Presseerklärung

des Vorstandes der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba zum Urteil des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen gegen Horst E. Gross, Vorsitzender der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba.

Der Vorstand der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, daß in dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen gegen Horst E. Gross die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba als "verfassungsfeindliche" Organisation diffamiert wird. In bezug auf die Funktion von Horst E. Gross in der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba wird in dem Urteil festgestellt: "Es bedarf dabei keiner Feststellung, daß es sich bei dieser Freundschaftsgesellschaft ebenfalls, wie bei der DKP, um eine verfassungsfeindliche Organisation handele. Sie ist jedenfalls weitgehend kommunistisch unterwandert."

In schon aus anderen Urteilen sattsam bekannter Art, wird hier das Schlagwort der "kommunistischen Unterwanderung" dazu benutzt, um eine Organisation und ihre Ziele zu diffamieren. Aus der politischen Plattform der Freundschaftsgesellschaft ist zu entnehmen, daß es ihr Ziel ist, im Rahmen der Prinzipien der Völkerverständigung die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba zu entwickeln und zu fördern: "Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba wendet sich an alle fortschrittlichen Menschen und Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland, die ungeachtet aller weltanschaulichen Unterschiede bereit und willens sind, die Beziehungen zwischen beiden Völkern zu vertiefen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und auf eine dauerhafte Freundschaft hin zu festigen, ..." Entsprechend dieser Zielsetzung arbeiten in der Freundschaftsgesellschaft Menschen unterschiedlicher politischer und weltanschaulicher Auffassungen, also auch Kommunisten, zusammen. Da nicht Parteiprogramme, sondern die allgemeinen Grundsätze im Sinne der Völkerverständigung die Arbeit der Freundschaftsgesellschaft bestimmen, war es dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen auch nicht möglich mit belegbaren Sachaussagen sein Urteil zu begründen. Dennoch versucht das Landesarbeitsgericht nicht nur die Organisation, sondern auch alle fortschrittlichen Kräfte, die in der Freundschaftsgesellschaft arbeiten, als "verfassungsfeindlich" und "kommunistisch unterwandert" hinzustellen.

Die tatsächlichen Verbesserungen der staatlichen Beziehungen zwischen der BRD und Kuba, wie sie in dem Besuch Ehmkes bei Fidel Castro und den Gesprächen zwischen den jeweiligen Außenministers Malmierca und Genscher zum Ausdruck kommen, sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, touristischem und kulturellem Gebiet, stehen im Einklang mit den Beziehungen zwischen beiden Völkern. Insofern kann die im Urteil des Landesarbeitsgerichtes enthaltene Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit nur Ausdruck der Tatsache sein, daß diese real vorhandene Verbesserung der Beziehungen den Gegnern der friedlichen Koexistenz, sowie ganz allgemein den Entspannungsgegnern ein Dorn im Auge ist.

In der jüngsten Vergangenheit haben diese Kräfte mehrere publizistische Lügenkampagnen gegen Kuba initiiert, sie waren Urheber der Anfrage im Deutschen Bundestag bezüglich DKP-beeinflußter Freundschaftsgesellschaften und sie haben im Frühjahr d.J. eine Hetzkampagne gegen das Mitglied des Vorstandes der Freundschaftsgesellschaft, Klaus Thüsing (MdB) lanciert. Das Verfahren gegen Horst E. Gross, daß mit dem hier angesprochenen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen in einem Berufsverbot für den Vorsitzenden der Freundschaftsgesellschaft mündet, reiht sich in die dargestellte Vielzahl von Angriffen der Entspannungsgegner auf die Freundschaftsgesellschaft ein. Dieses Verfahren hat aber auch seit seiner Eröffnung internationales Aufsehen und Empörung erregt und dem demokratischen Ansehen der Bundesrepublik im Ausland großen Schaden zugefügt.

Der Vorstand der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba ruft alle demokratischen Kräfte in unserem Land auf, die Revision des Berufsverbotsurteils gegen Horst E. Gross zu fordern und gleichzeitig gegen die Diffamierung der Freundschaftsgesellschaft als verfassungsfeindliche Organisation zu protestieren. gez. f.d. Vorstand:

CUBA LIBRE
Dr. W. Breuer, H. Meinke, H. Meyer, I.v.Schönberg, K. Thüsing

CUBA LIBRE 3-1980