»Meiner Überzeugung verpflichtet«
Die US-Geheimdienstmitarbeiterin Ana Belén Montes sitzt seit 2002 in Isolationshaft. Sie hatte Informationen an Kuba weitergegeben. Eine internationale Bewegung fordert nun menschenwürdige Bedingungen – und ihre Freilassung.
Für die einen ist sie eine Whistleblowerin, die Herrschaftswissen an jene weitergegeben hat, gegen die diese Informationen verwendet werden sollten. Für andere ist sie eine Revolutionärin, die die Gesetze ihres Landes gebrochen hat, um Schaden von einem bedrohten Nachbarland und seiner Bevölkerung abzuwenden. Für wiederum andere ist sie eine Gefangene, der seit vielen Jahren in der Isolationshaft grundlegende Menschenrechte verwehrt werden, um Rache an ihr zu nehmen und ihren Widerstandswillen zu brechen. Es geht um Ana Belén Montes, die am kommenden Sonntag, dem 28. Februar, in der Hochsicherheitsabteilung eines US-Bundesgefängnisses ihren 59. Geburtstag begeht. Ein US-Bundesgericht in Washington D. C. hatte sie im Oktober 2002 wegen »Verschwörung zur Spionage für Kuba« zu 25 Jahren Haft verurteilt, weil sie als leitende Analystin des US-Militärgeheimdienstes »Defense Intelligence Agency« (DIA) 16 Jahre lang als geheim klassifizierte Daten an die sozialistische Republik Kuba weitergeleitet und damit der nationalen Sicherheit der USA geschadet haben soll.
Lange Zeit war es still um Ana Belén Montes während ihrer schon über 14 Jahre dauernden Haft, aber an ihrem diesjährigen Geburtstag soll sie nicht mehr das Gefühl haben, allein zu sein, wenn sie die Konsequenzen ihres mutigen Handelns weiter trägt. Zum ersten Mal sollen ihr in diesem Jahr aus vielen Städten Lateinamerikas, Europas, Kanadas und der USA Grußkarten zugehen (Adresse am Ende des Textes), die ihr zeigen sollen, dass eine wachsende Zahl von Menschen und Organisationen nicht mehr tatenlos zusehen will, wie ihre Menschenrechte missachtet werden. Vielleicht werden auch diese Geburtstagskarten wie andere Postsendungen zuvor nicht bis in die Zelle der Empfängerin gelangen, aber dann werden die verantwortlichen US-Behörden sehen: Ana Belén Montes ist genausowenig allein wie Oscar López Rivera, Leonard Peltier, Mumia Abu-Jamal oder viele andere politische Gefangene.
Aus diesem Grund wird US-Präsident Barack Obama am heutigen Donnerstag einen Brief der »Internationalen Solidaritätsbewegung für Ana Belén Montes« erhalten. Darin drängen ihn »Bürgerinnen und Bürger dieser Welt, die keine Regierung repräsentieren«, sich für die Gefangene mit der Nummer 25037-016 im Bundesgefängniskrankenhaus Carswell in Texas einzusetzen. Im ersten Schritt solle Obama dafür sorgen, dass sie aus der Isolationshaft verlegt und Bedingungen des Normalvollzugs erhält. Im zweiten Schritt erwarten die zahlreichen Unterzeichner des Briefes, dass Obama sie begnadigt, zumindest aber ihre Gefängnisstrafe reduziert. Der Brief soll den Präsidenten und der US-Regierung deutlich machen, dass sie es künftig mit einer wachsenden Solidaritätskampagne zu tun haben werden, die nicht mehr lockerlässt und dafür kämpft, die körperliche und psychische Unversehrtheit dieser politischen Gefangenen zu garantieren.
Solidarisch mit Kuba
Ana Beléns Familie stammt ursprünglich aus der karibischen US-Kolonie Puerto Rico, weshalb sie automatisch die Staatsbürgerschaft der USA erhielt. Geboren wurde sie 1957 in Nürnberg auf einem US-Militärstützpunkt. In der fränkischen Stadt lebte ihre Familie ein paar Jahre, bis der Vater, ein Militärarzt im Rang eines hohen Offiziers, wieder in einem anderen Land stationiert wurde. Ana Belén wuchs mit einer Schwester und zwei Brüdern auf. Als sie 15 war, ließen sich die Eltern scheiden. Nach ihrem Studium im Fach »Internationale Beziehungen« bewarb sich die junge Frau 1985 erfolgreich als »Junior Analyst« beim DIA.
Zehn Tage nach dem 11. September 2001 wurde sie von Agenten der US-Bundespolizei FBI in ihrem DIA-Büro auf der Luftwaffenbasis Bolling in Washington D. C. verhaftet. Wie sie später zum Vorwurf, für Havanna spioniert zu haben, erklärte, hatte sie als mittlerweile ranghohe Analystin für Lateinamerika verdeckt Informationen über die gegen Kuba gerichtete Militärstrategie der USA geliefert. Allerdings hatte sie nicht als Söldnerin gegen Bezahlung gehandelt, sondern ihre Spitzenstellung im Nachrichtendienst des US-Militärapparats dazu genutzt, der vom mächtigen Imperium im Norden bedrohten sozialistischen Inselrepublik aus Solidarität beizustehen.
Ihr über Jahre gewachsenes dienstliches Wissen hatte sie zu der Überzeugung gebracht, dass sie etwas tun musste. Vor Gericht erklärte Ana Belén dazu im Oktober 2002, sie habe sich ihrer »Überzeugung mehr verpflichtet gefühlt als dem Gesetz«. Die Politik der US-Regierung gegenüber Kuba sei »grausam und unfair, zutiefst unnachbarschaftlich«, weswegen sie sich moralisch in der Pflicht gesehen habe, »der Insel zu helfen, sich gegen unser Bestreben zu verteidigen, ihr unsere Werte und unser politisches System aufzuoktroyieren«. Vier Jahrzehnte lang sei das Land, für das sie arbeitete, Kuba »mit Intoleranz und Missachtung begegnet«. Zu keiner Zeit hätten die USA »Kubas Recht auf seinen eigenen Weg gemäß seiner Ideale von Gleichheit und Gerechtigkeit respektiert«. Sie habe lediglich getan, was sie »für richtig hielt, um einem großen Unrecht entgegenzuwirken«. Damit handelte die Whistleblowerin im Grunde nach der Maxime, die der südafrikanische Freiheitskämpfer und Präsident Nelson Mandela einst unterstrich, als er die internationalistische Hilfsbereitschaft Kubas im afrikanischen Befreiungskampf hervorhob und betonte, sein Land könne »stolz sein, zur Mehrheit der Nationen zu gehören, die das Recht des kubanischen Volkes anerkennen, sein eigenes Schicksal zu bestimmen«.
Der Todesstrafe wegen Hochverrats entging Ana Belén nur, indem sie sich vor dem US-Bundesgericht, das gegen sie verhandelte, schuldig bekannte. Mit ihrer Prozesserklärung vom 16. Oktober 2002 übernahm sie Verantwortung für ihr Handeln (siehe jW-Schwerpunkt vom 8.12.2015). Ihre Entscheidung, sich solidarisch auf die Seite Kubas zu stellen, begründete sie mit ihrer Kritik an der Macht- und Gewaltausübung der USA gegenüber Kuba, dessen Bedrohung für die Weltmacht sicher nicht in seinem Militär, sondern einzig in seinem revolutionären Beispiel für die »Verdammten der Erde« liegt.
Durch einen Vorwurf, den ihr Bundesankläger Ronald L. Walutes vor Gericht gemacht hatte, konnte sich die überzeugte Kundschafterin nur bestätigt sehen. Sie habe zu Zeiten der Regierung William Clintons durch ihren fachlich kompetenten Einfluss in den Lagebesprechungen des Weißen Hauses und des US-Außenamtes und durch ihre Darstellung der Fakten nämlich bewirkt, dass »im Pentagon gefolgert wurde, von Kuba gehe keine akute militärische Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA aus«. Leitende Beamte des Verteidigungsministeriums hätten sich daraufhin »zunehmend dafür eingesetzt, existierende Spannungen zu reduzieren«, wie der Newsservice des Medienkonzerns Knight Ridder die Ausführungen des Anklägers zitierte. Dieser Effekt lag genau in der Absicht der wegen ihrer Friedensbemühungen Gescholtenen. Von einer auf Entspannung und Ausgleich der Interessen bedachten Regierung hätte ihr das Lob eintragen müssen.
Doch in den USA tickten die Uhren in allen Kuba betreffenden Fragen zu jener Zeit noch anders. Das Gericht verurteilte die frühere Geheimdienstspezialistin für Kuba und Lateinamerika zu 25 Jahren Gefängnis ohne Möglichkeit der bedingten Strafaussetzung. Daran soll sich eine fünfjährige Bewährungszeit anschließen, in der theoretisch jedes von den Behörden deklarierte »Fehlverhalten« als Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht gewertet werden könnte. Dann würde sie erneut bis zum Ende dieser fünf Jahre in Haft genommen. Nach Ablauf der Gesamtstrafe aus Haft und Bewährungszeit wäre die Whistleblowerin 75 Jahre alt.
Schmutziger Krieg der USA
Der US-Journalist W. T. Whitney nannte Ana Belén im US-Magazin Counterpunch am 8. Februar 2016 »eine Kriegsgefangene, die ihrer Sache treu bleibt«. Whitney weiß genau, wovon er spricht, auch wenn der Begriff »Kriegsgefangene«, angewendet auf eine wegen ihrer Gesinnung eingesperrte politische Gefangene, im ersten Moment übertrieben militaristisch erscheinen mag. Doch der Kinderarzt im Ruhestand, der im US-Bundesstaat Maine seit vielen Jahren im Solidaritätskomitee »Let Cuba Live« (»Lasst Kuba leben«) und mit den für die Kuba-Solidarität rührigen »Pastors for Peace« arbeitet, begründet seine Wortwahl mit der Feststellung: »Denn es gab einen Krieg.« Natürlich wollte er nicht zum Ausdruck bringen, Ana Belén selbst habe Krieg geführt. Vielmehr ging es ihm darum klarzumachen, dass die USA seit der kubanischen Revolution einen schmutzigen Kleinkrieg gegen das Volk der Karibikinsel wegen dessen eigenständigen sozialistischen Wegs entfesseln. Dieser Krieg trat 1961 mit der von kubanischer Armee und Selbstverteidigungsmilizen erfolgreich zurückgeschlagenen Söldnerinvasion in der Schweinebucht offen zutage und war als »kriegsähnliche Aggression bis in die 1990er die Norm«, wie es Whitney ausdrückt. Agenten der US-Regierung verübten Sabotageakte, gingen bewaffnet gegen die Bevölkerung im kubanischen Hinterland vor, griffen zu mikrobiologischen Kriegsmitteln, um Ernten zu vernichten, töteten Touristen in Feriengebieten mit Bombenattentaten und überzogen im Laufe der Jahre die ganze Insel mit unzähligen Terroranschlägen. Der verheerendste war der auf ein vollbesetztes kubanisches Zivilflugzeug im Jahr 1976, bei dem 73 Passagiere verschiedener Nationen und Besatzungsmitglieder ums Leben kamen. Für Whitney, der sich auch aktiv für die Freilassung der Antiterroraufklärer »Cuban Five« eingesetzt hatte, sind die genannten terroristischen Akte eindeutig Kriegshandlungen. Zusätzlich habe die seit der Revolution von der US-Regierung über Kuba verhängte Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade permanente Not erzeugt und durch den Entzug wichtiger Güter und Lebensmittel die gesamte kubanische Bevölkerung getroffen. Für Whitney ein weiteres Indiz für Terror gegen die Zivilbevölkerung, hinter dem ein politisches Ziel steckt: Washington »glaubte, Verelendung würde die Kubaner dazu bringen, ihre Regierung zu stürzen«. Die Aggressoren unter US-Präsident George W. Bush hätten deshalb »schon eine Ersatzregierung in der Hinterhand gehalten«.
Zwar kam es nie zu dem erhofften Regime-Change, die Bilanz des Terrorkriegs gegen die Inselrepublik ist jedoch erschreckend. Bereits 1975 musste ein Untersuchungsausschuss des US-Senats einräumen, dass nachweislich acht Mordanschläge auf Fidel Castro stattgefunden hatten, für die der US-Auslandsgeheimdienst CIA sich auch der Hilfe der Mafia bediente. In der 1999 verfassten Klageschrift »Volk von Kuba gegen die Vereinigten Staaten von Amerika wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit«, niedergelegt beim Provinzgericht in Havanna, wurden 3.478 Tote und 2.099 dauerhaft Versehrte aufgeführt, die bis zu diesem Zeitpunkt das furchtbare Ergebnis verdeckter Anschläge der US-Geheimdienste und von Miami aus operierender exilkubanischer Contras waren. Die gescheiterten Mordanschläge auf Mitglieder der kubanischen Regierung – allen voran auf Fidel Castro – blieben dabei unberücksichtigt.
Trotz der seit Ende 2014 laufenden Wiederherstellung diplomatischer Beziehungen zwischen Kuba und den USA und der Absicht, die Verhältnisse zwischen beiden Ländern Schritt für Schritt weiter zu normalisieren, haben die Contras in Washington und Miami ihre verdeckte Kriegführung nicht aufgegeben. »Die US-Wirtschaftsblockade bleibt, Konterrevolutionäre innerhalb Kubas genießen weiterhin Unterstützung und Geldspenden aus den USA, in Guantánamo wird immer noch kubanischer Boden von US-Militär besetzt gehalten, und das bislang unangetastete US-Gesetz ›Cuban Adjustment Act‹ von 1966 (das die Einwanderung von Kubanern in die USA regelt, jW) symbolisiert ungebrochen den Fortbestand des Kalten Krieges.« Vor diesem Hintergrund, so Whitney, sei Ana Belén Montes, »die Partei für Kuba ergriff, ganz klar eine Gefangene aus diesem Krieg«.
Prozess und Haft
Eine weiße Rose für AnaGeburtstagsgrüße zum 59. Geburtstag von Ana Belén Montes am 28. Februar 2016 und Kartengrüße über diesen Tag hinaus bitte an folgende Adresse (unbedingt die Gefangenennummer dazuschreiben und den eigenen Absender nicht vergessen!): |
Der in Miami erscheinende anticastristische El Nuevo Herald wusste schon ein halbes Jahr vor Beginn des Prozesses gegen Belén in seiner spanischen Ausgabe vom 19. März 2002 zu berichten, »dass Ana Belén Montes sich schuldig bekannte, um ihr Leben zu retten«. Da ihr wegen Hochverrats – wie in den 1950er Jahren den »Sowjetspionen« Ethel und Julius Rosenberg – die Todesstrafe drohte, habe der für sie bestellte Pflichtverteidiger mit dem zuständigen Bundesankläger Ronald L. Walutes einen Deal ausgehandelt: Im Fall ihres Schuldbekenntnisses würde sie »nur« zu 25 Jahren Haft verurteilt. »Aber dann muss sie uns auch alles sagen, was sie weiß, und sie sollte besser nichts auslassen«, zitierte ein Reporter des Herald »eine gut unterrichtete Quelle aus Geheimdienstkreisen«. Die US-Journalistin Karen Lee Wald warf 2012 in ihrem Artikel »Ana Belén Montes: Lebendig begraben« im Rückblick auf diese Bemerkung die Frage auf, welche Drohgebärde denn damals hinter der Aufforderung an Belén gesteckt haben mag, »alles« auspacken zu müssen? Könnten die darin indirekt angedrohten Konsequenzen vielleicht eine Erklärung sein für die »harsche« Behandlung Ana Beléns in der Haft, weil sie eben nicht bereit war, »alles [zu] sagen, was sie weiß«?
Was nicht in dem Blatt aus Miami stand, war etwas, das Wald offensichtlich aus anderen Quellen erfahren hatte. Danach traf Beléns Verteidiger im März 2002 mit der Justiz die Übereinkunft, nur so lange tätig zu sein, bis der Deal zur Verhinderung der Todesstrafe ausgehandelt ist. Ihre Verhängung gegen Ana Belén wäre gerade in dem Klima nach den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon sehr wahrscheinlich gewesen. Warum bemühte sich die Justiz darum, die Höchststrafe abzuwenden? Wollte man keine Märtyrerin schaffen?
War man statt dessen langfristig sogar eher an der Präsentation einer gebrochenen »Komplizin der kubanischen Kommunisten« interessiert? Für letzteres spricht, dass der Pflichtverteidiger ganz nebenbei im Rahmen des Deals noch seine Zustimmung gab, dass seiner Mandantin Besuche, Telefongespräche und Briefverkehr verboten werden sollten – außer nächste Angehörige würden sich an sie wenden. Die hatten sich jedoch erschreckt abgewandt und zunächst den Kontakt mit ihr gemieden. Bis auf den Vater, der seine Tochter bis zu seinem Tod vor etwa zehn Jahren trotz seiner konservativen Grundhaltung besuchte. Mit ihm verlor Ana Belén für lange Zeit ihre letzte Brücke nach draußen.
Seit ihrer Verhaftung ist sie unter Bedingungen isoliert, die laut UNO und internationaler Menschenrechtsorganisationen der »grausamen Bestrafung« und Folter gleichkommen. Zusätzlich haftverschärfend ist, dass sie nach ihrem Prozess in das »Federal Medical Center« (FMC) Carswell nahe Fort Worth/Texas verlegt wurde. Das FMC befindet sich auf dem Geländekomplex des US-Marinestützpunkts Fort Worth und diente früher als Militärhospital. 1994 wurde es im US-Bundesgefängnissystem als einzige Kranken- und Psychiatrieanstalt für Frauen eingerichtet und kann bis zu 1.400 Häftlinge aufnehmen. Es enthält einen Hochsicherheitsbereich mit 20 Plätzen, die von der Gefängnisbehörde für Frauen mit »speziellen Belangen« vorgesehen sind. »Gewalt und/oder Fluchtgefahr« werden dafür als Gründe genannt. Hier wird auch die »Spionin« Belén in einer Einzelzelle isoliert.
Die Einrichtung ist seit ihrem Bestehen immer wieder in die Kritik geraten. Die Journalistin Betty Brink hat seit 2007 bis zu ihrem Tod im Dezember 2012 regelmäßig im Fort Worth Weekly über die teilweise dramatischen Zustände im FMC berichtet. Ihr letzter Report erschien unter der Schlagzeile »Tod durch Gleichgültigkeit« und war ein erschütterndes Zeugnis der medizinischen Unterversorgung vieler inhaftierter Frauen. Aber es gab auch aufsehenerregende Skandale, in denen es um sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung durch Wärter und einen Kaplan, um ungeklärte Todesfälle, deren Untersuchung verschleppt wurde, und um sogenannte Kunstfehler bei Operationen ging.
In diesem FMC wird Ana Belén also seit ihrem Prozess und damit seit über 13 Jahren gefangengehalten. Nach allen vorliegenden Informationen ist jedoch zu vermuten, dass sie nicht aufgrund einer medizinischen Indikation dorthin verlegt wurde, sondern weil sie im FMC besser abgeschirmt werden kann. Ihre strikte Isolierung ist ein Grund mehr, besorgt um ihr Leben zu sein. Beziehungen zu Mitgefangenen sind ihr verboten. Wenn sie aus ihrer Zelle geführt wird, werden die anderen inhaftierten Frauen vorher weggeschlossen. Telefonieren und Fernsehen sollen ihr ebenfalls immer noch verboten sein. Auch am ausschließlichen Kontakt zu nahen Angehörigen soll sich nichts geändert haben. Die US-Bundesgefängnisbehörde begründet das mit ihrer Verurteilung wegen »Spionage«. Aktuell war dazu vom französischen Solidaritätskomitee zu erfahren, dass eine Cousine aus Puerto Rico Ana Belén besucht und übermittelt habe, es ginge ihr »soweit gut« und sie dürfe wenigstens Zeitungen und Bücher lesen. Besuche, Briefe und Pakete von Nichtverwandten sollen weiter verboten sein. Wer ihr dennoch schreibe, so ist zu hören, bekomme seine Post per Einschreiben von der Anstalt zurückgeschickt. Ob das so stimmt, probieren jetzt anlässlich Ana Beléns Geburtstag viele Unterstützerinnen und Unterstützer aus.
Internationale Solidarität
Der Versuch Washingtons, die »Cuban Five« in der Isolierung der US-Hochsicherheitsbundesgefängnisse verschwinden zu lassen, ist gescheitert. Gescheitert an der Ausdauer des kubanischen Volkes, das sogar unter der US-Blockade nicht einknickte. Gescheitert aber auch an der Beharrlichkeit der internationalen Solidarität. Die Freiheitskampagne für die fünf wurde von wenigen begonnen und in mehr als einem Jahrzehnt Schritt für Schritt im Einklang mit der klugen Außenpolitik der kubanischen Regierung zu einer Kraft, die Gefängnistore öffnete und eine neue zwischenstaatliche Politik einleitete.
Wenn sich Havanna im Fall Ana Belén nicht im gleichen Maße einschalten kann, müssen die Unterschiede gesehen werden: Die »Cuban Five« sind Bürger Kubas, Ana Belén Montes ist Puertoricanerin mit US-Staatsbürgerschaft. Das bedeutet für die notwendigen Schritte zur Veränderung ihrer Haftbedingungen und letztlich ihrer Befreiung, dass die sich nun formierende Solidaritätsbewegung auch den Part für den Schutz der »Mitbürgerin«, nämlich der Weltbürgerin Ana Belén Montes übernehmen muss. Sie selbst wies dazu schon 2002 den Weg, als sie sich in ihrer Prozesserklärung gegen »Intoleranz und Hass« der USA gegenüber Kuba aussprach und der US-Regierung empfahl, eine Politik zu entwickeln, »die sich statt dessen auf Liebe zu den Nachbarn gründet« und »die anerkennt, dass es Kuba wie jeder anderen Nation zusteht, mit Würde und nicht mit Missachtung behandelt zu werden«. Das würde den beiden Nachbarn erlauben, so Belén weiter, »miteinander und mit anderen Nationen zu kooperieren, um uns für Toleranz und Zusammenarbeit in unserem ›Eine-Welt-Land‹, in unserem einzigen ›Welt-Heimatland‹ einzusetzen«.
Genau hier, im Selbstbild und Selbstbewusstsein von Ana Belén Montes als Weltbürgerin, liegt der Ansatzpunkt für die Initiativen der internationalen Solidaritätsbewegung. Die Normalisierung der Beziehungen zwischen den USA und Kuba lässt hoffen, dass Beléns Haftsituation verbessert wird und sie aus der Gefängniszelle befreit werden kann. So richten sich nun die verschiedenen Petitionen, hinter die sich schon viele Menschen gestellt haben, an den US-Präsidenten Obama, der im März Kuba besuchen wird. In dem anfangs zitierten Brief, den er am heutigen 25. Februar erhält, heißt es dazu, er selbst habe erklärt, die Vereinigten Staaten fühlten sich ermutigt, »respektvolle Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Völkern und Regierungen einzuleiten«. Vor 14 Jahren, zur Prozesseröffnung am 16. Oktober 2002, hatte Ana Belén als größten Wunsch genannt, »dass sich freundschaftliche Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba entwickeln«. Im Schreiben der internationalen Solidaritätsbewegung wird erinnert, Außenminister John Kerry habe 2015 erklärt, beiden Länder seien entschlossen, »auf der Basis von Respekt als gute Nachbarn zu leben« und »sich der Zukunft mit Hoffnung zuzuwenden«. Nichts anderes sagte Ana Belén, als sie 2002 vor Gericht erklärte: »Ich hoffe, dass mein Fall unsere Regierung irgendwie dazu ermutigt, ihre Feindseligkeiten gegenüber Kuba zu beenden und mit Havanna im Geist von Toleranz, gegenseitigem Respekt und Verständnis zusammenzuarbeiten.«
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Jürgen Heiser
Junge Welt, 25.02.2016