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Provokante Verleihung des "Sacharow-Preises" der Europäischen Union


Die "Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V." GBM verurteilt die Entscheidung des Europaparlaments vom 21. Oktober 2010, den diesjährigen "Sacharow-Preis", der mit 50.000 Euro dotiert ist, erneut an einen sogenannten kubanischen Dissidenten, an Guillermo Fariñas Hernandez, zu verleihen. In der Begründung heißt es, Fariñas sei ein "Befürworter der Gewaltlosigkeit" und habe mit Hungerstreiks gegen seine Haftbedingungen protestiert.

Daraus könnte man schlussfolgern, er sei ein integrer Mensch, der sich auch solidarisch mit den Gefangenen auf Guantanamo, ihrer Auflehnung gegen die Haftbedingungen und mit ihren mehrfachen Hungerstreiks erklärt hatte, die USA und ihre Gewalt- und Blockadepolitik gegen Kuba verurteilte und dem Angriffe auf die körperliche Integrität von Menschen zuwider sind. Auch würde man von einem "Befürworter der Gewaltlosigkeit" die Verurteilung von Kriegen, wie sie die USA gegen Jugoslawien, Irak oder Afghanistan führen, erwarten. Das wäre ja wohl ein Thema für die EU.

Warum verlässt uns jedoch das Gefühl nicht, hier werde mit zweierlei Mass gemessen? Sei es, weil wir einige Hintergründe und Begleiterscheinungen seines Kampfes um "Menschenrechte" gut kennen.

Fariñas wurde in Kuba mehrfach wegen krimineller Taten verurteilt, bei denen er selbst  skrupellos brutale körperliche Gewalt anwendete. 1995 bekam er z.B. drei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe, weil er eine Arbeitskollegin gewalttätig angegriffen hatte und ihr schwere Verletzungen zufügte. 2002 schlug er mit einem Stock auf einen alten Mann ein, der danach operiert werden musste. Fariñas wurde zu sechs Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Dort trat er ebenfalls öffentlichkeitswirksam in den Hungerstreik mit Forderungen nach Entlassung politischer Gefangener. Als eine größere Zahl Gefangener von der kubanischen Regierung entlassen wurde, sattelte er auf seine Forderungen noch drauf. Freilassung Gefangener sei zu wenig ist, wenn die Gesetze nicht verändert werden, die zu ihrer Verurteilung führten. Er will also die Destabilisierung des sozialistischen Staates, in welchem Stadium der Reife auch immer, er will die Selbstbestimmung des kubanischen Volkes über seine Gesellschaftsordnung in Frage stellen.

Welche Strafen hätte Fariñas für seine kriminellen Taten an Gerichten in EU-Staaten erhalten? Und hätte er dann auch einen Menschenrechtspreis vom Europaparlament erhalten, wenn er für die Freilassung politischer Gefangener in der EU in Hungerstreik getreten wäre? In wieviel europäischen Ländern hatten die USA sich völkerrechtswidrig Gefängnisse mit zahlreichen politischen Gefangenen eingerichtet?
Doppelte Standards in der Verleihung ihres Sacharowpreises sind kein Zeichen menschenrechtlicher Gesinnung des Europaparlaments.

Nach seiner vorzeitigen Entlassung aus gesundheitlichen Gründen erhielt Fariñas von der US-Interessenvertretung in Havanna einen Computer bereit gestellt. Hatten die Entlassenen der unter falschen Anschuldigungen in USA-Gefängnissen auch Computer erhalten? Würde den  Cuban Five, die für ihren Kampf gegen Terrorismus in den USA eine langjährige widerrechtliche Haftstrafe verbüssen, ein USA-Computer mit Internetzugang in Aussicht gestellt werden, wenn sie ankündigten würden, damit die Wahrheit über die amerikanische Regierung weltweit verbreiten zu wollen? Und Farinas weiss auch, wenn er in Hungerstreik tritt ist ihm die gute und kostenlose Hilfe des kubanischen Gesundheitswesens gewiss.

Mit der Entscheidung vom Oktober dieses Jahres setzen bestimmte Kräfte im Europaparlament – unter Umgehung des regulären parlamentarischen Verfahrens – ihre antikubanische Politik fort. Bereits zum dritten Mal in neun Jahren verleiht eine europäische Institution politischen Opponenten des sozialistischen Kubas einen Preis, der angeblich für die Einhaltung der Menschenrechte gestiftet wurde.

Damit wird der emanzipatorische Sinn des internationalen Tages der Menschenrechte durch das Europaparlament erneut zur Durchsetzung des menschenrechtswidrigen sogenannten "Gemeinsamen Standpunktes der Europäischen Union" gegen Kuba verfälscht. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Menschenrechte damit instrumentalisiert werden, um den subtilen völkerrechtswidrigen Subversions- und Destabilisierungsversuchen seitens der US-Administration zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen.

Wir fordern die EU und die Bundesrepublik auf, das Recht Kubas auf einen selbstbestimmten Entwicklungsweg zu akzeptieren und eine faire und zukunftsfähige Politik zu betreiben. Wir unterstützen die Solidarität mit Kuba.

gbm Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V.
Berlin, Dezember 2010








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