Am Nachmittag des 27. Februar 2004 übergab der Leiter der Kuba-Abteilung des US-State-Department der Interessenvertretung Kubas in Washington die Diplomatische Note 058/2,
in der erklärt wird, dass das State Department mit sofortiger Wirkung nur noch alle 3 Monate einmal Reisen zu konsularischen Besuchen bei "kubanischen Staatsangehörigen", die in nordamerikanischen Gefängnissen einsitzen, genehmigen wird.
Diese Maßnahme bedeutet praktisch, dass die monatlichen Konsularbesuche kubanischer Diplomaten in Washington bei unsere Fünf Helden, die in US-Gefängnissen gefangen gehalten werden, auf Beschluss der Regierung der Vereinigten Staaten von jetzt an nur noch alle drei Monate erfolgen können.
Das Ministerium für Auswärtige Beziehungen verurteilt diesen neuerlichen Angriff auf unsere Fünf Helden – ein Angriff, der sich einer langen Kette von übergriffen, psychologischen Folterungen und Verletzungen der elementarsten Menschenrechte durch die Regierung der Vereinigten Staaten seit Beginn der Verhaftung der Fünf im Jahre 1998 angliedert.
Mit dieser Maßnahme demonstriert die US-Regierung ein weiteres Mal all ihre Grausamkeit und Unvernunft in ihrem nutzlosen Unterfangen, den unbezähmbaren Geist unserer Genossen zu brechen.
Dieser Beschluss verletzt in flagranter Weise das Völkerrecht und insbesondere die Wiener Konvention über Konsularbeziehungen von 1963, die in mehreren Artikeln die von den Vereinigten Staaten zu gewährenden Erleichterungen klar festlegt, damit die diplomatischen Missionen ungehinderten Zugang zu ihren im betreffenden Land gefangen gehaltenen Staatsbürgern haben können.
Diese ungerechte Maßnahme gegen unsere Fünf Helden, die politische Häftlinge des US-Imperiums sind, wird es – abgesehen von anderen unmittelbaren Konsequenzen – unmöglich machen, unsere Genossen vor dem für den 10. März 2004 anberaumten Appellationsverfahren aufzusuchen, weil – wie von Mitarbeitern des State Departments zum Ausdruck gebracht – die Besuche des 1. Quartals bereits erschöpft und folglich die nächsten Besuche erst ab dem 1. April 2004 vorzusehen seien. Auf diese Weise werden das ebenfalls in der Wiener Konvention enthaltene Recht unserer diplomatischen Mitarbeiter auf Unterstützung des Verteidigungsverfahren unserer Genossen und natürlich auch das Recht letzterer auf Unterstützung durch unsere diplomatische Mission behindert.
Dieser neuerliche Angriff folgt auf die kürzlich erteilten Ablehnungen des State Departments, dass kubanische Mitarbeiter Angehörige unserer Helden bei ihren Aufenthalten in den Vereinigten Staaten begleiten dürfen; er schließt sich den wiederholten Visa-Verweigerungen für Olga Salanueva und Adriana Pérez, die 'Ehefrauen von René und Gerardo, und der Hinauszögerung der Visa-Erteilung für Familienangehörige an – unter ihnen heldenhafte Mütter unserer Genossen, die seit August und September 2003 auf eine Antwort vom nordamerikanischen State Department warten.
Kuba unterstreicht erneut, dass weder diese Angriffe, noch irgendeine weitere Niederträchtigkeit die Unerschütterlichkeit, die Moral und die edle Gesinnung unserer Fünf Helden, ihrer Angehörigen und unseres Volkes besiegen werden können.
Granma, 05.03.2004
CUBA LIBRE 2-2004