Am 1. November 2018 hat die UN-Generalversammlung zum 27. Mal in Folge die Beendigung der Handels-, Wirtschafts- und Finanzblockade der USA gegen Kuba gefordert. Das überwältigende Abstimmungsergebnis von 189 zu 2 Stimmen verdeutlicht die politische Isolation der USA in dieser Frage. Lediglich die USA und Israel stimmten gegen den Antrag Kubas. Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba verlangt insbesondere von der Bundesregierung die konsequente Umsetzung des von ihr unterstützten Beschlusses und die Anwendung geltenden Rechts, das eine Unterwerfung unter die Blockade verbietet.
Der Versuch der Trump-Regierung, durch das Einbringen von insgesamt acht Änderungsanträgen den Abstimmungsprozess zu sabotieren und zu ihren Gunsten zu entscheiden, ist gescheitert.
Kuba hatte zuvor in seinem Antrag nachgewiesen, dass Kuba die Blockade vom April 2017 bis März 2018 4,3 Milliarden US-Dollar gekostet hat. Dies ist das doppelt so viel, wie Kuba an Auslandsinvestitionen braucht. Seit Bestehen der Blockade waren es 933, 7 Milliarden US-Dollar, die sie an Schäden verursachte. Außerdem verstößt die Blockade durch die USA gegen die UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948. Diese Anklage der Kubaner bezieht sich auf die Auswirkung der Blockade auf das Gesundheitssystem. Demnach entstanden schwerste Beeinträchtigungen bei der Krankenversorgung aufgrund der Schwierigkeiten, im Ausland Medikamente, Instrumente und Ersatzteile für medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien zu kaufen. Dies – so wird es in dem Bericht dargelegt – erzeugt Leiden und Verzweiflung bei Patienten und Angehörigen gleichermaßen, weil sie nicht die richtigen Medikamente für die Behandlung einer Krankheit haben oder um Leben zu retten.
Die Blockade trifft aber auch die USA selber, da sie zu Reisebeschränkungen der US-Bürger nach Kuba führt oder Medikamente aus Kuba den US-Bürgern nicht zur Verfügung stehen.
Deshalb sollte das Signal der Abstimmung genutzt werden, die Blockade endlich zu beenden und in Deutschland sollten Firmen, die entgegen europäischem und deutschem Recht die US-Blockade hier anwenden, bestraft werden. Hier muss die Bundesregierung endlich dem mit der Verordnung Nr. 2271/96 des Europäischen Rates seit 22. November 1996 geltendem Recht, das eine Unterwerfung unter die Blockade unter Strafe stellt, Geltung verschaffen.
Weitere Informationen
CUBA VS BLOQUEO
Roland Armbruster
CUBA LIBRE 1-2019