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Gratwanderung in Kubas Reisepolitik

Vereinfachung der Vorschriften war lange angekündigt / In Havanna fragt man: »Wann folgen die USA?«

Großes Aufsehen – vor allem im Ausland – hat die Meldung erregt, dass Kuba ab Mitte Januar 2013 die Ausreisebestimmungen für seine Bürger lockert.

Rund 100 US-Dollar kostet die Ausreise aus Kuba künftig. So viel wird die Gebühr für die Ausstellung eines Passes betragen, wenn die neuen Reiseregelungen in dem Karibikstaat Mitte Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Das geht aus der 31 Seiten umfassenden »Gaceta Oficial«, dem kubanischen Amtsblatt, von Dienstag hervor. Die neuen Leitlinien für die Aus- und Einreise waren seit Monaten angekündigt worden – und trafen in internationalen Medien dennoch auf überraschende Resonanz. Die landläufige Interpretation, dass der kubanische Staat seinen Bürgern mit den Gesetzänderungen erstmals Reisefreiheit gewährt, ist jedoch falsch.

Nach den neuen Bestimmungen wird ab 14. Januar 2013 keine Ausreiseerlaubnis, die sogenannte Tarjeta blanca (Weiße Karte), mehr notwendig sein. Auch müssen Kubanerinnen und Kubaner den Behörden des Landes kein Einladungsschreiben aus dem Zielland mehr vorlegen. Wohl aber verlangen das die Botschaften der USA und der EU vor Ausstellung eines Visums.

Es gehe mit den Reiseerleichterungen auch darum, die bisherigen Regelungen an »die bestehende Situation und die Entwicklung in naher Zukunft anzupassen«, heißt es in einer offiziellen Mitteilung, die unter anderem in der Tageszeitung »Granma« veröffentlicht wurde.

Die Vereinfachung der Reisevorschriften ist Teil der Reformpolitik in Kuba und war lange angekündigt. Zugleich wird damit die Liberalisierung der vergangenen 20 Jahre fortgeführt. Denn spätestens nach dem Ende der Blockkonfrontation hatte zu Beginn der 90er Jahre eine sehr unterschiedliche Emigration aus Kuba in die USA und nach Europa eingesetzt. Dieser Trend widerspiegelte sich in einer Annäherung zwischen dem kubanischen Staat und den Auslandsgemeinden sowie in der sozialen und politischen Zusammensetzung der kubanischen Gemeinschaft in den USA. Kubas Führung wurde der neuen Situation mit der »Permiso de Residencia en el Exterior« (PRE) gerecht, einer vorübergehenden und verlängerbaren Ausreiseerlaubnis, die nach einem Kongress mit Auslandskubanern 1994 in Havanna geschaffen wurde. Die PRE hat seither maßgeblich zur Flexibilisierung und zur Zunahme der Migrationsbewegungen beigetragen. Die jetzigen Neuerungen sind daher keine Zäsur, sondern vielmehr eine Fortführung der Öffnung der vergangenen Jahre.

Dennoch stellen diese Reiseerleichterungen auch eine Gratwanderung dar. Denn die unveränderte Blockadepolitik der USA zielt darauf ab, Fachkräfte aus Kuba abzuwerben, um dem Staat wirtschaftlich zu schaden. Die Abwanderung gut ausgebildeter Bürger – ein generelles Problem in Staaten des Südens – wird im Falle Kubas von Washington bewusst gefördert. Erst 2006 schuf die US-Regierung mit dem »Cuban Medical Professional Parole Program« ein Instrument zur Abwerbung kubanischer Ärzte aus Venezuela.

Vor diesem Hintergrund sind in dem novellierten Migrationsgesetz Absicherungen eingebaut. Die Ausreise könne versagt werden, »um qualifizierte Arbeitskräfte zu erhalten, die für die wirtschaftliche, soziale und wissenschaftlich-technische Entwicklung des Landes notwendig sind«. An zwei Stellen des neu gefassten Gesetzes ist zudem von einem »öffentlichen Interesse« die Rede, das zur Verweigerung der Ausreise angeführt werden kann. Zu erwarten ist, dass diese Regelungen auch bei Systemoppositionellen Anwendung finden, die von den USA und der EU massiv unterstützt werden.

Der kubanische Journalist und ehemalige Präsident des Buchinstitutes, Iroel Sánchez, wies vor diesem Hintergrund in seinem Blog »La pupila insomne« darauf hin, dass die USA ihre Reisebeschränkungen nach wie vor aufrechterhalten. Kuba habe nun einen ersten Schritt getan, schreibt Sánchez und fragt: »Wann werden die USA folgen?«

Neues Deutschalnd

Harald Neuber
Neues Deutschland, 18.10.2012