60 Jahre ist die Blockade gegen Kuba schon in Kraft

Weil die USA die von der Revolutionsregierung vorgenommenen Enteignungen von Großgrundbesitz und US-Unternehmen nicht hinnehmen wollten, erließen sie am 19. Oktober 1960 ein Exportverbot nach Kuba, in der ihr eigenen Arroganz zu glauben, dass dann die freche Insel klein beigibt und ihren sozialistischen Kurs verlässt. Tat Kuba aber nicht. Seitdem wurden und werden immer weitere Daumenschrauben angelegt, um das Land in die Knie zu zwingen:

Unblock Cuba 1962 ergriff Kennedy per Präsidentenerlass Maßnahmen, die die Handels- und Reisebeschränkungen verschärften und kubanische Gelder in den USA einfroren. 1992 folgte unter Bush das "Torricelligesetz", das u. a. Tochtergesellschaften von US-Unternehmen in Drittländern jeglichen Handel mit Kuba untersagt und Schiffen ausländischer Unternehmen, die in kubanischen Häfen anlegen, für 180 Tage das Anlaufen US-amerikanischer Häfen verbietet.

Die "Krönung" ist das 1996 unter Clinton bis heute geltende Helms-Burton-Gesetz. Das hat vier Abschnitte. In den ersten beiden werden weitere Verschärfungen der Wirtschaftsblockade benannt und "Mindestanforderungen" an die kubanische Regierung gestellt, die diese erfüllen muss, damit die Blockade aufgehoben werden kann. Schon das ist eine unglaubliche Anmaßung.

Laut Abschnitt drei und vier aber dürfen US-Bürger (auch Exilkubaner) vor US-Gerichten Firmen verklagen, die Geschäfte machen mit von der Revolution legitim enteigneten Besitztümern, wie z. B. Tourismusunternehmen, die in den vorrevolutionären Gebäuden, die heute Hotels sind, arbeiten. Wie absurd ist das! Und: diese Menschen dürfen auch, sollten sie die USA bereisen wollen, an der Einreise gehindert werden.

Diese letzten beiden Abschnitte wurden bis zum amtierenden Präsidenten Trump nicht aktiviert. Unter ihm aber fielen die letzten Hüllen der Schamhaftigkeit.

Obwohl die EU in einer Verordnung die Befolgung des Helms-Burton-Gesetzes durch EU-Bürger und Unternehmen verbietet, halten sich viele EU-Unternehmen aus Angst vor US-Strafen an diese Bestimmungen. Das hat kafkaeske Züge: z. B. zahlten europäische Banken in den letzten Jahren Milliarden Dollar Bußgelder an die USA, so auch die deutsche Commerzbank, obwohl 15 Prozent dieser Bank sich in staatlicher Hand befinden. Das ist absurd: Es ist verboten, dieser Verordnung Folge zu leisten, aber eine staatliche Stelle zahlt Strafe!

Vor einigen Tagen bekamen wir von der FBK von betterplace.org, einer Online-Spendensammlungs-Plattform einen Brief. In dem heißt es:

"Leider müssen wir dir heute mitteilen, dass dein Projekt "Unterstütze den Aufbau des Botanischen Gartens in Pinar del Río in Kuba!" künftig keine Spenden mehr über die Zahlungsarten Kreditkarte und Bankeinzug bei uns sammeln kann. Mit deinem Projekt sammelst du Spenden für den Einsatz in einem Land, welches von Sanktionen betroffen ist. (…) Jetzt hat uns unser Zahlungsdienstleister darauf aufmerksam gemacht, dass er bei der Spendenausschüttung in diese Länder einer strengeren Auslegung der Sanktionsbestimmungen folgt. Mit diesen Sanktionen soll beispielsweise die Finanzierung von Terrorismus oder Geldwäsche verhindert werden. Natürlich gehen wir nicht davon aus, dass das bei deinem Projekt der Fall ist. Dennoch sind wir hier an die Vorgaben gebunden, die uns unser Zahlungsdienstleister jetzt auferlegt. Daher mussten wir so kurzfristig reagieren und die Spendenmöglichkeit über Kreditkarte und Bankeinzug deaktivieren."

Es ist an der Zeit, dass die EU und die deutsche Regierung endlich ihrer alljährlichen Ablehnung der US-Blockade in der UN-Vollversammlung und dem Verbot, dem Helms-Burton-Gesetz Folge zu leisten, Taten folgen lassen.

CUBA LIBRE Jutta Kausch-Henken, Vorsitzende der Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e. V.

CUBA LIBRE 1-2021