EU zieht nach und schafft "Gemeinsamen Standpunkt" ab

Die Europäische Union hat auf die Annäherung der Vereinigten Staaten von Amerika an die Republik Kuba reagiert.

Zwei Jahre nach den historischen Reden von Barack Obama und Raúl Castro im Dezember 2014 kam das zwar etwas spät, aber immerhin mit einer Entscheidung, die die Beziehungen spürbar verbessern könnte. Die "Regierung der EU", die mit je einem Vertreter aus den Mitgliedstaaten zusammengesetzte Europäische Kommission, hat am 22. September 2016 mit der Abschaffung des so genannten "Gemeinsamen Standpunkts" einen Schritt zur Normalisierung des Verhältnisses zum revolutionären Kuba getan. Wird das tatsächlich umgesetzt, erhielte Kuba einen verbesserten politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zugang zu den Staaten und Institutionen der Europäischen Union.

No al Bloqueo

Quelle: radioreloj.cu



Der "Gemeinsame Standpunkt" soll – so hieß es zunächst – durch ein Abkommen über Zusammenarbeit und Dialog ersetzt werden; sollte dieses tatsächlich ein bestimmtes Gesellschaftssystem nicht vorschreiben, würde das einen Erfolg für Kuba darstellen. Wie für jedes Land der Welt gilt natürlich auch für Kuba die freie Wahl seines Gesellschaftssystems, weshalb die erste Presseerklärung der EU-Kommission mit ihrem Hinweis auf "Unterstützung der Prozesse des Wandels" nicht nur in die falsche Richtung deutete, sondern wieder einmal Illusionen verbreitete, was die Erfolgsaussichten der alten Thematik "Wandel durch Annäherung" angeht.


Aber so einfach sind die Dinge meist doch nicht – das gilt umgekehrt auch für Kuba. Alberto Berbes, Sekretär in der Botschaft Kubas in Berlin, erklärte Mitte November bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba in Frankfurt, dass das "Abkommen auf dem Weg, aber nicht in Kraft" sei. Dazu fehle die Ratifizierung des Dokuments, das, so Alberto, eine "juristische Basis zur Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Kuba und der EU" ist. Wie bei allen internationalen Verträgen der EU, muss auch dieses Abkommen von allen 28 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Dieser Prozess kann sich allerdings über einen längeren Zeitraum hinziehen – und vor allem: Er muss nicht von Erfolg gekrönt sein, denn es reicht ein einziges EU-Land aus, um das Abkommen über Zusammenarbeit und Dialog zu Fall zu bringen. Vermutlich ist das derzeit unwahrscheinlich, aber möglich bleibt es doch. Unwägbarkeiten kann zum Beispiel das Verhalten der USA nach der Wahl von Donald Trump zum Präsidenten bringen, denn es beeinflusst auch die Feinjustierungen in der Beziehung EU-Kuba. Denkbar ist ohnehin, dass bis zur Amtseinführung Trumps im Januar erst einmal vieles in der internationalen Politik auf Eis liegt, was nicht ganz ohne den Einfluss der USA auskommt. Insofern ist die abschließende Bemerkung des Botschaftssekretärs womöglich weniger banal als vielmehr prophetisch: "Besser wäre es, das Abkommen schon jetzt anzuwenden, als auf die Ratifizierung aller Nationalstaaten zu warten!"

Solange dem nicht so ist, muss die Solidaritätsarbeit weiterhin nicht nur die Beendigung der Blockade im Auge haben, sondern auch das Verhältnis der EU zu Kuba. Letzteres schließt auch ein Verhalten zur Blockade selbst mit ein. Davon sind wir als Freundschaftsgesellschaft, die seit dessen Einführung die Abschaffung des "Gemeinsamen Standpunkts" gefordert hat, überzeugt. Die FG hat den Schritt der EU in einer Presseerklärung nach dessen Bekanntwerden begrüßt und gleichzeitig erklärt, dass eine wirkliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kuba und den Mitgliedstaaten der EU jedoch nur über eine vollständige Beendigung der Blockade der USA gegen Kuba zu erreichen ist – denn diese wird immer noch von einigen EU-Staaten unterstützt. Auch in der EU gelten nämlich verschärfte Bedingungen z. B. für finanzielle Transaktionen, Aufschläge auf Transportfrachten oder Kredithemmnisse, die allein Kuba betreffen. Die EU hat sich von Beginn an zum Erfüllungsgehilfen der USA gemacht, wenn auch einzelne ihrer Mitglieder aus Furcht vor Nachteilen Teile der Blockade verbal zurückgewiesen haben (so zum Beispiel Deutschland, wenn es um den US-Zugang bei Automobilen geht). Daran hat auch nie das alljährliche Votum der Europäischen Union in den Vereinten Nationen gegen die US-Blockade etwas geändert. Das lag darin begründet, dass die EU international nach Möglichkeit immer mit einer Stimme auftritt und damit die EU-Staaten – die eng an der Seite der USA stehen – gezwungen waren, sich auf diese Weise gegen die Blockade auszusprechen, die sie jedoch de facto parallel dazu fortsetzen.

Deshalb fordern wir als FG BRD-Kuba die Bundesregierung auf, sich innerhalb der EU zunächst gegen diese, weiterhin geltenden Sanktionen und danach in einem zweiten Schritt für einen "Gemeinsamen Standpunkt" der Europäischen Union gegen die unilateralen Maßnahmen der USA einzusetzen, die Kuba nach wie vor wirtschaftlich und politisch strangulieren und einem Systemwechsel unterziehen wollen.

Deutschland selbst sucht nun auch nach neuen Wegen, auf Kuba Fuß zu fassen – natürlich vor allem wirtschaftlich. Inzwischen sind manche Unternehmen zu Besuch auf Kuba; wirtschaftliche Beziehungen wären für beide Seiten von Vorteil, und die EU-Haltung wurde maßgeblich vom deutschen Außenministerium beeinflusst. Dazu muss Deutschland aber klipp und klar verstehen, dass Kuba Prinzipien hat, die es nicht verkauft. Kuba bleibt frei, solange es den sozialistischen Entwicklungsweg beschreitet.

CUBA LIBRE Günter Pohl

CUBA LIBRE 1-2017