Miami/Havanna. Der Fall der in den USA zu langjährigen Haftstrafen verurteilten "Cuban Five" sorgt weiter für Spannungen zwischen Havanna und Washington. Wie kubanische Medien berichten, hat die für den Fall zuständige Richterin in Südflorida einen Ausreiseantrag des noch inhaftierten René González abgelehnt, der am 7. Oktober aus dem Gefängnis entlassen werden soll.
González sitzt seit bereits 13 Jahren in einer Haftanstalt im US-Bundesstaat Pennsylvania eine Haftstrafe ab. Die Richterin Joan Lenard hat nun verfügt, dass der kubanische Staatsbürger auch nach seiner bevorstehenden Freilassung drei Jahre in den USA verbleiben muss. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin Caroline Heck Miller vom 25. März dieses Jahres. Nach Angaben der Richterin müssten die US-Justizbehörden das Bewährungsverhalten González´ in dieser Zeit bewerten.
Bei den Cuban Five – Gerardo Hernández, Ramón Labañino, René González, Antonio Guerrero und Fernando González – handelt es sich um fünf Kubaner, die im September 1998 verhaftet worden waren. Sie hatten im Auftrag der kubanischen Regierung gewaltbereite Gruppen des kubanischen Exils in den USA infiltriert und sind in den USA daraufhin der Spionage angeklagt sowie verurteilt worden.
Kuba-Solidaritätsgruppen in den USA kritisierten die Verfahren als politische Justiz. Auch die dreijährige Ausreisesperre für René González lehnten sie als "zusätzliche Strafe" ab. So sei es González nicht möglich, nach Kuba zu seiner Familie zurückzukehren. Der Ehefrau des politischen Gefangenen, Olga Salanueva, wird seit mehreren Jahren die Einreise in die USA verwehrt, wogegen unter anderem die Menschenrechtsorganisation Amnesty International Protest eingelegt hat.
(hneu/pl) - amerika21.de - 21.09.2011
CUBA LIBRE 4-2011