»Die CIA gab den Tip für Mandelas Verhaftung«
Gespräch mit Ryan Shapiro. Über seine Klage gegen US-Geheimdienste, die Hilfe der USA für das südafrikanische Apartheidregime und die Heuchelei Barack Obamas.
Ryan Shapiro ist Doktorand am Massachusetts Institute of Technology (MIT) und einer der führenden Aktivisten zur Herstellung von Transparenz in Polizei- und Geheimdienstbehörden der USA. Allein vom FBI verlangte er die Herausgabe von 350000 Dokumenten und erhielt einige zehntausend. Laut US-Justizministerium ist er mit durchschnittlich zwei Anfragen pro Tag der aktuell »produktivste« Antragsteller. Das FBI fürchtet, Shapiros Forschung könne »die nationale Sicherheit irreparabel schädigen«.
Sie haben am 25. März 2014 eine Klage gegen NSA, CIA, FBI und den militärischen Geheimdienst »Defense Intelligence Agency« (DIA) eingereicht, um die Dienste zu zwingen, Akten über eines der bestgehüteten Geheimnisse des Landes offenzulegen: Wie die USA 1962 dem südafrikanischen Apartheidregime geholfen haben, Nelson Mandela zu verhaften und ihn 27 Jahre ins Gefängnis zu sperren. Wie kam es zu dieser Klage?
Ich bin vor allem deswegen hinter diesen Akten her, weil ich wissen möchte, warum die US-Geheimdienste Nelson Mandela als eine Bedrohung für die Sicherheit der USA angesehen haben und welche Rolle sie dabei gespielt haben, Mandelas Kampf für ethnische Gleichheit, Gerechtigkeit und Demokratie in Südafrika zu vereiteln. Wie Sie schon erwähnten, bin ich besonders interessiert an Dokumenten über ihre Rolle bei der Verhaftung Mandelas im Jahr 1962 und darüber, warum er noch bis 2008 auf der Terrorbeobachtungsliste der USA stand. Das war Jahre, nachdem ihm nicht nur der Friedensnobelpreis verliehen worden war, sondern auch die Goldmedaille des US-Kongresses und die Freiheitsmedaille des US-Präsidenten.
Man muß wohl kaum darauf hinweisen, daß Mandela in den 1990er Jahren der gewählte Präsident Südafrikas war. Und trotzdem wurde er weiter von den USA als terrorverdächtig angesehen?
So ist es.
An dieser Stelle möchte ich den Journalisten Andrew Cockburn zitieren, der 1986 als erster in der New York Times über die Verwicklung der CIA in Nelson Mandelas Verhaftung berichtete. Heute arbeitet Cockburn für Harper’s Magazine. Wir sprachen mit ihm im Dezember 2013, und ich fragte ihn, was er Mitte der 1980er Jahre herausgefunden hatte. Zu diesem Zeitpunkt war Nelson Mandela bereits über 20 Jahre im Gefängnis:
(Stimme Cockburns): Ich fand heraus, daß er auf Grund eines Tips der CIA verhaftet wurde. Er hatte sich als Chauffeur verkleidet und soll damals auf dem Weg zu einem Treffen mit einem US-Diplomaten gewesen sein, der in Wahrheit ein Undercoveragent der CIA war. Das machte es für sie so einfach, den Südafrikanern den Hinweis zu geben, wo sie ihn finden konnten.
Ich hielt es 1986 für angebracht darüber zu berichten, weil der US-Kongreß zu diesem Zeitpunkt gerade Sanktionen gegen das Veto von Präsident Ronald Reagan beschlossen hatte. Das Gesetzesvorhaben des Kongresses sah vor, daß es keine offiziellen Kontakte mehr mit dem südafrikanischen Militär geben sollte, außer wenn es nachrichtendienstlich erforderlich sein würde. Sie wurde also fortgesetzt, die unheilige Allianz, die zu Mandelas Verhaftung geführt hatte und zu seiner Gefangenschaft durch die ganzen 1960er, 1970er und 1980er Jahre, ja, sie blühte sogar noch auf, da die NSA routinemäßig Abhörprotokolle ihrer Überwachung des African National Congress (ANC) an die südafrikanische Geheimpolizei weiterleitete. Der US-Militärgeheimdienst kooperierte sehr eng mit dem militärischen Geheimdienst Südafrikas und stattete ihn mit allen Informationen aus, die er in dort sammelte. Und die CIA kooperierte eng mit Südafrika bei der Unterstützung der UNITA (einer konterrevolutionären Söldnertruppe – d. Red.) in dem jahrelangen grausamen Bürgerkrieg in Angola, der Tausende von Toten forderte. Der Tip, der zur koordinierten Verhaftung Mandelas führte, war also kein isoliertes Ereignis. Das war jahrzehntelang eine sehr tiefe und wohlüberlegte Beziehung.
In einem Schreiben vom 31. Dezember 2013 antwortet die NSA auf Ihren Antrag nach dem »Freedom of Information Act« (FOIA). Sie hatten verlangt, die Akten über Nelson Mandela offenzulegen. Die NSA teilte Ihnen mit: »Was Ihr Ersuchen betrifft, Geheimdienstinformationen über Nelson Mandela einsehen zu wollen, stellen wir fest, daß Angaben darüber, ob die von Ihnen beantragten Materialien existieren oder nicht, derzeit ordnungsgemäß der Geheimhaltung unterliegen.« Weiter heißt es in dem Schreiben, daß »sich das Recht auf Akteneinsicht nach dem FOIA nicht auf Belange erstreckt, die nach den Kriterien einer Durchführungsverordnung des Präsidenten im Interesse der Landesverteidigung oder auswärtiger Beziehungen geheimzuhalten sind und einer besonderen Autorisierung bedürfen«. Die Ablehnung stützt sich auch auf Bundesrecht nach Artikel 18 des US-Strafgesetzbuches, Paragraph 798. Erklären Sie uns das bitte.
Es handelt sich dabei um das Spionagegesetz von 1917. Nach dessen Vorschriften wurde Chelsea Manning verurteilt, und gegen Edward Snowden soll aufgrund dieses Gesetzes Anklage erhoben werden. Auf Basis des Spionagegesetzes wurde auch Daniel Ellsberg strafrechtlich verfolgt, nachdem er 1971 die Pentagon-Papiere an die Öffentlichkeit gebracht hatte.
Wie wollen Sie jetzt weiterkommen, nachdem Ihr Antrag abgelehnt wurde? Haben sie neue Argumente, die Ihre Klage begründen?
Meine Klage gegen NSA, FBI, DIA und CIA richtet sich dagegen, daß hier ein Verstoß gegen den FOIA vorliegt, weil sie meinem Antrag auf Offenlegung der Akten nicht entsprochen haben. Das ist ein Verstoß gegen ein Bundesgesetz, und ich will sie mit der Klage zwingen, sich an dieses Bundesgesetz zu halten. Was sich also verändert hat, ist der Punkt, daß sie durch Ablehnung meines FOIA-Antrages gegen das Gesetz verstoßen haben und ich sie dafür zur Rechenschaft ziehen will.
Wie ich in dieser Sache weiterkomme, ist eine gute Frage und auch eine sehr schwierige. Was das den FOIA betrifft, ist die NSA eine sehr harte Nuß und schwer zu knacken. Sie beruft sich nicht nur auf die nationale Verteidigung und das Spionagegesetz, sondern auch auf das NSA-Gesetz von 1959, das viele Jahre vor dem FOIA verabschiedet wurde. Es ist der NSA gelungen, die Gerichte mehrfach davon zu überzeugen, daß sie durch das NSA-Gesetz von allen Verpflichtungen zur Auskunftserteilung befreit sind, die der FOIA für US-Behörden vorsieht. Die NSA kommt diesem Gesetz nur nach, wenn es ihr paßt, das heißt, wenn die Herausgabe von Dokumenten die NSA gut aussehen läßt. Es überrascht deshalb nicht, daß Associated Press (AP) vor kurzem berichtete, die NSA habe im vergangenen Jahr in 98 Prozent der Fälle Anträge auf Akteneinsicht nach dem FOIA-Gesetz abgelehnt.
Wie hat die NSA in Ihrem Fall das Gesetz genau gebrochen?
Jeffrey Light, mein Washingtoner Anwalt für FOIA-Anträge, der auf solche Fälle spezialisiert ist, argumentiert in der Klage, daß die im Ablehnungsschreiben der NSA angeführte »Ausnahme 3« hier nicht greift und die NSA fälschlicherweise anführt, das NSA-Gesetz stelle die Geheimdienstzentrale völlig frei von den Vorschriften des FOIA. Außerdem habe die NSA es unterlassen, angemessen nach den Akten zu suchen, deren Offenlegung ich verlange. Wichtig ist in diesem Zusammenhang möglicherweise, daß die NSA sich nicht ausdrücklich geweigert hat, bestimmte Akten herauszugeben. Sie sagen vielmehr, die nationale Sicherheit werde schon in dem Moment bedroht, wenn sie das Vorhandensein der Akten nur bestätigen oder bestreiten. Mein Anwalt und ich halten dagegen, daß sich das schlichte Bestätigen der Existenz von Dokumenten auf jeden Fall im Rahmen der Vorschriften des FOIA bewegt.
Ich möchte an dieser Stelle kurz zitieren, was Präsident Barack Obama im letzten Dezember anläßlich des Todes von Nelson Mandela gesagt hat, als er auf der Gedenkfeier über Mandelas Gefängniszeit sprach:
(Stimme Obamas:) Er durchlief eine brutale Gefangenschaft, die zu Zeiten Kennedys und Chruschtschow begann und bis in die letzten Tage des Kalten Krieges dauerte. Als er ohne Waffengewalt aus dem Gefängnis freikam, hielt er, wie einst Abraham Lincoln, sein Land zusammen, als es auseinanderzubrechen drohte.
Obama erwähnt in seinem Nachruf zwar die Kennedy-Regierung, verschweigt jedoch, daß die CIA unter Kennedy dem südafrikanischen Apartheidregime 1962 Hinweise über den Aufenthaltsort von Mandela gab. Warum ist es für Sie persönlich so wichtig, diese Akten offenzulegen?
Ich möchte einfach wissen, was damals passiert ist und warum. Nelson Mandela wird heute fast einhellig als ein herausragender Freiheitskämpfer gefeiert, als heroische Figur der Zeitgeschichte. Die Vereinigten Staaten haben jedoch seine Befreiungsbewegung aktiv unterdrückt, waren höchstwahrscheinlich daran beteiligt, ihn für Jahrzehnte ins Gefängnis zu werfen, und sie haben den Apartheidstaat fast bis zu seinem Ende verdeckt und offen unterstützt. Warum war das so? Die Beantwortung dieser Frage hat zu tun mit dem in den USA herrschenden engstirnigen Verständnis von nationaler Sicherheit, einem sehr kurzsichtigen Verständnis, das brutale Militärbündnisse und wirtschaftlichen Profit über die Menschenrechte und die Bürgerrechte stellt. Außerdem geht es mir darum aufzuzeigen, daß wir als Nation ein breiteres Verständnis von sogenannter nationaler Sicherheit entwickeln müssen. In diesem Zusammenhang wäre es nützlich, wenn ich Akten darüber in die Hände bekäme, warum Nelson Mandela noch bis 2008 auf der Terrorbeobachtungsliste der USA stand.
Wenn Präsident Obama heute davon spricht, er wolle die Regeln ändern und der NSA Grenzen setzen, wird sich das auf Ihre Klage auswirken?
Nein, meine Klage wird davon nicht berührt werden. Obamas Vorschlag enthält ein paar Verbesserungen, die nur ein Überwachungsprogramm und auch davon nur begrenzte Teile betreffen. Problematisch ist, daß Obamas Vorschlag keine Mechanismen anbietet, für Transparenz oder ernsthafte Kontrolle der Geheimdienste zu sorgen. Erinnern wir uns, daß wir es nur den Enthüllungen von Edward Snowden zu verdanken haben, wenn wir überhaupt etwas von diesem weltweiten Überwachungsprogramm wissen, und daß der Direktor des nationalen Geheimdienstes den US-Kongreß darüber belogen hat. Und nun schlägt Obama ein paar Veränderungen vor und erwartet von uns, daß wir denselben Leuten wieder Vertrauen schenken sollen, die uns ausspioniert und belogen haben. Wir haben es jedoch noch immer mit derselben Spionageagentur zu tun, die mit geheimen Überwachungsprogrammen operiert und sich dazu von geheim tagenden Gerichten geheime Genehmigungen einholt. Wie ich schon erwähnte, glaubt die NSA, daß sie vom FOIA völlig ausgenommen ist. Es gibt keinerlei Transparenz. Wie können wir einem Geheimdienst trauen, über den wir nichts wissen dürfen, und der vor allem eine solche »Erfolgsbilanz« aufweist?
Ist die NSA je erfolgreich verklagt worden?
Mir sind keine Klagen nach dem FOIA-Gesetz gegen die NSA bekannt, die Erfolg gehabt hätten. Ich will damit nicht sagen, daß es keine gegeben haben könnte, aber mir sind keine bekannt. Es gab sowieso nur sehr wenige Klagen gegen die NSA.
Alle US-Regierungen waren stets notorisch auf Geheimhaltung aus, aber aktuelle Zahlen zeigen, daß Sie heute unter Barack Obama einen besonders schweren Kampf führen. AP berichtet, daß die Obama-Regierung mehr Dokumente mit dem Stempel »Geheim« versah als jede ihrer Vorgängerinnen seit Erlaß des FOIA. Der Bericht führt auch ein Anwachsen der Ausnahmeregeln an, mit deren Hilfe Dokumente unter Verschluß gehalten werden. Inmitten eines intensiven öffentlichen Interesses an Überwachungsprogrammen führte die Regierung im vergangenen Jahr in 8496 Fällen die Gefährdung der nationalen Sicherheit als Grund dafür an, Akten nicht offenzulegen. Das ist doppelt so viel wie in Obamas erstem Regierungsjahr. Was sagen Sie dazu?
Ich stimme dem AP-Bericht uneingeschränkt zu. Präsident George W. Bush hatte zwar eine Flut von Initiativen gegen eine stärkere Transparenz der Regierungsarbeit ergriffen, unter Präsident Obama wurde das aber noch viel schlimmer, einschließlich der Tatsache, daß er mehr Anklagen wegen Spionage gegen Whistleblower angestrengt hat als alle Regierungen vor ihm zusammengenommen. Der neue AP-Bericht zeigt auch, daß die Gefährdung der nationalen Sicherheit mehr denn je zuvor angeführt wird, um FOIA-Anträge abzulehnen.
Dazu ein Zitat von Leonard Downie, dem früheren Chefredakteur der Washington Post:
(Stimme Downies:) Zunächst einmal wird einfach zu viel Material zur Verschlußsache erklärt. Der Präsident selbst hat darauf in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen. Dabei geht es nicht nur um Informationen, deren Veröffentlichung die nationale Sicherheit oder Menschenleben gefährden könnte, vielmehr sind Millionen und Abermillionen von Dokumenten und Teilinformationen als Verschlußsachen deklariert, die eigentlich keine sind. Offensichtlich war das auch schon unter der vorangegangen Regierung so, aber das wurde unter der gegenwärtigen nicht besser.
Präsident Obama hat versprochen, die Regierung mit der größten Transparenz in der amerikanischen Geschichte zu schaffen. Er versprach, die übermäßige Einstufung von Verschlußsachen zu reduzieren. Versprach es zu erleichtern, durch den FOIA an Regierungsinformationen zu kommen. Doch bis jetzt hat er keines seiner Versprechen gehalten. Einer der Gründe, warum ich mich bereit erklärt habe, diesen Bericht für das »Komitee zum Schutz von Journalisten« zu schreiben, war, den Präsidenten auf die Tatsache aufmerksam zu machen, daß dies zu den ersten Versprechen gehörte, die er machte. An seinem ersten Tag im Amt unterzeichnete er die Präsidentendirektive über eine offene Regierung. Seine Regierung hat sie jedoch nicht umgesetzt. Er hat aber noch Zeit, seine Versprechen zu halten.
Wie stellt man einen Antrag nach dem FOIA-Gesetz?
Die Antragstellung an sich ist ganz einfach. Man steckt seinen schriftlichen Antrag in einen Briefumschlag oder schickt ihn per E-Mail los. Das Problem ist eher, ob man mit seinem Antrag auch die Offenlegung der gewünschten Dokumente erreicht. Das FBI reagiert rundheraus allergisch auf den FOIA, und man kann sagen, daß die US-Bundespolizei alles in ihrer Macht Stehende tut, dessen Bestimmungen nicht einhalten zu müssen. Es ist also sehr einfach, einen Antrag loszuschicken, in dem es heißt: »Ich will alle Akten betreffend X.« Sehr wahrscheinlich bekommt man dann jedoch vom FBI ein Antwortschreiben, in dem es heißt: »Leider konnten wir in der Sache X nichts finden.«
Es ist nicht klar, wie es das FBI immer wieder schafft, so davonzukommen, denn schließlich handelt es sich um einen Verstoß gegen das FOIA-Gesetz. CIA und NSA berufen sich auf rechtliche Gründe und nehmen sich selbst weitestgehend heraus aus den Pflichten des FOIA, aber das FBI war nicht annähernd so erfolgreich mit dieser Argumentation. Die haben einfach Dutzende von Strategien entwickelt, wie sie es vermeiden können, dem Gesetz Folge zu leisten.
Wenn das FBI also angibt, »keine Akten finden« zu können, Sie aber genau wissen, daß es diese Akten geben muß, was machen Sie dann?
Die sagen in ihrem Antwortschreiben ja bewußt nicht, daß es keine Akten gibt, sondern: »Wir sind nicht in der Lage, welche zu lokalisieren«. Und das bedeutet in Wahrheit: »Wir haben an einer Stelle nach einer Sorte von Dokumenten gesucht, haben dazu eine bestimmte Suchmethode angewendet und haben nichts gefunden.« Sie sagen einem eben nicht, daß es in den meisten Fällen nicht die adäquate Methode ist, die notwendig wäre, die betreffenden Dokument wirklich zu finden.
Wie treiben Sie jetzt allgemein Ihre Bemühungen voran?
In den letzten fünf oder sechs Jahren habe ich allein an das FBI einige hundert FOIA-Anträge gerichtet. Jeder meiner Anträge war natürlich geeignet, die Offenlegung der betreffenden Dokumente zu erreichen. Ich verfolgte aber auch das Ziel zu sehen, wie das FBI reagiert. So konnte ich deren Antwortschreiben, Ablehnungen und auch die gelegentliche Gewährung von Einsichtnahme miteinander vergleichen und versuchen, mir ein Bild davon zu machen, wie das FBI arbeitet und welche Strategien dort verfolgt werden, um das Gesetz zu umgehen. Ich habe auch Erklärungen des FBI vor Gerichten verlesen, die erkennen ließen, wie die FBI-Datenbanken und ihr System des Informationsabrufs funktionieren. Und dann habe ich eben neue Anträge zu meinen FOIA-Anträgen gestellt. Und wenn das FBI sich weigert, diese zu bearbeiten, dann verklage ich die Bundespolizei, weil sie es unterläßt, angemessen auf meine Anträge zu unbearbeiteten FOIA-Anträgen zu reagieren.
Interview: Amy Goodman
Das Interview erschien zuerst am 25. März 2014 auf www.democracynow.org. Übersetzung: Jürgen Heiser
Am 25. März erklärte Amy Goodman auf Democracy Now!:
Die USA haben ihre Beteiligung an der Verhaftung Nelson Mandelas niemals zugegeben, aber im Laufe der Jahre sind Details an die Öffentlichkeit gekommen. 1990 zitierte Cox News Service einen früheren US-Beamten mit der Aussage, wenige Stunden nach der Verhaftung Nelson Mandelas habe ein leitender CIA-Agent namens Paul Eckel die Beteiligung des Dienstes eingeräumt. Eckel soll dem Beamten gegenüber geäußert haben: »Wir haben Mandela an die südafrikanischen Sicherheitsdienste übergeben. Wir haben ihnen jedes Detail genannt, das wir hatten, die genaue Stunde des Tages und wo er sich dann aufhalten würde. Sie haben ihn dann ergriffen. Das war einer unserer größten Coups.« Mehrere Presseagenturen haben als Quelle für den Tip, der zu Mandelas Verhaftung führte, den CIA-Agenten Donald Rickard genannt.
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