Stehen US-amerikanische Blockadegesetze über europäischem und deutschem Recht?!
Wussten Sie schon: die Bundesregierung verstößt regelmäßig gegen deutsches Recht, gegen europäisches Recht und gegen Völkerrecht
– wenn es um Kuba geht
Stehen US-amerikanische Blockadegesetze über europäischem und deutschem Recht?! |
Die US-Blockade widerspricht zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen über politische, wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Beziehungen. Sie wirkt zudem extraterritorial. Genau deshalb hat die EU die EU-Verordnung Nr. 2271/96 erlassen. Diese gilt zwingend in allen EU-Mitgliedsstaaten (also auch in der BRD!) und besagt: Unternehmen und Personen haben sich der US-Blockade nicht zu beugen; Wenn sie sich beugen, dann stehen die EU-Staaten in der Pflicht zu handeln. "Jeder Mitgliedstaat legt die Sanktionen für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen einschlägige Vorschriften dieser Verordnung fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein" (1). Die Bundesregierung setzt nichts von alledem um. US-amerikanisches Recht steht anscheinend über deutschem Recht.
Bedeutung der jüngsten Blockadeverschärfungen
Die jüngsten Verschärfungen der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba sind ein Thema weit über Lateinamerika hinaus. Denn die nun aktivierten Titel III und IV des Helms-Burtons-Gesetzes sind kein isolierter Text, sondern Ausdruck des extraterritorialen Anspruchs der USA, Bestandteil einer ganzen Reihe von Sanktionen und als Teil einer größeren Agenda zu verstehen. Washington greift in seinen globalen Machtkämpfen seit einigen Jahren immer stärker auf extraterritoriale Sanktionen zurück und entwickelt diese zu einem zentralen Instrument im Kampf um die globale Vorherrschaft.
Helms-Burton Titel III und IV verbreitern Wirkung der Sanktionen
US-Präsident Donald Trump hat diese Titel zum 2. Mai 2019 aktiviert. Titel III räumt US-Bürgern (auch eingebürgerten) das Recht zur Klageerhebung vor US-Gerichten gegen ausländische Unternehmen und Personen ein, die in irgendeiner Form Eigentum auf Kuba nutzen, das in den 60er Jahren durch den kubanischen Staat nationalisiert, also enteignet worden war.
Das sind zum Beispiel Bauland, Ländereien, Banken, Raffinerien oder Immobilien (öffentliche Gebäude, private Häuser, Mietshäuser, Hotels). Insbesondere zielt die US-Administration auf eine Schädigung des Tourismus.
Von 1902 bis zum Sieg der Revolution 1959 hatten die USA "das Sagen" auf Kuba – US-Konzerne hatten sich entsprechend bereichert (so gehörten ~80 Prozent der kubanischen Zuckerindustrie US-Firmen).
Titel IV verbietet den von Titel III betroffenen Personen die Einreise in die USA. Das war einer der Hauptgründe dafür, dass die EU sich dagegen äußerten und beide Titel von 1996 bis zum 2. Mai 2019 durch die US-Präsidenten nicht aktiviert worden waren.
Warum wurden die beiden Titel gerade jetzt aktiviert?
Die jüngste Verschärfung kam just sechs Monate, nachdem sich die UNO (mit Ausnahme der USA und Israel) gegen die US-Blockade ausgesprochen hatten.
Die Wirtschaft Kubas hatte sich seit 1995 erholt und Kuba hatte im selben Jahr ein Gesetz zur Förderung der benötigten Auslandsinvestitionen erlassen. Ein Jahr später verabschiedete das US-Abgeordnetenhaus das Helms-Burton-Gesetz; Clinton unterzeichnete und setzte es damit unmittelbar in Kraft. Die seit 1962 bestehenden Blockade wurde somit wesentlich verschärft. Doch weder Clinton, Bush noch Obama aktivierten Titel III und IV des Gesetzes. Ziel war und blieb aber immer die Niederringung der Kubanischen Revolution durch wirtschaftliche Knebelung Mit Regierungsübernahme durch Obama entwickelten die USA neue Strategien gegenüber der Karibikinsel. Obama versuchte, die bis dahin erfolglosen US-Maßnahmen durch die Strategie einer "Konterrevolution auf Filzlatschen" zu ersetzen.
Trump kehrte nun zur alten Strategie zurück. Zudem müssen die Sanktionen gegen Venezuela und Kuba in Zusammenhang gesehen werden.
Kuba und Venezuela
Die Sanktionen sollen Kuba zwingen, seine Solidarität mit Venezuela aufzugeben, was Kuba selbstverständlich zurückweist. Zugleich wird der Druck auf Venezuela stetig erhöht. Denn eine siegreiche Konterrevolution dort hätte auch fatale Folgen für die kubanische Wirtschaft. Darauf zielte die US-Regierung, als sie nun z.B. Sanktionen gegen 34 venezolanische Schiffe und zwei ausländische Firmen, die Erdöl nach Kuba transportierten, verhängten. US-Sicherheitsberater John Robert Bolton geht davon aus, wenn Venezuela fällt, "dann wissen wir, Kuba ist der Nächste".
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Mangelnde Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 2271/96
Diese für alle EU-Mitgliedsländer direkt bindende Verordnung gegen die Unterwerfung unter die US-Blockade ist eindeutig:
"Das Blockade-Statut gilt für die in seinem Anhang genannten extraterritorialen Rechtsvorschriften.
Es untersagt in der EU ansässigen Personen und Unternehmen ("Wirtschaftsteilnehmern"), die aufgeführten extraterritorialen Rechtsvorschriften zu befolgen – es sei denn, dies wird ihnen von der Kommission ausnahmsweise gestattet – und räumt ihnen für den Fall, dass sie durch die genannten Rechtsvorschriften Schaden erleiden, die Möglichkeit ein, von den verursachenden Personen oder Unternehmen eine Entschädigung zu verlangen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt."
(Auszug Presserklärung der europäischen Kommission, 6. August 2018)
Die Rechtslage ist also klar. Doch obwohl die EU-Staaten und die Bundesregierung zwar in der UNO regelmäßig gegen die US-Blockade stimmen, unternehmen sie nichts. Geltendes Recht wird nicht umgesetzt. Wurde die Postbank etwa belangt, als sie sich rechtswidrig der US-Blockade unterwarf, indem sie sich weigerte, die Hurrikan-Spendengelder des Netzwerks Cuba Informationsbüro nach Kuba zu überweisen? So könnte man noch mehrere Beispiele aufzählen. Bundesregierung und EU müssen sich endlich an ihr eigenes Recht halten und ihm Geltung verschaffen. Das ist der Mindestanspruch an einen Rechtsstaat.
Verstärken wir unseren Kampf gegen die völkerrechtswidrige Blockade.
Wir fordern:
Schluss mit der Handels-, Wirtschafts-, und Finanzblockadegegen Kuba!
Schluss mit der US-Blockade gegen Venezuela!
Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 2271/96 durch die Bundesregierung und die EU!
Hände weg von Kuba und Venezuela!
1) Artikel 9 der "Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen"
Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V.
Köln, 20. September 2019