Kuba privat – die Casas particulares

Seit Mitte der 90er Jahre ist es in Kuba möglich, ein Zimmer für einen individuellen, besonderen Aufenthalt – sozusagen mit »Familienanschluss« – als Tourist/-in zu mieten.


Relativ neu ist, dass die Anzahl der Vermieter nicht mehr durch staatliche Vorgaben begrenzt ist. Theoretisch kann heute jeder Zimmer vermieten. Dazu müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden.

Dies ist eine der Veränderungen, die im Zuge der Aktualisierung des sozial- und wirtschaftspolitischen Modells ergriffen wurde. Strategisch geht es um einen nachhaltigen und wachsenden Sozialismus. Eine der Grundlagen dafür ist die »Erholung« der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten außerhalb des staatlichen Sektors. Zu den ergriffenen Maßnahmen gehört die Ausweitung der Möglichkeiten der »Arbeit auf eigene Rechnung« (Trabajo por cuenta propia). Eine nun offenere Variante davon ist die (Privat) Vermietung von Zimmern an Touristen.

Diese erweiterten Möglichkeiten werden als sehr positiv eingeschätzt. Zurzeit gibt es in dem Stadtteil, in dem ich dieses Mal gewohnt habe (direkt hinter der Copelia), ca. 200 zu vermietende Zimmer. Dies hat Arbeitsplätze geschaffen und ist gut, weil es Tourismus mit verschiedenen Bedürfnissen und Interessen gibt.

Touristen, die Sonne, Stand und Meer wünschen und über die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten verfügen, gehen lieber in ein Hotel. Für Besucher/innen, die zusätzlich den direkteren Kontakt zu kubanischen Bevölkerung haben möchten, ist die Anmietung eines Zimmers eine kostengünstige und attraktive Möglichkeit.

Casas Particulares

Foto: Peter Knappe

Rechtliche Grundlagen für alle gesichert

Für die Familienangehörigen, die in der Wohnung gemeldet sind, muss ausreichend Wohnraum, mit entsprechenden sanitären Einrichtungen usw., verbleiben.

Die vermieteten Zimmer müssen jeweils über ein unabhängiges Bad (Dusche) und WC verfügen.

Vermieter

Die Vermieter; Foto: Peter Knappe


»Arbeitende auf eigene Rechnung« zahlen, wenn sie nicht schon Rentner/innen sind, in die Sozialversicherung (Rentenversicherung) ein. Es gibt einen Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag. Die Höhe des Beitrags, über den Mindestbeitrag hinaus, ist eine individuelle Entscheidung des Vermietenden. Er beeinflusst allerdings die Höhe der späteren Rente. Eine Krankenversicherung, vergleichbar wie bei uns gibt, es nicht, da für alle Kubaner/-innen die Gesundheitsversorgung nach wie vor kostenlos ist.

Beschäftigte (Vertragsarbeiter/-innen = Contradados , die für »Cuenta Propistas« arbeiten, haben alle Rechte wie andere Beschäftigte auch. Sowohl die Vermieter/-innen, als auch deren Beschäftigte haben das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren (Gewerkschaft der Beschäftigten in Hotelgewerbe und Tourismus).

Die »Rendadores« (Vermieter) zahlen für jedes zu vermietende Zimmer durchschnittlich 35 CUC (Peso konvertible) pro Monat, unabhängig davon, ob sie Vermietungen haben oder nicht. Die Höhe dieser Abgabe ist unter anderem abhängig von der Lage und der Ausstattung der zu vermietenden Zimmer.


Zusätzlich zu dieser Abgabe machen die Vermieter eine jährliche Steuererklärung über ihre Einnahmen. Auf diese werden 10 Prozent Steuern erhoben. Die Steuern sind dann in »moneda nacional« (CUP) zu entrichten.

Vermieter/-innen leisten einen nicht unwesentlichen Anteil an den Steuereinnahmen. Diese sind auch Bestandteil der Planungsdaten des Staatshaushaltes bis in die Gemeinden.

Wenn die vermieteten Zimmer auf Grund der guten Lage und der guten Standards entsprechend angenommen werden, dann ist es keine Seltenheit, dass beispielsweise bei zwei vermieteten Zimmern 60 000 CUP im Jahr als Steuern abgeführt werden.

Bei der Steuererklärung werden Investitionen (neue Klimaanlage: 600 CUC) zu einem bestimmten Anteil gegen die Einnahmen gerechnet.

Kontrollen finden auf zwei Ebenen statt:
1. Migration (Innenministerium)
2. Konditionen (Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit)

Es gibt ein Gästebuch, in das alle Gäste und die Dauer ihres Aufenthaltes eingetragen werden müssen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird sanktioniert. (beispielsweise: Geldstrafe 1.000 CUC). Diese Sanktionen können bis zum Verlust der Wohnung führen.

Das Gästebuch ist einerseits Kontrolle darüber, wer sich zu welchem Zeitpunkt in der Wohnung aufhält. Andererseits ist dieses Gästebuch Grundlage für die Steuererklärung, welche bei der ONAT (Oficina Nacional Administración Tributaria = Nationales Büro für Abgabenverwaltung) eingereicht wird.

Kubanische wie auch ausländische Besucher/-innen der eingetragenen Gäste werden, insbesondere, wenn diese übernachten, normalerweise ebenfalls registriert, allerdings nicht im offiziellen Gästebuch. Dies dient zum einen der Sicherheit der Gäste und der Wohnung. Zum anderen verpflichten sich Vermieter/-innen in einem entsprechenden Vertrag, dass sie unter anderem Prostitution oder die Ausbeutung von Kindern nicht fördern.

Schwarze Schafe im Gewerbe

Nicht alle Vermieter sind seriös, will heißen, das sie Standards, wie fließendes Warmwasser, Klimaanlage, Fernseher usw. anbieten, die dann nicht erfüllt werden. Das gleich gilt für das Frühstück. Hier sollte darauf geachtet werden, dass klar definiert ist, was ein solches umfasst und welcher Preis dafür zu zahlen ist. Dies sollte am besten schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich erst am Ende des Aufenthaltes zu zahlen, denn wenn Standards nicht erfüllt werden, dann ist es für Touristen fast unmöglich, seine Rechte nachträglich durchzusetzen.


CUBA LIBRE Peter Knappe

CUBA LIBRE 4-2015