Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode
Drucksache 9/870, 6.10.81
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Spranger, Dr. Mertes Gerolstein), Broll, Fellner, Gerlach (Obernau), GrafHuyn, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Klein (München), Dr. Laufs, Maaß, Dr. Miltner, Dr. Möller, Rühe, Dr. Stercken, Volmer, Weiß, Dr. Hüsch und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 9/804 -
Zusammenarbeit mit kommunistischen Organisationen in der Auswärtigen Kulturpolitik
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt – 011 – 300.14 - hat mit Schreiben vom 5. Oktober 1981 die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern wie folgt beantwortet:
1. In welcher Form ist das Auswärtige Amt, sei es über die Zentrale, sei es über die Botschaft, am Zustandekommen und an der Durchführung der Ausstellung beteiligt, insbesondere welche Art finanzieller und personeller Unterstützung wird dafür gewährt?
Die Pressemeldungen, auf welche sich die Kleine Anfrage stützt, sind in wesentlichen Teilen unrichtig. Richtig ist, daß in Havanna/Kuba vom 2. bis zum 30. September 1981 eine Ausstellung realistischer Druckgrafik aus der Bundesrepublik Deutschland stattfand. Träger der Ausstellung war die "Freundschaftsgesellschaft Bundesrepublik Deutschland – Kuba e.V." mit Sitz in Bonn. Das Auswärtige Amt war, seiner ständigen Praxis bei Auslandsausstellungen entsprechend, nicht Veranstalter oder Mitveranstalter. Es hat jedoch die Ausstellung durch einen Zuschuß in Höhe von 74.000 DM gefördert. Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Havanna/Kuba hat mit Billigung des Auswärtigen Amts dem Katalog der Ausstellung ein Vorwort beigegeben und bei der Eröffnung gesprochen.
Mit dieser Veranstaltung war es zum ersten Mal seit Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Kuba und der Bundesrepublik Deutschland (1975) möglich, der Bevölkerung des Landes einen Ausschnitt aus der deutschen Gegenwartskultur vorzustellen. Die Ausstellung wurde lebhaft besucht und hat auch in den kubanischen Medien eine erfreuliche Publizität gefunden. Das mit ihrer Förderung verbundene kulturpolitische Ziel wurde damit erreicht.
Auf die Auswahl der Exponate hat das Auswärtige Amt, das die Freiheit der Kunst respektiert, keinen Einfluß genommen. Es hat dem Veranstalter sachkundige Berater vorgeschlagen ,die bei der Auswahl mitgewirkt haben.
2. Wer hat für die "Freundschaftsgesellschaft BRD/Kuba" die Verhandlungen über die Förderung durch das Auswärtige Amt oder die Botschaft geführt oder sich sonst für das Zustandekommen solcher Förderung eingesetzt?
Die Verhandlungen über die Förderung durch das Auswärtige Amt haben Vorstandsmitglieder der Gesellschaft geführt. Die deutsche Botschaft in Havanna hat in Übereinstimmung mit der kubanischen Regierung das Projekt befürwortet.
3. In welcher Weise hat sich das Auswärtige Amt oder die Botschaft über den Charakter der "Freundschaftsgesellschaft BRD/Kuba" informiert?Ist dabei der Bundesminister des Innern beteiligt worden? Sind die Verfassungsschutzberichte der Bundesregierung und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage betr. DKP-beeinflußte "Freundschaftsgesellschaften" vom 12. Juni 1980(Drucksache8/4188) und das von der "Freundschaftsgesellschaft selbst mit einer Erklärung vom 29. September 1980 bekanntgemachte Urteil des LAG Niedersachsen beigezogen worden, in dem es heißt: Es bedarf dabei keiner Feststellung, daß es sich bei dieser Freundschaftsgesellschaft ebenfalls, wie bei der DKP, um eine verfassungsfeindliche Organisation handele. Sie ist jedenfalls weitgehend kommunistisch unterwandert."?
4. Welche Rolle für die Förderungsentscheidung hat die Tatsache gespielt, daß der DKP-Funktionär H. E. Gross Vorsitzender,
der DKP-Funktionär und Gesellschafter des zum DKP-Bereich gehörenden Reisebüros "hansatourist", A. Rann, Schatzmeister,
das DKP-Parteivorstandsmitglied F. Noll Vorstandsmitglied und verantwortlicher Redakteur von "cuba libre - Informationen der Freundschaftsgesellschaft BRD/Kuba" ist,
weitere DKP-Mitglieder dem Vorstand angehören und nicht nur aus diesem Umstand die vollständige Beherrschung der Gesellschaft durch die DKP offenkundig wird?
Von einer "vollständigen Beherrschung der Gesellschaft durch die DKP",wie sie von den Fragestellern vermutet wird, kann keine Rede sein. Nach den der Bundesregierung bekannten Informationen ist viel mehr nur eine Minderheit ihrer Vorstandsmitglieder dieser Partei zuzurechnen. Eine erheblich größere Zahl der Vorstandsmitglieder gehört einer demokratischen Partei an.
Das Auswärtige Amt hat sich bei der Förderung dieses Projekts an den bereits in der von den Fragestellern zitierten Antwort der Bundesregierung vom 9. Juni 1980 (Drucksache8/4188) gesteckten Rahmen gehalten. Die Bundesregierung hat darin erklärt, sie verkenne einen unterschiedlichen Einfluß der DKP auf bestimmte Organisationen, darunter die "Freundschaftsgesellschaft Bundesrepublik Deutschland-Kuba e.V.",nicht. Sie habe jedoch schon in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 24. Januar 1980 (Drucksache8/3615) daraufhingewiesen, daß in den von der DKP beeinflußten Organisationen die demokratisch eingestellten Mitglieder sich zu ihren Positionen bekennen, sie verteidigen und sie gegen andere durchsetzen sollen. Sie hat in der gleichen Antwort erklärt, daß gegen eine projektbezogene Förderung dieser Freundschaftsgesellschaften keine Bedenken bestehen.
Dementsprechend ist verfahren worden.
5. Welche Gründe sprachen nach Auffassung des Auswärtigen Amtes dafür, ausgerechnet einer vollständig kommunistisch beherrschten Gruppe, die unter keinem Gesichtspunkt dazu prädestiniert ist, unser Land nach außen hin zu vertreten, Förderung in verschiedener Form angedeihen zu lassen?
Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Das Auswärtige Amt hätte einer "vollständig kommunistisch beherrschten Gruppe" keine Förderung angedeihen lassen.
6. Hat die Bundesregierung der Verwendung des Bundesadlers auf dem Katalog der Ausstellung zugestimmt? Wenn nein, was unternimmt sie gegen die unberechtigte Verwendung?
Die Bundesregierung hat der Verwendung des Bundesadlers auf dem Umschlag des Katalogs neben dem kubanischen Staatswappen nicht zugestimmt. Seine unbefugte Benutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Auswärtige Amt hat, als es davon erfuhr, die Gesellschaft darauf hingewiesen. Im übrigen ist ein außenpolitischer Schaden nicht entstanden.
7. Welche vorgesehene Förderung welcher Art auch immer zugunsten der "Freundschaftsgesellschaft BRD/Kuba" steht noch aus? Ist die Bundesregierung bereit, diese und jede weitere Förderung der Gesellschaft sofort einzustellen, solange sich deren Charakter nicht grundlegend ändert?
Anträge auf Förderung weiterer Projekte der Gesellschaft liegen nicht vor. Zu Satz 2 gilt das oben zu Nummern 3 bis 4 Gesagte.
8. Ist zu besorgen, daß das Auswärtige Amt künftig rechts- oder linksextremistische Gruppen entweder wissentlich oder wegen unzureichender Feststellungen über ihren Charakter als Instrumente auswärtiger Kulturpolitik einsetzen und fördern wird?
Abgesehen davon, daß das Auswärtige Amt und die Bundesregierung insgesamt weder rechts -noch linksextremistische Gruppen fördern, handelt es sich im vorliegenden Falle nicht um eine Förderung der "Freundschaftsgesellschaft Bundesrepublik Deutschland-Kuba e.V.", sondern um die Unterstützung einer von dieser veranstalteten Ausstellung, die im Interesse der deutschen auswärtigen Kulturpolitik lag.
CUBA LIBRE 3-1981, Extraausgabe