An das Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10558 Berlin
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,
die Bundesregierung stimmt in der UN-Vollversammlung jedes Jahr für die Beendigung der seit nahezu 60 Jahren bestehenden völkerrechtswidrigen Handels-, Wirtschafts- und Finanzblockade der USA gegen Kuba. Die USA ignorieren das Votum, und die EU sowie die Bundesrepublik handeln nicht aktiv gegen dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Tun Sie etwas!
Seit 1996 wenden die USA mit dem Helms-Burton-Gesetz die US-Blockade auch extraterritorial gegen Bürger und Unternehmen anderer Staaten an. Um Unternehmen und Personen vor zu schützen, hat die EU 1996 das „EU Blocking Statute“ erlassen. Die EU-Verordnung Nr. 2271/96 gegen die Unterwerfung unter die US-Blockade ist für alle EU-Mitgliedsländer direkt bindend und diese haben deren Einhaltung - auch unter Verhängung von Strafen – sicher zu stellen. Die Bundesrepublik setzt sie bisher nicht um. So wurde zum Beispiel die Postbank nicht belangt, als sie sich rechtswidrig der US-Blockade unterwarf mit ihrer Weigerung, Spendengelder des Netzwerks Cuba Informationsbüros für Hurrican-Opfer nach Kuba zu überweisen. Und dies ist kein Einzelfall! Wir fordern die Bundesregierung auf, tätig zu werden und geltendes Recht endlich umzusetzen!
Die Situation verschärft sich: Im Mai hat die Trump-Regierung zum ersten Mal Titel III und IV des Helms-Burton-Gesetzes aktiviert: US-Staatsangehörige können jetzt Klage in den USA erheben, wenn mit ehemaligem US-Eigentum Handel betrieben wird – auch gegen Unternehmen und Personen in Europa. Setzen Sie sich dafür ein, dass die US-Regierung diese völkerrechtswidrige Maßnahme zurücknimmt.
Ich fordere, dass die deutsche Bundesregierung sich entschieden für ein Ende der Wirtschafts-, Handels, und Finanz-Blockade der USA gegen Kuba einsetzt.
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