US-Blockade gegen Kuba:
Mitteilung der Interessenvertretung von Kuba in Washington
WASHINGTON, den 27. November 2013.- Am vergangenen 12. Juli teilte die M & T Bank der Interessenvertretung von Kuba in Washington ihre Entscheidung mit, den ausländischen Vertretungen keine weiteren Dienste anzubieten und räumte der Interessenvertretung und der Ständigen Vertretung Kubas bei den Vereinten Nationen eine begrenzte Frist ein, um ihre Geschäftsbeziehungen zu kündigen und eine neue Bank für ihre Geschäfte zu finden.
Aufgrund der geltenden Beschränkungen aus der Politik der Wirtschafts- Handels- und Finanzblockade der US-Regierung gegen Kuba ist es für die Interessenvertretung bis dato trotz mehrfachen Versuche und durchgeführten Formalitäten bei dem State Department und zahlreichen Geldinstitute unmöglich gewesen, eine US-Bank oder eine Bank aus einem anderen Land mit Sitz in den USA zu finden, die die Bankkonten der kubanischen diplomatischen Vertretungen aufnimmt.
Dieser Tat wird der Interessenvertretung und der Ständigen Vertretung Kubas bei den Vereinten Nationen große Schwierigkeiten für den normalen Betrieb bereiten.
Aufgrund höherer Gewalt sieht sich dann die Interessenvertretung Kubas dazu gezwungen, ab dem 26. November 2013 die konsularische Dienstleistungen bis auf Weiteres auszusetzen. Es werden nur humanitäre Angelegenheiten sowie weitere begrenzte Formalitäten bearbeitet werden.
Die kubanische Interessenvertretung in Washington hat das State Department erneut an seine gesetzliche Verpflichtung erinnert, die Einhaltung der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 sowie des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 zu gewähren, wodurch festgelegt wird, dass der Empfangsstaat den diplomatischen Vertretungen und Konsulate allen möglichen Erleichterungen für die Ausübung ihrer Ämter gewähren soll. Es ist auch zur Einhaltung des Abkommens vom 30. Mai 1977 gesetzlich verpflichtet, welcher die Interessenvertretungen beider Länder festlegte und wobei beide Parteien ihr Kompromiss mit dem Wortlaut der internationalen Abkommen zur Regelung der diplomatischen und konsularischen Beziehungen wiederholten.
Die Interessenvertretung bedauert besonders die Auswirkungen der daraus folgenden Umstände auf den kubanischen und US-amerikanischen Staatsbürgern, denn die Konsularabteilung wird nicht in der Lage sein, die Formalitäten zur Ausstellung von Reisepässe, Visa, zur Legalisierung und weitere Dienstleistungen anzubieten, mit den negativen Folgen, die dies alles für die Familienbesuche, den akademischen kulturellen wissenschaftlichen Bildungs- Sport- und Austausch aller Art zwischen Kuba und den Vereinigten Staaten haben wird.
Interessenvertretung von Kuba in Washington
26. November 2013