Es ist nicht möglich, die Beziehungen zwischen Kuba

und den Vereinigten Staaten zu normalisieren, solange die Blockade existiert




Trotz der von Präsident Barack Obama angekündigten Maßnahmen und seiner erklärten Bereitschaft, sich einer Diskussion mit dem Kongress zu stellen, um die Blockade aufzuheben, behalten die Gesetze und Regelungen, die diese Politik stützen, ihre Gültigkeit und werden von den Regierungsbehörden der USA, speziell von den Ministerien für Finanzen und Handel und ganz besonders vom Büro für die Kontrolle ausländischer Guthaben mit aller Härte angewandt.

Prinzipielle Gesetzgebungen des Kongresses und administrative Verfügungen, die die Blockadepolitik bestimmen

- Gesetz über den Handel mit dem Feind von 1917 (Trading with the Enemy Act – TWEA).
Sein Abschnitt 5 (b) verlieh dem höchsten Chef der Exekutive die Möglichkeit, in Kriegszeiten oder in jedweder anderen Notperiode ökonomische Sanktionen zu verhängen und verbot während kriegerischer Auseinandersetzungen den Handel mit dem Feind oder mit den Verbündeten des Feindes. Im Jahre 1977 beschränkte das Internationale wirtschaftliche Not- Ermächtigungsgesetz [International Emergency Economic Powers Act] in Bezug auf Situationen nationalen Notstandes die Befugnisse des Präsidenten zur Verhängung neuer Sanktionen. Dennoch wurde der TWEA weiterhin auf Kuba angewandt, auch wenn das Weiße Haus bezüglich der Insel niemals einen nationalen Notstand erklärt hat. Seit 1959 haben die aufeinander folgenden US-Präsidenten seine Anwendung auf Kuba immer wieder verlängert. Im Schutz dieser Gesetzgebung, die die älteste ihrer Art ist, wurden im Jahre 1963 die Regelungen zur Kontrolle Kubanischer Vermögen (gemäß ihrer englischen Abkürzung – CACR) verabschiedet, kraft derer es US-Bürgern oder Personen, die der Gesetzgebung der USA unterliegen, verboten ist, Finanztransaktionen mit Kuba zu vollziehen, kubanische Vermögen eingefroren wurden und unter anderen Beschränkungen die Einfuhr von Waren kubanischen Ursprungs in die USA verboten wurde. Kuba ist das einzige Land, für das diese Gesetzgebung noch gültig ist. Präsident Obama erneuerte kürzlich aufgrund des TWEA die Sanktionen gegen Kuba für eine weiteres Jahr.

- Das Gesetz über auswärtige Hilfe (1961)
Der Präsident der USA genehmigte die Verhängung und Beibehaltung eines vollständigen "Embargos" in Bezug auf den Handel mit Kuba und verbot die Gewährung jeglicher Hilfe an dessen Regierung. Diese Maßnahme legt fest, dass die Fonds der US-Regierung, die für die internationale Hilfe vorgesehen sind und an internationale Gremien vergeben werden, nicht für Programme verwendet werden dürfen, die etwas mit Kuba zu tun haben. Sie verbietet, dass jegliche unter diesem Gesetz vorgesehene Hilfe oder jeglicher in einer anderen Gesetzgebung geplanter Vorteil Kuba gewährt wird, bis der Präsident feststellt, dass Kuba dahingehend aktiv geworden ist, US-amerikanischen Bürgern und Unternehmen nicht weniger als 50 % des Wertes zu zahlen oder eine gerechte Entschädigung für die durch die kubanische Regierung nach dem Sieg der Revolution verstaatlichten Besitztümer zu gewähren.

- Präsidentielle Proklamation 3447
Am 3. Februar 1962 durch Präsident John F. Kennedy ausgestellt, verfügte sie, in Erfüllung des Abschnitts 620 (a) des Gesetzes über Auslandshilfe (Foreign Assistance Act) das vollständige "Embargo" [Verbot] des Handels zwischen den USA und Kuba.

- Regulierungen zur Kontrolle kubanischer Vermögen seitens des Finanzministeriums (1963)
Darin wurde das Einfrieren aller kubanischen Vermögen in den USA festgelegt; das Verbot aller finanziellen und kommerziellen Transaktionen, wenn sie nicht durch eine Sondererlaubnis zugelassen waren; die Verhinderung kubanischer Exporte in die USA; das Verbot für jede natürliche oder juristische Person in den Vereinigten Staaten oder in Drittländern, US-Dollartransaktionen mit Kuba zu tätigen, und anderes mehr.

- Das Gesetz zur Exportverwaltung (1979)
Der Abschnitt 2401 (b) (1) bestimmt zur Kontrolle der Nationalen Sicherheit, die Politik gegenüber bestimmten Staaten, legt die Liste der Handelskontrollen fest, auf der der Präsident der USA eine Anzahl von Ländern führt, für die aus Erwägungen der nationalen Sicherheit besondere Exportkontrollen gelten. Kuba ist in diesem Verzeichnis enthalten.

- Regulationen für die Abwicklung von Exporten (Export Administration Regulations – EAR, 1979)
Sie etablieren die Grundlagen der allgemeinen Kontrollen für die der Aufsicht der EAR unterliegenden Gegenstände und Aktivitäten gemäß den von der Regierung der USA verhängten Sanktionen. Sie begründen eine allgemeine Politik der Ablehnung von Exporten und Reexporten nach Kuba.

- Das Gesetz für die Freiheit und Demokratische Solidarität mit Kuba (Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act)
oder Helms-Burton-Gesetz (1996). Kodifizierte die Bestimmungen der Blockade, erweiterte ihre extraterritoriale Reichweite und begrenzte die Sonderrechte des Präsidenten zur Aufhebung dieser Politik. Dennoch legt der Gesetzgebungstext fest, dass der Präsident das Vorrecht behält, Transaktionen mit Kuba mittels Ausstellung von Lizenzen zu genehmigen.

- Der Abschnitt 211 des Gesetzes über Zusatz- und Notzuweisungen für das Fiskaljahr 1999
Verbietet die US-Registrierung von Marken, die mit verstaatlichen Besitztümern verbunden sind, wie auch die Anerkennung der Rechte kubanischer Unternehmen an diesen Marken durch US-amerikanische Gerichte.

- Das Gesetz zur Reform der Handelssanktionen und zur Ausweitung von Exporten (2000)
Es genehmigte die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Produkten nach Kuba unter der Bedingung von Barvorauszahlung und ohne Finanzierung durch die USA. Es verbot Reisen von US-Bürgern zu touristischen Zwecken und legte 12 Kategorien für genehmigte Besuche fest.

"Die Blockade ist eine strikt einseitige Politik und von daher eine Politik, die auch einseitig aufgehoben werden muss. Es steht nicht zu erwarten, dass dies das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses zwischen den Regierungen sein könnte; es handelt sich nicht um eine breite Straße in beiden Richtungen, sondern um eine Einbahnstraße. So hat es begonnen, so ist es fünf Jahrzehnte lang gewesen und so muss es auch beendet werden."

Der kubanische Außenminister Bruno Rodríguez Parilla auf einer Pressekonferenz am 16. September 2015

cuba kompakt Übersetzung: Klaus E. Lehmann
Quelle: Trabajadores

Cuba kompakt, 15.11.2015