Bush setzt Klageklausel bei Cuba-Sanktionen nochmals aus

Der US-Präsident George W. Bush hat die Umstrittene Klagemöglichkeit gegen ausländische Firmen weiter ausgesetzt. Konzerne aus Drittstaaten sind also zumindest bis Ende Januar 2002 vor US-Klagen sicher. Bush gab zu verstehen, dass er wie sein Vorgänger Bill Clinton aus Rücksicht auf die europäischen Verbündeten gehandelt hat.

"Echte Differenzen über die besten Methoden, einen Wandel auf Cuba zu erreichen, bestehen weiter zwischen den USA und unseren Verbündeten", so Bush in einer Stellungnahme. Aber die Europäische Union habe ihr Ziel bekräftigt, einen friedlichen Übergang zur Demokratie in dem kommunistischen Inselstaat zu fördern. Das Aussetzen der Klageklausel werde daher die Unterstützung für das US-Embargo stärken und liege im US-amerikanischen Interesse.

Das Helms-Burton-Gesetz von 1996 zielt in den USA auf die internationale wirtschaftliche Isolierung Cubas ab. Zum ersten Male werden darin Konzerne aus Drittstaaten, die mit Cuba Handel treiben, von den USA mit Strafmaßnahmen bedroht. Das Gesetz erlaubt Alteigentümern, die seit Jahrzehnten in Miami ansässig sind, vor US-Gerichten ausländische Firmen zu verklagen, wenn diese Kontakte zu cubanischen Firmen haben, welche das nach der Cubanischen Revolution verstaatlichte frühere Privateigentum nutzen.

Bush hatte in der vergangenen Woche einen der US-cubanischen "Falken", Otto Reich, zum Abteilungsleiter für lateinamerikanische Fragen im Außenministerium nominiert und zugleich angekündigt, bestehende Cuba-Sanktionen zu verschärfen. Er will Reisen nach Cuba und Geldüberweisungen durch Exilcubaner an ihre Verwandten auf der Insel noch weiter einschränken. Außerdem soll versucht werden, das Stören amerikanischer Radio- und Fernsehsendungen nach Cuba zu unterbinden. Jesse Helms, Co-Autor des Sanktionsgesetzes, zeigte sich befriedigt über die "sehr harte Linie" gegen Cubas Staatschef Fidel Castro. Daran ändere die Aussetzung der Klageklausel nichts.

CUBA LIBRE


CUBA LIBRE 4-2001