Gesetz über den Verkauf von Motorfahrzeugen

Cuba verabschiedete das Gesetzesdekret 292, gültig ab 1. Oktober 2011 zusammen mit mehreren Ministerialerlassen zur Erleichterung der Besitzübertragung von Motorfahrzeugen durch Kauf und Verkauf oder Schenkung zwischen cubanischen Bürgern.

Die neuen Vorschriften wurden in der "Gazeta Oficial" veröffentlicht und stehen im Einklang mit der Richtlinie 286, die während des 6. Parteikongresses der PCC im letzten April beschlossen wurde.

Kauf und Verkauf werden von einem öffentlichen Notar durchgeführt, eine vorherige Genehmigung ist nicht notwendig.

Die jetzt veröffentlichten Dokumente führen eine Steuer auf den Übertrag von Gütern und Schenkungen oder Erbschaften für die Käufer oder die Begünstigten ein, sowie eine persönliche Einkommenssteuer für den Verkäufer. In beiden Fällen wird die Steuer auf 4% des Fahrzeugwertes festgesetzt.

Festgelegt ist darin auch, dass Bürger mehr als ein Motorfahrzeug besitzen können, unabhängig vom Herstellungsdatum. Bisher durften nur Autos, die vor 1959 nach Cuba eingeführt worden waren, ge- und verkauft werden.

Logo CUBA LIBRE Quelle: Cuban News Agency

CUBA LIBRE 4-2011