Die Fünf unterwanderten seit Anfang der 90er Jahre exilkubanische terroristische Gruppen in Südflorida und informierten die kubanischen Behörden über deren geplante Terroranschläge auf Kuba. So konnten über 170 Anschläge verhindert werden. (1999 beklagte Kuba vor der UNO 3.478 Tote und 2.099 Invalide aufgrund von Miami aus geplanten und ausgeführten Terroranschlägen)
16. und 17. Juni 1998: Nach einer diskreten Vermittlung durch Gabriel Garcìa Márquez im Weißen Haus übergibt die kubanische Regierung einer Delegation des FBIs in Havanna umfangreiches Aktenmaterial über die terroristischen Aktivitäten in Südflorida, ohne ihre Informanten zu nennen.
12. September 1998: Unter Leitung des damaligen FBI-Chefs in Miami, dem Freund der dort maßgeblichen exilkubanischen Gruppen Héctor Pesquera verhaftet das FBI 10 Mitglieder des "Wasp Network", des kubanischen Agentennetzwerks. Der Staatsanwaltschaft gelingt es, fünf von ihnen zur "Kooperation zu bewegen" (Sie erhalten die üblichen Strafen für illegale Agententätigkeit). Die anderen Fünf verschwinden für 17 Monate in Isolationshaft und werden in 26 Anklagepunkten der Verschwörung zur Spionage und im Fall von Gerardo Hernández auch zu Verschwörung zum Mord angeklagt.
Juni 2011: Nach einem beispiellosen 6-monatigen Prozess werden die Fünf von einer eingeschüchterten Jury in Miami-Dade trotz fehlender Beweise und gegenteiliger Zeugenaussagen hoher Militärs in allen Punkten der Anklage für schuldig gesprochen, im Dezember 2001 zu bis zu zweimal lebenslänglichen Strafen verurteilt und danach auf 5 verschiedene weit über die USA verstreute Hochsicherheitsgefängnisse verteilt.
April – Mai 2003: Nachdem der 11th Circuit Court of Appeals in Atlanta die Prozessakten der Fünf erst im Januar 2003 aus Miami erhalten hat, setzt er den Berufungsabgabetermin für die Verteidigung auf den 7. April 2003 fest. Der Termin konnte jedoch nicht eingehalten werden, denn Ende Februar bzw.
Anfang März 2003 kamen alle Fünf in ihren jeweiligen Gefängnissen in Isolationshaft, die zunächst für ein Jahr gelten, aber danach beliebig verlängert werden können sollte. Aufgrund internationalen Protestes, auch von Amnesty International, wurden sie nach einem Monat daraus entlassen.
10. März 2004: Mündliche Anhörung durch drei Richter aus Atlanta in Miami (unter internationaler Beobachtung, u.a. von Rechtsanwalt Eberhard Schultz aus Deutschland)
27. Mai 2005: Die UN-Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen der Menschenrechtskommission in Genf veröffentlicht ihr Urteil. In ihrer Stellungnahme Nr. 19/2005 (Vereinigte Staaten von Amerika) heißt es, die Inhaftierung der fünf kubanischen Gefangenen sei "ein Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes für Zivile und Politische Rechte und entspricht nach Untersuchung des Falles vor der Arbeitsgruppe der Kategorie III der anwendbaren Kategorien".
09. August 2005: Das Drei-Richter-Gremium des Bundesgerichtes in Atlanta veröffentlicht sein Urteil in einer 93-seitigen Begründung, wonach die Strafurteile wegen der vorurteilsträchtigen Atmosphäre bei der Verhandlung in Miami-Dade aufgehoben und der Prozess an einem neutralen Ort wieder aufgenommen werden sollte.
31. Oktober 2005: Dem Einspruch der Bundesstaatsanwaltschaft und der Beantragung einer EnBanc-Anhörung vor allen 12 Richtern des Berufungsgerichtes in Atlanta wird stattgegeben.
14. Februar 2006: Mündliche Anhörung vor den 12 Richtern unter internationaler Beobachtung, u.a. auch wieder von Rechtsanwalt Eberhard Schultz.
09. August 2006: Das 12-Richter-Gremium hebt das Urteil des Drei-Richter-Gremiums von Atlanta nach einer 10:2-Abstimmung wieder auf. (1 Richter des 3-Richter-Gremiums war inzwischen aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden)
20. November 2006: Die Verteidigung legt erneut Berufung gegen die verbleibenden 9 Hauptanklagepunkte ein, um sie von den 2 Richtern aus dem ehemals 3-Richter-Gremium in Atlanta prüfen zu lassen.
20. August 2007: Dritter Anhörungstermin vor einem 3-Richter-Gremium in Atlanta. Unter den 50 internationalen Beobachtern: Rechtsanwalt Eberhard Schultz und Völkerrechtler Norman Paech aus Deutschland.
04. Juni 2008: Das 3-Richter-Gremium von Atlanta bestätigt die Urteile für Gerardo Hernández von zweimal lebenslänglicher Haft zuzüglich 15 Jahren und René González von 15 Jahren Haft.
Die Urteile für Ramón Labañino von lebenslänglicher Haft zuzüglich 18 Jahren, Antonio Guerrero von lebenslänglicher Haft zuzüglich 10 Jahren und für Fernando González von 19 Jahren Haft werden für revisionsbedürftig gehalten und an das Gericht in Miami zurückverwiesen.
Jeweils aktuelle Informationen über die Reaktion der Anwälte und die weltweiten Protest sowie auch zu bisherigen Verweigerung des Besuchsrechtes für zwei der Ehefrauen der Fünf können Sie vor allem folgenden Websites entnehmen:
www.freethefive.org,
www.antiterroristas.cu,
www.thecuban5.org und auf deutsch
www.miami5.de
CUBA LIBRE 3-2008