Stehen US-amerikanische Blockadegesetze über europäischem und deutschem Recht?
|
Wussten Sie schon, dass die Bundesregierung immer wieder gegen deutsches, europäisches und Völkerrecht verstößt, wenn es gegen Kuba geht?
Die Blockade widerspricht zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen über politische, wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Beziehungen. Sie wirkt zudem extraterritorial. Deswegen hat die EU die EU-Verordnung Nr. 2271/96 erlassen. Sie gilt zwingend in allen EU-Mitgliedsstaaten, also auch in der BRD. Unternehmen und Personen ist es verboten, sich der US-Blockade zu beugen, die Staaten haben ein solches Verhalten zu sanktionieren. Die Bundesregierung setzt nichts von alledem um. US-amerikanisches Recht steht anscheinend über deutschem Recht.
Bedeutung der jüngsten Blockadeverschärfungen
Schon 1962 begannen die USA, die erfolgreiche Kubanische Revolution zu torpedieren, indem man durch Verhängung der Blockade die kubanische Wirtschaft ersticken wollte. Dadurch erhofften die USA, soviel Leid und Elend zu erzeugen, dass es zu einer Konterrevolution komme.
Die jüngsten Verschärfungen der Wirtschafts-, Handels-, und Finanzblockade der USA gegen Kuba sind ein Thema weit über Lateinamerika hinaus. Denn die nun aktivierten Titel III und IV des Helms-Burtons-Gesetzes sind kein isolierter Text, sondern Ausdruck des extraterritorialen Anspruchs der USA, Bestandteil einer ganzen Reihe von Sanktionen und als Teil einer größeren Agenda zu verstehen. Washington greift in seinen globalen Machtkämpfen seit einigen Jahren immer stärker auf extraterritoriale Sanktionen zurück und entwickelt diese zu einem zentralen Instrument im Kampf um die globale Vorherrschaft.
Helms-Burton Titel III und IV verbreitern Wirkung der Sanktionen
US-Präsident Donald Trump hat diese Titel am 2. Mai 2019 aktiviert. Titel III räumt US-Bürgern das Recht ein, ausländische Unternehmen und Personen vor US-Gerichten zu verklagen, wenn diese in den 60er Jahren in Kuba enteignetes Eigentum in irgendeiner Form nutzen.
Betroffen zum Beispiel sind Bauland, Ländereien, Banken, Raffinerien oder Immobilien (öffentliche Gebäude, private Häuser, Mietshäuser, Hotels). Insbesondere zielt die US-Administration auf eine Schädigung des Tourismus.
Die USA hatte seit 1902 bis zur Revolution das Sagen in Kuba und US-Konzerne hatten sich entsprechend bereichert (80 Prozent der kubanischen Zuckerindustrie gehörten etwa US-Firmen).
Auch heutige US-Bürger, deren Vorfahren gar keine US-Bürger waren, können klagen.
Titel IV verbietet den von Titel III betroffenen Personen die Einreise in die USA.
Dies war einer der Hauptgründe, warum die beiden Titel bislang nicht aktiviert wurden und die EU dagegen war.
Warum wurden die beiden Titel gerade jetzt aktiviert?
1996 war die Niederlage der US-Politik nach dem Ende der Sonderperiode sichtbar geworden. Die Ökonomie Kubas hatte sich seit 1995 erholt und Kuba hatte in dem Jahr ein Gesetz zur Förderung der benötigten Auslandsinvestitionen erlassen. Ein Jahr später erließ Clinton das Helms-Burton-Gesetz, eine wesentliche Verschärfung der seit 1962 bestehenden Blockade. Doch weder Clinton, Bush noch Obama haben die Titel III und IV aktiviert, Ziel blieb aber immer die Niederringung der Kubanischen Revolution durch ökonomische Knebelung. Mit der Regierungsübernahme von Obama entwickelten die USA neue Strategien. Er versuchte, die bis dahin erfolglosen Maßnahmen der USA durch eine "Konterrevolution auf Filzlatschen" zu ersetzen.
Die jüngste Verschärfung kam nun sechs Monate, nachdem sich die UNO (mit Ausnahme der USA und Israel) gegen die US-Blockade ausgesprochen hatten.
Trump kehrte nun zur alten Strategie zurück. Zudem müssen die Sanktionen gegen Venezuela und Kuba in Zusammenhang gesehen werden.
Kuba und Venezuela
Weitere Sanktionen sollen Kuba zwingen, seine Solidarität mit Venezuela aufzugeben, was Kuba selbst verständlich zurückweist. Zugleich wächst der Druck auf Venezuela. Denn eine siegreiche Konterrevolution dort hätte auch fatale Folgen für die kubanische Wirtschaft. Darauf zielte die US-Regierung, als sie nun z. B. Sanktionen gegen 34 venezolanische Schiffe und zwei ausländische Firmen, die Erdöl nach Kuba transportierten, verhängten. US-Sicherheitsberater John Robert Bolton geht davon aus, wenn Venezuela fällt, "dann wissen wir, Kuba ist der Nächste".
Mangelnde Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 2271/96
Diese für alle EU-Mitgliedsländer direkt bindende Verordnung gegen die Unterwerfung unter die US-Blockade ist eindeutig:
"Das Blockade-Statut gilt für die in seinem Anhang genannten extraterritorialen Rechtsvorschriften.
Es untersagt in der EU ansässigen Personen und Unternehmen ("Wirtschaftsteilnehmern"), die aufgeführten extraterritorialen Rechtsvorschriften zu befolgen – es sei denn, dies wird ihnen von der Kommission ausnahmsweise gestattet – und räumt ihnen für den Fall, dass sie durch die genannten Rechtsvorschriften Schaden erleiden, die Möglichkeit ein, von den verursachenden Personen oder Unternehmen eine Entschädigung zu verlangen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt." (Auszug Presserklärung der Europäischen Kommission, 6. August 2018)
Die Rechtslage ist also klar. Doch obwohl die EU-Staaten und die Bundesregierung in der UNO regelmäßig gegen die US-Blockade stimmen, unternehmen sie nichts. Geltendes Recht wird nicht umgesetzt. Wurde die Postbank etwa belangt, als sie sich rechtswidrig der US-Blockade unterwarf, indem sie sich weigerte, die Hurrican-Spendengelder des Netzwerks Cuba Informationsbüro nach Kuba zu überweisen? So könnte man noch mehrere Beispiele aufzählen. Bundesregierung und EU müssen sich endlich an ihr eigenes Recht halten und ihm Geltung verschaffen. Das ist der Mindestanspruch an einen Rechtsstaat.
Verstärken wir unseren Kampf gegen die völkerrechtswidrige Blockade.
Wir fordern:
- Schluss mit der Handels-, Wirtschafts-, und Finanzblockade gegen Kuba!
- Schluss mit der US-Blockade gegen Venezuela!
- Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 2271/96 durch die Bundesregierung und die EU!
- Hände weg von Kuba und Venezuela!