Es ist nicht möglich, die Beziehungen zwischen Kuba
und den Vereinigten Staaten zu normalisieren, solange die Blockade existiert
Trotz der von Präsident Barack Obama
angekündigten Maßnahmen und seiner erklärten
Bereitschaft, sich einer Diskussion
mit dem Kongress zu stellen, um die Blockade
aufzuheben, behalten die Gesetze
und Regelungen, die diese Politik stützen,
ihre Gültigkeit und werden von den Regierungsbehörden
der USA, speziell von
den Ministerien für Finanzen und Handel
und ganz besonders vom Büro für die
Kontrolle ausländischer Guthaben mit
aller Härte angewandt.
Prinzipielle Gesetzgebungen des Kongresses
und administrative Verfügungen,
die die Blockadepolitik bestimmen
- Gesetz über den Handel mit dem
Feind von 1917 (Trading with the Enemy
Act – TWEA).
Sein Abschnitt 5 (b) verlieh dem höchsten
Chef der Exekutive die Möglichkeit, in
Kriegszeiten oder in jedweder anderen
Notperiode ökonomische Sanktionen zu
verhängen und verbot während kriegerischer
Auseinandersetzungen den Handel
mit dem Feind oder mit den Verbündeten
des Feindes. Im Jahre 1977 beschränkte
das Internationale wirtschaftliche Not-
Ermächtigungsgesetz [International Emergency
Economic Powers Act] in Bezug
auf Situationen nationalen Notstandes die
Befugnisse des Präsidenten zur Verhängung
neuer Sanktionen. Dennoch wurde
der TWEA weiterhin auf Kuba angewandt,
auch wenn das Weiße Haus bezüglich
der Insel niemals einen nationalen
Notstand erklärt hat. Seit 1959 haben die
aufeinander folgenden US-Präsidenten
seine Anwendung auf Kuba immer wieder
verlängert. Im Schutz dieser Gesetzgebung,
die die älteste ihrer Art ist,
wurden im Jahre 1963 die Regelungen zur
Kontrolle Kubanischer Vermögen (gemäß
ihrer englischen Abkürzung – CACR) verabschiedet,
kraft derer es US-Bürgern oder Personen, die der Gesetzgebung der
USA unterliegen, verboten ist, Finanztransaktionen
mit Kuba zu vollziehen,
kubanische Vermögen eingefroren wurden
und unter anderen Beschränkungen die
Einfuhr von Waren kubanischen Ursprungs
in die USA verboten wurde. Kuba
ist das einzige Land, für das diese Gesetzgebung
noch gültig ist. Präsident Obama
erneuerte kürzlich aufgrund des TWEA
die Sanktionen gegen Kuba für eine
weiteres Jahr.
- Das Gesetz über auswärtige Hilfe (1961)
Der Präsident der USA genehmigte die
Verhängung und Beibehaltung eines vollständigen
"Embargos" in Bezug auf den
Handel mit Kuba und verbot die Gewährung
jeglicher Hilfe an dessen Regierung.
Diese Maßnahme legt fest, dass die Fonds
der US-Regierung, die für die internationale
Hilfe vorgesehen sind und an internationale
Gremien vergeben werden, nicht
für Programme verwendet werden dürfen,
die etwas mit Kuba zu tun haben. Sie verbietet,
dass jegliche unter diesem Gesetz
vorgesehene Hilfe oder jeglicher in einer
anderen Gesetzgebung geplanter Vorteil
Kuba gewährt wird, bis der Präsident feststellt,
dass Kuba dahingehend aktiv geworden
ist, US-amerikanischen Bürgern
und Unternehmen nicht weniger als 50 %
des Wertes zu zahlen oder eine gerechte
Entschädigung für die durch die kubanische
Regierung nach dem Sieg der
Revolution verstaatlichten Besitztümer zu
gewähren.
- Präsidentielle Proklamation 3447
Am 3. Februar 1962 durch Präsident John
F. Kennedy ausgestellt, verfügte sie, in
Erfüllung des Abschnitts 620 (a) des Gesetzes
über Auslandshilfe (Foreign Assistance
Act) das vollständige "Embargo"
[Verbot] des Handels zwischen den USA
und Kuba.
- Regulierungen zur Kontrolle kubanischer
Vermögen seitens des Finanzministeriums
(1963)
Darin wurde das Einfrieren aller
kubanischen Vermögen in den USA festgelegt;
das Verbot aller finanziellen und
kommerziellen Transaktionen, wenn sie
nicht durch eine Sondererlaubnis zugelassen
waren; die Verhinderung kubanischer
Exporte in die USA; das Verbot
für jede natürliche oder juristische Person
in den Vereinigten Staaten oder in Drittländern,
US-Dollartransaktionen mit Kuba
zu tätigen, und anderes mehr.
- Das Gesetz zur Exportverwaltung (1979)
Der Abschnitt 2401 (b) (1) bestimmt zur
Kontrolle der Nationalen Sicherheit, die
Politik gegenüber bestimmten Staaten,
legt die Liste der Handelskontrollen fest,
auf der der Präsident der USA eine Anzahl
von Ländern führt, für die aus Erwägungen
der nationalen Sicherheit besondere
Exportkontrollen gelten. Kuba ist in
diesem Verzeichnis enthalten.
- Regulationen für die Abwicklung von
Exporten (Export Administration Regulations
– EAR, 1979)
Sie etablieren die Grundlagen der allgemeinen
Kontrollen für die der Aufsicht
der EAR unterliegenden Gegenstände und
Aktivitäten gemäß den von der Regierung
der USA verhängten Sanktionen. Sie
begründen eine allgemeine Politik der
Ablehnung von Exporten und Reexporten
nach Kuba.
- Das Gesetz für die Freiheit und Demokratische
Solidarität mit Kuba (Cuban
Liberty and Democratic Solidarity Act)
oder Helms-Burton-Gesetz (1996).
Kodifizierte die Bestimmungen der Blockade,
erweiterte ihre extraterritoriale
Reichweite und begrenzte die Sonderrechte
des Präsidenten zur Aufhebung dieser Politik. Dennoch legt der Gesetzgebungstext
fest, dass der Präsident das
Vorrecht behält, Transaktionen mit Kuba
mittels Ausstellung von Lizenzen zu
genehmigen.
- Der Abschnitt 211 des Gesetzes über
Zusatz- und Notzuweisungen für das
Fiskaljahr 1999
Verbietet die US-Registrierung von Marken,
die mit verstaatlichen Besitztümern
verbunden sind, wie auch die Anerkennung
der Rechte kubanischer Unternehmen
an diesen Marken durch US-amerikanische
Gerichte.
- Das Gesetz zur Reform der Handelssanktionen
und zur Ausweitung von
Exporten (2000)
Es genehmigte die Ausfuhr von landwirtschaftlichen
Produkten nach Kuba
unter der Bedingung von Barvorauszahlung
und ohne Finanzierung durch die
USA. Es verbot Reisen von US-Bürgern
zu touristischen Zwecken und legte 12
Kategorien für genehmigte Besuche fest.
"Die Blockade ist eine strikt einseitige
Politik und von daher eine Politik, die
auch einseitig aufgehoben werden muss.
Es steht nicht zu erwarten, dass dies das
Ergebnis eines Verhandlungsprozesses
zwischen den Regierungen sein könnte; es
handelt sich nicht um eine breite Straße in
beiden Richtungen, sondern um eine Einbahnstraße.
So hat es begonnen, so ist es
fünf Jahrzehnte lang gewesen und so muss
es auch beendet werden."
Der kubanische Außenminister Bruno
Rodríguez Parilla auf einer Pressekonferenz
am 16. September 2015
Übersetzung: Klaus E. Lehmann
Quelle: Trabajadores
Cuba kompakt, 15.11.2015