editorial

Die einen nennen es verharmlosend Embargo – also das Verbot von Einfuhr oder Ausfuhr von Waren eines Staates durch einen anderen, meist als Sanktion gedacht. Gegen Kuba gibt es aber kein Embargo, sondern eine Blockade. Und zwar eine Wirtschafts-, Handels und Finanzblockade der USA. Diese wirkt aber nicht, wie ein Embargo, nur zwischen beiden Staaten, sondern völkerrechtswidrig extraterritorial: das heißt, betrifft die Beziehungen Kubas zu Unternehmen in allen Staaten. Die anderen nennen somit es einen Wirtschaftskrieg.

Kubas Außenminister Bruno Rodríguez bezeichnete die seit über 60 Jahren aufrechterhaltene US-Blockade gegen sein Land als "Akt der wirtschaftlichen Kriegsführung", der vor allem der Bevölkerung schade. "Die US-Regierung verstärkt den Druck auf Regierungen, Bankinstitute und Unternehmen in aller Welt, die an Beziehungen zu Kuba interessiert sind, und verfolgt alle Quellen von Deviseneinnahmen im Land, um einen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu provozieren", kritisierte er.

Damit sprach er die Zielsetzung der Blockade an, die 1960 ganz offen von Lester D. Mallory als damaligem stellvertretenden Staatssekretär der US-Regierung für Angelegenheiten der westlichen Hemisphäre in einem von ihm verfassten Papier kommuniziert wurde: Das "Verbot von Lieferungen und Geldzahlungen" solle "die Ökonomie schwächen, zu sinkenden Einkommen führen, Hunger, Elend und Verzweiflung erzeugen und so zum Sturz der Regierung beitragen".

Rodríguez betonte 2021 vor der UNO: "... Die Blockade ist eine massive, flagrante und systematische Verletzung der Menschenrechte der gesamten kubanischen Bevölkerung. Gemäß Artikel IIc der Genfer Konvention von 1948 stellt sie einen Akt des Völkermords dar ... Es handelt sich um einen extraterritorialen Wirtschaftskrieg gegen ein kleines Land, das durch die Rezession und die globale Wirtschaftskrise, die durch die Pandemie verursacht wurde, die uns dringend benötigte Einnahmen entzogen hat, bereits stark beeinträchtigt ist."

Mit dieser Sonderausgabe der Cuba Libre wollen wir die Abstimmung über die Blockade vor der UNO und die Aktivitäten der Solidaritätsorganisationen dokumentieren.

Die USA wurden einhellig mit 185 Stimmen (Weltengemeinschaft) bei zwei Gegenstimmen (USA und Israel) verurteilt.

Aber das reicht nicht, denn es müssen auch Taten der Regierungen folgen. Es wird also eine wichtige Aufgabe der Kuba-Solidarität in Deutschland bleiben, die Bundesregierung und die EU dazu zu bringen, hier geltendes Recht umzusetzen und endlich gegen Unternehmen vorzugehen, die sich der Blockade unterwerfen.

Verstärken wir unsere Anstrengungen!

CUBA LIBRE Marion Leonhardt

CUBA LIBRE Extraausgabe 2023