Die Republik Kuba und die Vereinigten Staaten von Amerika haben eine Übereinkunft erzielt, einen wichtigen Schritt in der Normalisierung der Migrationsbeziehungen zu tun, um eine regulierte, sichere und geordnete Einwanderung zu garantieren.
Motiviert vom Interesse, die bilateralen Beziehungen zu normalisieren auf der Basis der Beachtung der geheiligten Vorsätze und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen einschließlich derer, die mit der souveränen Gleichheit der Staaten, der Lösung der internationalen Kontroversen mit friedlichen Mitteln, dem Respekt vor der territorialen Integrität und der politischen Unabhängigkeit der Staaten, dem Respekt vor der Gleichstellung der Rechte und der Selbstbestimmung der Völker, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten und der Förderung und Stimulierung des Respekts vor den Menschenrechten und den fundamentalen Freiheiten aller in Beziehung stehen,
Ermutigt durch die Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen am 20. Juli 2015 auf der Basis des gegenseitigen Respekts und des politischen Willens, die bilateralen Beziehungen zu stärken und ein neues Verständnis zu verschiedenen Themen von gemeinsamem Interesse zu etablieren,
Bewusst der Notwendigkeit, die geregelte Migration zu erleichtern, die beiden Ländern nützt und die irreguläre Einwanderung unattraktiv zu machen,
Verpflichtet der Verhütung irregulärer Migration durch Verhinderung der riskanten Ausreisen aus der Republik Kuba, die das menschliche Leben in Gefahr bringen, durch Bekämpfung der Gewaltakte, die mit der irregulären Migration in Beziehung stehen wie etwa der Menschenhandel und durch den Beginn der geordneten Rückführung der kubanischen Bürger, wie in dieser gemeinsamen Deklaration verankert.
Die Republik Kuba und die Vereinigten Staaten von Amerika haben eine Übereinkunft erzielt, einen wichtigen Schritt in der Normalisierung der Migrationsbeziehungen zu tun, um eine regulierte, sichere und geordnete Einwanderung zu garantieren. Die gemeinsamen Kommuniqués vom14. Dezember 1984 und dem 9. September 1994 sowie die gemeinsame Erklärung vom 2. Mai 1995 bleiben bis auf das was in der aktuellen Gemeinsamen Erklärung verfügt wird, in Kraft. Die jetzige gemeinsame Erklärung hat nicht zum Ziel, die Migrationsvereinbarungen im Hinblick auf die Rückführung der kubanischen Bürger, die von den Vereinigten Staaten auf dem Meer aufgegriffen wurden oder die Rückkehr der Migranten, die sich illegal Eintritt in die Marinebasis von Guantanamo verschafft haben, zu modifizieren.
In diesem Kontext werden die Vereinigten Staaten von Amerika künftig die spezielle Parole-Politik für die kubanischen Bürger beseitigen, die Territorium der Vereinigten Staaten betreten (eine Politik, allgemein bekannt unter dem Namen "trockene Füße – nasse Füße") wie auch das Programm der provisorischen Zulassung (Parole) für kubanisches Gesundheitsfachpersonal in Drittländern. Die Vereinigten Staaten werden im Folgenden, entsprechend ihren Gesetzen und internationalen Normen, bei allen kubanischen Bürgern das gleiche Verfahren und die gleichen Migrationsnormen anwenden wie bei Bürgern anderer Länder in Übereinstimmung mit dem, was in der vorliegenden Gemeinsamen Erklärung festgesetzt ist.
1. Vom Datum dieser Gemeinsamen Erklärung an werden die Vereinigten Staaten von Amerika, konsequent gegenüber ihren Gesetzen und internationalen Normen, der Republik Kuba alle kubanischen Bürger zurückschicken, die nach der Unterzeichnung dieser Gemeinsamen Erklärung bei dem Versuch, irregulär die Vereinigten Staaten von Amerika zu betreten oder dort zu bleiben und so die Gesetze der Vereinigten Staaten verletzen, von den zuständigen Behörden dieses Landes aufgegriffen werden, und die Republik Kuba wird sie wieder aufnehmen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik Kuba erklären ihre Absicht, Änderungen in ihren jeweiligen Einwanderungsgesetzen zu fördern mit dem Ziel, die vollständige Normalisierung der Migrationsbeziehungen zwischen beiden Ländern zu erreichen.
2. Die Republik Kuba und die Vereinigten Staaten von Amerika werden ihre Migrations- und Asylgesetze in nichtselektiver, d. h. nicht diskriminierender Weise und in Übereinstimmung mit ihren internationalen Verpflichtungen auf die Bürger der anderen Seite anwenden.
3. Die Vereinigten Staaten werden weiterhin die legale Einwanderung von der Republik Kuba aus bei einem Minimum von 20.000 Personen jährlich garantieren.
4. Die Republik Kuba und die Vereinigten Staaten von Amerika werden, entschlossen, den ungesetzlichen Akten in Verbindung mit irregulärer Einwanderung energisch entgegenzutreten, die bilaterale Zusammenarbeit fördern, die dem Menschenhandel wirksam vorbeugt und ihn unter Anklage stellt wie auch mit Migrationsbewegungen in Beziehung stehende Verbrechen, die ihre nationale Sicherheit in Gefahr bringen einschließlich der Entführung von Flugzeugen und Schiffen.
5. Die Republik Kuba wird akzeptieren, dass Personen, die auf der Liste jener 2746 stehen, die laut der Gemeinsamen Erklärung vom 14. Dezember 1984 zurückgeschickt werden sollten, durch andere Personen ersetzt und Kuba übergeben werden, vorausgesetzt, dass es kubanische Bürger sind, die 1980 über den Hafen von Mariel in die Vereinigten Staaten von Amerika gelangten und von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten bei dem Versuch aufgegriffen wurden, irregulär das Land zu betreten oder darin zu bleiben und so die Gesetze der USA verletzten. Beide Seiten stimmen überein, was die spezifische Liste dieser Personen und das Prozedere ihrer Rückführung angeht.
6. Die Republik Kuba wird Fall für Fall erwägen und entscheiden, was andere kubanische Bürger anbetrifft, die sich derzeit in den Vereinigten Staaten aufhalten und vor der Unterzeichnung dieser Gemeinsamen Erklärung von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten bei dem Versuch aufgegriffen wurden, irregulär das Land zu betreten oder darin zu bleiben und so die Gesetze der USA verletzten. Die zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten werden sich auf die Personen fokussieren, deren Rückführung von besagten zuständigen Behörden als prioritär angesehen wird.
Vom Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Gemeinsamen Erklärung an werden beide Seiten die zu ihrem Vollzug nötigen Verfahren anwenden. Die Vertragspartner können periodisch zusammentreffen und besagte Verfahren einer Revision unterziehen, um ihre wirksame Umsetzung zu gewährleisten.
Die zuständigen Behörden der Republik Kuba und der Vereinigten Staaten von Amerika werden sich periodisch treffen, um sich zu vergewissern, dass die Kooperation aufgrund des Migrationsabkommens entsprechend ihren jeweiligen Gesetzen und internationalen Verpflichtungen erfolgt.
Unterzeichnet am 12. Januar 2017 in Havanna, Kuba, in den Sprachen Englisch und Spanisch, sind beide Texte gleichermaßen authentisch.
Für die Regierung der Republik Kuba der Minister des Innern Vizeadmiral Julio César Gandarilla und für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Geschäftsträger Jeffrey DeLaurentis
12.01.2017, Havanna
Quelle: Granma