Bei der Umgestaltung der Arbeitsplätze gehen die cubanischen Stellen systematisch vor:
Dabei sind folgende Eckpunkte der Vorgehensweise erarbeitet worden:
Bewiesene Eignung - Expertenkommission - Lohnausgleich - Ausnahmeregelungen der sozialen Sicherheit - Anstellungsalternativen - Lösung von Konflikten - Freistellung Werktätiger - soziale Sicherheit.
Die Expertenkommissionen bilden das beratende Organ, dessen Hauptaufgabe es ist, dem Leiter einer Arbeitsstelle Empfehlungen zur Bestimmung der nachweislich besten Eignung von Beschäftigten für deren Verbleib in der Arbeitsstelle zu geben.
Die Kommission wird auf der Vollversammlung der Werktätigen in offener Abstimmung gewählt, auf der Grundlage demokratischer Prinzipien. Auf dieser Vollversammlung werden auch die von der Leitung und von der Gewerkschaft eingesetzten Mitglieder der Kommission vorgestellt. Auf ihrer ersten Sitzung wählt sie ihren Leiter. Sie analysiert Anträge auf Überprüfung und gibt dem vorstehenden Leiter ihre Empfehlung, der daraufhin seine endgültige Entscheidung trifft. Unter Eignung versteht man insbesondere, dass die Durchführung der Arbeit mit der erforderlichen Effektivität, Qualität und Produktivität stattfindet. Anhand konkreter Arbeitsergebnisse und nachgewiesener Erfahrung und Kenntnisse, der Erfüllung von Verhaltensnormen und der festgelegten Disziplin wird dies in der staatlich unterstützten Einrichtung belegt.
Freigestellte Werktätige
… sind diejenigen, die durch die Einsparung von Arbeitsplätzen anderweitig eingesetzt werden müssen, aufgrund von:
* Vorgängen der Umorganisierung der Organe, Organismen der Zentralen Verwaltung des Staates und anderer Einrichtungen des Landes;
* Rationalisierungsverfahren wegen struktureller Umgestaltungen und Umwandlungen von Arbeitsstellen;
* Zusammenlegung oder Auflösung von Arbeitsstellen;
* technischer oder technologischer Veränderungen;
* Einschränkungen des Tätigkeitsvolumens;
* sowie Studien der Arbeitsorganisation und anderer Maßnahmen, die eine rationellere Nutzung der Arbeitskräfte ermöglichen.
Bestimmt wird der Freizustellende sowie der Verbleibende vom Leiter der Arbeitsstelle nach vorheriger Befragung der entsprechenden Gewerkschaftsorganisation unter Beachtung der Empfehlungen der Expertenkommission.
Unter dieser Analyse fallen die unter zeitlich unbegrenzten Verträgen stehenden Werktätigen, die einen Arbeitsplatz innehaben, und diejenigen, die auf bestimmte Zeit unter Vertrag sind, um den Sozialen Dienst zu leisten, sowie auch jene Beschäftigten, die, auch wenn das Arbeitsverhältnis ständigen Charakter trägt, nach den dazu herausgegebenen spezifischen Regelungen befristete Verträge unterzeichnen. Die Bestimmung der Kader und Leiter, die weiterarbeiten und derer, die freigestellt werde, wird von den Behörden und Organen bestimmt, die die entsprechende Vollmacht haben, in Übereinstimmung mit bestehenden gesetzlichen Vorschriften oder den spezifischen Dienstanweisungen, um die es geht. Die gleiche Behandlung erfahren die Funktionäre.
Fragen der Sozialen Sicherheit
Der Beschäftigte, der in dem Moment, in dem er als freigestellt erklärt wird, eine Rente wegen teilweiser Invalidität erhält, erhält diese weiterhin, neben dem Lohnausgleich, der ihm zusteht, so lange er als freigestellt erklärt wird.
Der freigestellte Beschäftigte, der während der Zeit, in der er einen Lohnausgleich erhält, die Voraussetzungen des Alters und der geleisteten Arbeitsjahre erreicht, die das Gesetz der Sozialen Sicherheit vorschreibt, kann die Gewährung von Altersrente beantragen, wobei die Akten für dn Rentenantrag noch den Vorschriften des erwähnten Gesetzes von dem Zentrum in die Wege geleitet werden, das ihn als freigestellt erklärte, und im Todesfall oder dem mutmaßlichen Todesfall werden sie zugunsten der Verwandten bearbeitet, die ein Anrecht haben.
Der freigestellte Werktätige, der seine Arbeitsstelle verlässt, weil er ohne Rechtfertigung, den vorgeschlagenen Arbeitsplatz ablehnt, hat das Recht, eine Altersrente zu beantragen, wenn er das notwendige Alter und die geleisteten Arbeitsjahre erreicht hat.
Dem zeitweise oder definitiv versetzten Beschäftigten, bzw. demjenigen, der einen Lohnausgleich erhält, werden die Leitungen der Sozialversicherung, auf die er einen Anspruch hat, die sich auf Beihilfe wegen Krankheit oder Unfall beziehen, in der Arbeitsstelle ausgezahlt, in der er arbeitet.
Eine werktätige Frau, die als freigestellt erklärt wurde und zeitweilig versetzt worden ist oder einen Lohnausgleich erhält und den Moment erreicht, in dem ihr der Schwangerschaftsurlaub zusteht, erfährt die Behandlung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, durch die Arbeitsstelle ihrer Herkunft oder durch diejenige, die an deren Stelle getreten ist, bzw. Falls diese nicht existiert, durch die Arbeitsstelle, die der Leiter des entsprechenden Organismus oder des entsprechenden Verwaltungsrates festlegt.
Lohnausgleich
Der innerhalb des staatlichen Sektors zeitweilig oder definitiv versetzte Beschäftigte erhält den Lohn oder das Gehalt für die Stelle, die er neu einnimmt, in Übereinstimmung mit den nach dem geltenden Recht anzuwendenden Zahlungsformen und -systemen.
Der freigestellte Werktätige, der nicht auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden kann, erhält als Lohn- bzw. Gehaltsausgleich das gesamte Grundgehalt eines Monats, wonach das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt wird. Wenn dieser Monat verstrichen ist, der Werktätige noch keine neue Anstellung finden konnte und er zehn oder mehr Dienstjahre geleistet hat, wird das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten und er kann einen Lohnausgleich von 60% des Grundgehaltes in folgender Weise erhalten:
A) bis zu einen Monat für die Werktätigen, die zwischen zehn und neunzehn Dienstjahre aufzuweisen haben;
B) bis zu zwei Monaten für die Werktätigen, die zwischen zwanzig und fünfundzwanzig Dienstjahre nachweisen;
C) bis zu drei Monaten für die Werktätigen, die zwischen sechsundzwanzig und dreißig Dienstjahre nachweisen;
D) bis zu fünf Monaten für die Werktätigen, die mehr als dreißig Dienstjahre nachweisen.
Ein freigestellter Werktätiger, der ungerechtfertigt den Vorschlag eines neuen Arbeitsplatzes im staatlichen Sektor nicht akzeptiert, hat nur das Recht, von der Verwaltung den Lohnausgleich zu erhalten, die 60% des Grundgehaltes eines Monats entspricht, wonach das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Anstellungsalternativen
* Freie Arbeitsplätze mit definitivem oder zeitweiligem Charakter, innerhalb oder außerhalb der Einrichtung oder des Organismus, für die der Werktätige die geforderten Voraussetzungen besitzen muss, und die unbedingt besetzt werden müssen;
* selbständige Gewerbetätigkeit;
* Vergabe von Ländereien zur Nutznießung weitere Formen der Beschäftigung im nichtstaatlichen Sektor.
der Einrichtungen gesamtnationaler oder örtlicher Zuordnung, die autorisiert sind, Werktätige als freigestellt zu erklären, werden für den möglichen Vorschlag zur Versetzung dieser Bewschäftigten vor Beginn des Verfahrens mit den entsprechenden Arbeitsämtern die Alternativen der Beschäftigten, über die das Territorium verfügt, koordinieren. Dies schließt nicht aus, dass der Werktätige selbst seine Versetzung in eine beliebige Einrichtung oder ein anderes Arbeitsverhältnis organisiert.
Lösung von Konflikten
Im Fall, dass der Beschäftigte Verletzungen der förmlichen Aspekte der Normen und des angewendeten Vorgehens gestellt, hat er das Recht auf Einspruch vor dem Arbeitsjustizorgan der Herkunft oder, an seiner Stelle, demjenigen, das die arbeitsrechtlichen Konflikte der Einrichtung löst, übereinstimmend mit dem spezifischen gültigen Verfahren, nach dem das Arbeitsrecht angewendet wird. Wenn eine der beiden Parteien mit der Entscheidung des Arbeitsjustizorgans der Herkunft nicht einverstanden ist, kann sie eine Klage beim entsprechenden Gemeindegericht einreichen.
Ausnahmeregelungen der sozialen Sicherheit
Für die Werktätigen, die mit 25 oder mehr Dienstjahren für freigestellt erklärt werden, keine neue Arbeit erhalten können und im Verlauf der nächsten fünf Jahre die vom Gesetz geforderte Voraussetzung für die stufenweise Erhöhung des Rentenalterseintritts erreichen, entfällt die Anforderung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, um Altersrente beziehen zu können, ebenso wie für deren Angehörige, die im Todesfall des freigestellten Beschäftigten das Recht auf Rente haben.
Wenn es "freigestellt" geltenden Beschäftigten nicht möglich ist, eine Arbiet aufzunehmen, können sie einen Antrag auf einen einstweiligen außerordentlichen Geldbezug aus der Sozialhilfe stellen. Dieser wird vom Direktor für Arbeit der Gemeinde dem Präsidenten des zuständigen Rates der Gemeindeverwaltung der Poder Popular (Volksmacht) vorgelegt und bearbeitet. Er stellt die Genehmigung oder Ablehnung aus.
BO
Quelle: Granma Internacional (deutsche Ausgabe, leicht gekürzt)
CUBA LIBRE 1-2011