Internationales Recht durchsetzen!

Der Wirtschaftskrieg der USA gegen Kuba treibt seit nunmehr 60 Jahren sein inhumanes Unwesen, und die "Freunde der USA" unternehmen nichts dagegen, machen mit. Ein besonders perfider Baustein der US-Blockade gegen Kuba und ein wesentliches Hindernis für dessen wirtschaftliche Entwicklung ist die Behinderungen von Finanztransfers nach und für Kuba. Die allermeisten Banken spielen dieses rechtswidrige Spiel des US-Imperiums mit und gehorchen den Drohungen und der blanken Macht der US-Behörden (Cuba Libre berichtete mehrfach). Und dies tun sie, obwohl die "Anti-Blocking-Resolution" der EU es untersagt, diesen Zwangsmaßnahmen der USA Folge zu leisten! Denn auch die Aktualisierung der 1996 erlassenen EU-Verordnung 2271/96, das Blocking Statute von 2018 verbietet EU-Unternehmen im Wesentlichen die "direkte" oder "indirekte" (über Tochtergesellschaften oder zwischengeschaltete Personen) Einhaltung der im Anhang zu den US-Sanktionen aufgeführten Gesetze und erkennt auch keine Urteile von Gerichten an, die US-Sanktionen durchsetzen.

Um auf die Praxis der Banken und deren Rechtsverstöße aufmerksam zu machen, gab es am 30. Juli eine Kundgebung der Kuba-Soli in Berlin vor der Commerzbank in der Friedrichstraße. Es wurden Flugblätter verteilt, Gespräche mit Passanten geführt. Dazu gab es mehrere Redebeiträge.

Gerhard Mertschenk von der Alexander-von-Humboldt-Gesellschaft erläuterte, dass EU- und bundesdeutschen Recht es in der EU ansässigen Personen und Unternehmen verbietet, Anweisungen oder Forderungen von US-Stellen, die auf den illegalen Blockadegesetzen beruhen, nachzukommen.

Karikatur - Bloqueo
Jeder Mitgliedsstaat der EU sei verpflichtet, für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Verordnung Sanktionen festzulegen. Diese Sanktionen "müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein". Die Rechtslage sei also eindeutig.

Doch diese Verordnung helfe in der Praxis wenig, denn in den internationalen Handelsbeziehungen gehe Macht vor Recht, so Mertschenk. US-Gesetze gelten zwar in der BRD nicht, aber sie wirkten. Es sei die Angst vor dem Zerstörungspotential der militärischen, industriellen, finanziellen, technologischen, medialen und geheimdienstlichen Supermacht USA, der sich die Bundesregierungen bedingungslos unterwerfen würden.

Und so zahlte 2015 die Commerzbank lieber 1,71 Milliarden Dollar Strafe an die USA wegen einer getätigten Finanzaktion für ein mit US-Sanktionen belegtes Land als gesetzeskonform die EU-Direktive zu befolgen. Bemerkenswert sei auch an dem Vorgang, dass die BRD zu dieser Zeit zu 17 Prozent Eigentümer der Commerzbank war und diesen Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahm statt auf die Einhaltung der eigenen gesetzlichen Bestimmungen zu hinzuwirken.

Dass es auch anders und rechtskonform geht, beweist ein Beispiel aus Österreich: Als die Bawag nach Übernahme durch einen US-Fonds die Konten und Depots von rund 200 kubanischen Kunden kündigte, bezeichnete die österreichische Regierung dies als ungesetzlich und leitete ein Verfahren gegen die Bawag ein. Daraufhin nahm die Bank ihre Entscheidung zurück.

Die EU-Verordnung lässt sich also durchaus durchsetzen, wenn der politische Wille dafür vorhanden ist. Dieser fehlt offensichtlich bei der Bundesregierung.

Die Kuba-Solidarität und viele weitere fordern, dass Recht und Gesetz auch beim Umgang mit völkerrechtswidrigen USA-Maßnahmen durchgesetzt werden.

Hinweis:
Es startet aktuell eine neue, innovative Aktion: sie trägt den Namen "1c4Cuba" (also 1 Cent für Cuba). Sie wurde von Rock Around the Blockade (Großbritannien), Cuba Support Group Ireland und Cubanismo (Belgien) initiiert.
Weitere allgemeine Infos zu der Kampagne:
www.1c4cuba.eu
contact@1c4cuba.org


Marion Leonhardt

CUBA LIBRE 4-2022