachzukommen, die auf den illegalen Blockadegesetzen beruhen«. Für den Fall der Zuwiderhandlung sind EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Sanktionen zu verhängen, die »wirksam, verhältnismäßig und abschreckend« sein müssen, erklärte der international angesehene Völkerrechtler.
Europäische Unternehmen, die das US-Gesetz zur Kuba-Blockade über europäisches Recht stellen, haben in Deutschland allerdings kaum »wirksame« oder »abschreckende« Sanktionen zu befürchten. Zwar gab die Bundesregierung in Beantwortung einer kleinen Anfrage der Linksfraktion im Februar 2015 zu, dass die US-Blockade »durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht verletzt«, bewertete Verstöße gegen die EU-Verordnung zugleich jedoch – wie falsches Parken – lediglich als »Ordnungswidrigkeit«.
Norman Paech hat für die devote Haltung der Bundesregierung kein Verständnis: »Es gibt verschiedene Formen der Unterwerfung. Wer jedoch eigenes Recht der EU missachtet, um völkerrechtswidrigen Sanktionen der USA den Weg zu ebnen, macht sich selbst zum Vasallen und verliert jeden politischen Respekt«, kommentierte der Völkerrechtler im April.
Veröffentlichung |
Volker Hermsdorf, Havanna
junge Welt, 07.05.2018