50 Jahre Blockade

Am 18. Oktober 1960 verhängte Washington das Embargo über Cuba. Eines der wesentlichen Ziele war es damals, dem Land Ersatzteile für den Maschinenpark aus den USA vorzuenthalten. Dies ist der Beginn der Blockade, die noch heute in Kraft ist.

Sehr konservativen Einschätzungen zufolge übersteigt der direkte, Kuba aufgrund der Blockade zugefügte Schaden bis Dezember 2008 den Betrag von 96 Milliarden US-Dollar, der sich auf 236,221 Milliarden US-Dollar erhöhen würde, wenn die Berechnung auf der Grundlage der aktuellen US-Dollar-Werte erfolgen würde. Es ist nicht schwer sich vorzustellen, was für einen Fortschritt Kuba erreicht hätte - der ihm verweigert wurde - wenn es nicht während dieser 50 Jahre diesem grausamen wirtschaftlichen Krieg unterworfen gewesen wäre.

Ebenfalls nicht berücksichtigt ist in dieser Summe aber auch der Schaden, den die US-Blockade den Wirtschaftsbeziehungen zwischen Kuba und anderen Ländern zugefügt hat. Die Blockade trifft Unternehmen aus mehr als 30 Ländern - auch aus Deutschland. Immer wieder kommt es vor, dass deutsche Firmen auf Druck der USA nicht nach Kuba liefern dürfen. So konnte beispielsweise der Ludwigshafener Chemiekonzern BASF nicht - wie beabsichtigt - dringend benötigte Düngemittel exportieren, weil einer der Wirkstoffe des Produkts aus den USA stammte. Deshalb ist der Verkauf des Düngemittels an Kuba von den USA verboten worden.

Der Geltungsbereich der diversen Gesetzgebungen und Anordnungen zeigt, dass keine Blockade gegen ein Volk dermaßen umfassend und grausam gewesen ist, wie die, die die Vereinigten Staaten gegen Kuba bis heute aufrechterhalten haben. Diese kann einerseits kraft des Absatzes c; des Artikels II der Genfer Konvention zur Vorbeugung und Sanktion des Völkermorddeliktes von 1948 als Völkermordhandlung und andererseits gemäß der auf der Londoner Seerechtskonferenz 1909 angenommenen „Deklaration betreffend das Seekriegsrecht" als Wirtschaftskriegshandlung bezeichnet werden.

Die Blockade gegen Kuba ist keine bilaterale Sache alleine zwischen Kuba und den Vereinigten Staaten. Die wiederholte exterritoriale Anwendung der US-amerikanischen Gesetze und die Verfolgung entgegen der legitimen Interesen von Gesellschaften und Bürgern aus dritten Ländern stellen eine bedeutende Beeinträchtigung der Souveränität vieler anderer Staaten dar.

Resolution 63/7 der UNO-Vollversammlung: "Die Notwendigkeit, die Kuba von den Vereinigten Staaten auferlegte wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Blockade zu beenden."

Die Kuba seitens der Vereinigten Staaten seit 50 Jahren auferlegte wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Blockade ist der höchste Ausdruck einer grausamen und unmenschlichen Politik, die gesetzlos und ohne Legitimität mit der Absicht konzipiert wurde, Hunger, Krankheiten und Verzweiflung in der kubanischen Bevölkerung zu verursachen. Ausgenommen eine Verschärfung dieser Politik hat sich im Verlauf von zehn aufeinander folgenden US-amerikanischen Regierungen nichts verändert. Seit der Amtsübernahme der neuen US-amerikanischen Regierung im Januar 2009 hat sich ebenfalls nichts Wesentliches geändert.

Seit 1992 bringt Kuba jeden Herbst eine Resolution in die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein. In den Anträgen werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Blockade der USA gegen den Karibikstaat zu verurteilen. Der Zuspruch spricht für Havanna und gegen Washington. Für den ersten Antrag der kubanischen Delegation im Jahr 1992 sprachen sich noch 59 Staaten aus. In den vergangenen Jahren waren es fast alle Mitglieder. Die UNO-Vollversammlung wird wohl auch in diesem Herbst wie in den vielen Jahren zuvor mit annähernd 190 Ja-Stimmen eine Resolution verabschieden mit der die US-Regierung unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass die wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Blockade gegen die Republik Kuba einzustellen ist. Dies umfasst all jene Gesetze, Verfügungen und Praktiken auf die sich die Blockade stützt. Ob sich was ändern wird bleibt abzuwarten.

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CUBA LIBRE 4-2010