Am Sonntag sind in Kuba knapp 8,5 Millionen Stimmberechtigte zur Wahl von 12.515 Abgeordneten der 168 Kommunalparlamente (Asambleas Municipales) aufgerufen. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Land haben. Zur Wahl stehen keine Parteien, sondern Personen. Gewählt ist, wer mindestens 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. In Wahlbezirken, in denen kein Kandidat diese Hürde nimmt, findet am 3. Dezember eine Stichwahl statt.
Die Kandidatenaufstellung fand wie üblich auf kommunaler Ebene in Versammlungen statt, in denen die Bürger aus ihren Reihen Vorschläge machen können. Zahlreiche Kandidaten gehören weder der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) noch irgendeiner anderen Organisation an. Da die PCC keine »Wahlpartei« ist, darf sie sich laut Wahlgesetz nicht an der Auswahl der Kandidaten beteiligen oder selbst kandidieren.
In den vergangenen Monaten hatten sich die Bewerber landesweit in Zigtausenden Versammlungen persönlich den Fragen der Wahlberechtigten gestellt. Diese Nachbarschaftsversammlungen in den Bezirken sind Foren für die Bürger, in denen sie Probleme im Stadtteil ansprechen und konkrete Anforderungen an die Kandidaten stellen können. Nach der Wahlordnung können in jedem Bezirk zwischen zwei und acht Bewerber für einen Sitz im Kommunalparlament antreten. Nirgendwo darf es nur einen Kandidaten geben. Die Wahlen sind frei und geheim. Während vor Jahren oft noch offen per Handaufheben abgestimmt wurde, stehen heute Kabinen und Wahlurnen zur Verfügung, die von Schülern symbolisch bewacht werden.
Der Wahlvorgang ist einfach. Hinter dem Namen des gewünschten Kandidaten kann ein Kreuz gemacht werden. Wer keinem der Bewerber zustimmt, lässt den gesamten Wahlschein weiß oder streicht ihn durch. Eine Wahlpflicht gibt es in Kuba nicht.
Gewählte Abgeordnete behalten ihre Arbeitsstelle und leisten die politische Tätigkeit ehrenamtlich in der Freizeit. Nur wenige Kommunalpolitiker werden freigestellt. Sie erhalten dann weiterhin ihr übliches Arbeitsentgelt. Auch nach Amtsantritt sind die Abgeordneten ihren Wählern zur Rechenschaft verpflichtet. Anders als in westlichen Systemen können die kommunalen Mandatsträger in Kuba auch jederzeit wieder abberufen werden.
Die Kommunalwahlen sind der Auftakt zur Wahlperiode 2017/2018, die mit den alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen zu den Provinzparlamenten (Asambleas Provinciales) und der Nationalversammlung (Asamblea Nacional) im kommenden Jahr fortgesetzt wird. Die ersten Termine waren ursprünglich für Oktober vorgesehen, mussten aber wegen der Hurrikanschäden verschoben werden. (vh)
Veröffentlichung |
Junge Welt, 25.11.2017