Kuba-Blockade auch in Deutschland

BRD schielt bei Durchsetzung der US-Sanktionen auf transatlantische Beziehungen.

Trotz der Annäherung der USA an das sozialistische Kuba bleibt die Blockade bestehen – darauf weist die Regierung in Havanna immer wieder hin. Was weniger bekannt ist: Auch in Deutschland finden die entsprechenden US-Gesetze Anwendung. Und die Bundesregierung bleibt angesichts dieser skandalösen Politik weitgehend passiv. Ein derzeit vor dem Landgericht Dortmund verhandelter Fall macht den Widerspruch zwischen gewollter Annäherung an Kuba und willfähriger Akzeptanz der US-Blockade deutlich.

Bei diesem Streitfall ist der Onlinebezahldienst Paypal vor einem deutschen Gericht erstmals verurteilt worden, weil das Unternehmen Kunden außerhalb der USA unter Berufung auf die US-Sanktionsgesetze Konten sperrt. Das Landgericht Dortmund wies die in Luxemburg ansässige europäische Filiale des Onlinedienstleisters bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro an, die Sperrung des Kontos eines Kunden in Nordrhein-Westfalen aufzuheben. Der Dortmunder Ticketanbieter Proticket hatte Ende vergangenen Jahres Eintrittskarten für das Tanzmusical »Soy de Cuba« sowie ein Konzert mit der kubanischen Sängerin Addys Mercedes angeboten. Ende November sperrte Paypal das Konto von Proticket, über das die Karten bis dahin bezahlt werden konnten. Proticket klagte dagegen und bekam im einstweiligen Verfügungsverfahren recht. »Auf den vorliegenden Fall kommt zunächst deutsches Recht zur Anwendung«, heißt es zur Begründung.

Im Deutschen Bundestag hat Die Linke diesen und andere Fälle immer wieder kritisch begleitet. In den antworten auf inzwischen zwei kleine anfragen ist die Bundesregierung allen konkreten Fragen ausgewichen. Es heißt dann immer, man habe das Thema angesprochen oder man prüfe es. Ergebnisse? Fehlanzeige! Die Betroffenen der illegalen Durchsetzung der US-Blockade werden alleine gelassen.

Die US-Regierung geht aggressiv und ohne jeden Respekt für staatliche Souveränität vor. Die Bundesregierung versucht, das Thema mit Blick auf die transatlantischen Beziehungen auszusitzen. Und die Betroffenen haben meist keine Kraft, einen aufwendigen Rechtsstreit gegen den Weltkonzern Paypal durchzustehen. Große Unternehmen sie etwa Banken knicken sofort ein, weil sie ihr US-Geschäft nicht in Gefahr bringen wollen. Der Dortmunder Fall ist ein Novum: Das Unternehmen Proticket ist größer als andere Geschädigte, aber nicht groß genug, dass es in den USA Interessen hätte.

Die Passivität der Bundesregierung ist besonders schockierend, weil sie so offensichtlich Unrecht akzeptiert. Denn seit 1996 sind die EU und ihre Mitgliedsländer angehalten, die Durchsetzung der Blockade zu verhindern. Eine »EU Blocking Regulation« ist explizit als Reaktion auf die Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba erlassen worden. Die Regelung verbietet es europäischen Unternehmen, die US-Blockade zu befolgen, und sieht im Falle der Zuwiderhandlung Strafen vor.

Der Anwalt des Dortmunder Klägers, Andreas Eberl, geht davon aus, dass viel mehr Deutsche betroffen sind, als bislang bekannt ist. »Wir haben in unsrer Kanzlei immer wieder mit Paypal-Kontosperrungen zu tun, die mit dem Kuba-Embargo der USA begründet werden«, zitiert ihn das Lateinamerika-Portal Amerika 21. Diese Streitfälle zeigten auch die Gefahr, dass große Konzerne im Internethandel ihre Monopolstellung nutzen, um eigene oder nationale Interessen durchzusetzen, so Eberl.


Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

Veröffentlichung
mit freundlicher Genehmigung von

junge Welt

Heike Hänsel
Junge Welt, 29.04.2016